Montag, 3. November 2014

Dienstmütze mit Sehschlitzen?


Der NSU-Prozess dauert noch immer an. Der Spiegel widmet aktuell wieder einen Artikel der wohl mysteriösesten aller Taten der NSU: Dem Polizist(inn)enmord von Heilbronn.

So unheimlich die Geschichte sich liest, scheint es sich tatsächlich um eine ungewöhnliche Aneinanderreihung von Zufällen zu handeln. Gelernt habe ich, dass es in Baden-Würtemberg offenbar eine Ortsgruppe des Ku-Klux-Klan  gibt.  Man lernt eben nie aus.

Eines aber verwundert mich nachhaltig: Wie kann es angehen, dass ein Polizeibeamter in leitender Position Mitglied des Ku-Klux-Klan war? Ist der immer noch im Beamtenverhältnis? Wenn ja, wie lässt sich das mit seinem Amtseid vereinbaren? Wusste das niemand? Warum weiß man es jetzt?

4 Kommentare:

  1. Ein Gruppenführer der Bereitschaftspolizei im Rang eines Polizeiobermeisters ist kein "Polizeibeamter in leitender Position".

    Die Mitgliedschaft der beiden Beamten im KKK liegt 12 Jahre zurück (2001/02), das folgende Disziplinarverfahren gegen die Beamten 10 Jahre (2004).

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    1. Das ist doch mal eine Information! Besten Dank, lieber Gast.

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    2. Wenn Sie Google bemüht hätten, hätten Sie das binnen 1 Minute auch herausbekommen.

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  2. Netter Bauchplatscher des Herrn Blogbetreibers. Immerhin muss man ihm die gesichtswahrende Antwort hoch anrechnen. Andere blogbetreibende RA wären erstmal keifend durchgedreht und hätten Lüge! Lüge! geschrieen.

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