Das eine Schreiben hat sie mitgebracht, es ist ein polizeiliches Anhörungsschreiben für ihren Sohn. Der soll ohne Fahrerlaubnis ein KfZ geführt haben. Leider nicht zum ersten Mal, denn die Mandantin hat überraschend noch ein zweites Schreiben mitgebracht, einen Strafbefehl gegen Ihren Sohn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dafür hatte das Gericht vor einigen Monaten in kaum nachvollziehbarer Milde 20 Tagessätze verhängt und auf eine Sperrfrist verzichtet. Das wird dieses Mal schwieriger zu erreichen sein.
Der arme Junge sei vor kurzem durch die Fahrprüfung gefallen, wo er sich doch vorher schon prophylaktisch dieses Motorrad für 4000,00 Euro gekauft hatte. So ein Pech!
Was sie sich so als anwaltliches Honorar vorgestellt hatte: So etwa 25 Euro. Die Maßstäbe müssen ja gewahrt bleiben und die Fahrstunden waren ja auch schon teuer genug.
Da wundert einen dann irgendwann wirklich gar nichts mehr. Und der Kollege Fischer hat völlig Recht mit seiner Polemik, die leider eher eine Zustandsbeschreibung des Geisteszustandes mancher Leute ist.
Sie haben sich nicht mit 25€ zufrieden gegeben? Und das soll ein Rechtsstaat sein?
AntwortenLöschenWahrscheinlich wollt se dafür noch Beratungshilfe beantragen...
AntwortenLöschenIrgendwann biete ich solch einem Mandanten an, ihm 25 Euro zu zahlen, wenn er sich einen anderen RA sucht.
AntwortenLöschenWieso soll mein Sohn einen Strafbefehl bekommen habe ? (Hab keinen)
AntwortenLöschen