Mittwoch, 27. Oktober 2010

Das Rechtsempfinden der Frauen

Entgegen der Auffassung, die Frau Alice S. in der BILD-Zeitung vertritt, gibt es keine zwei Arten von Rechtsempfinden, sondern unendlich viele. Diese Arten sind insbesondere auch nicht geschlechtsspezifisch, wie Frau S. behauptet. Jedenfalls wären mir seriöse "wissenschaftliche Untersuchungen" hierzu nicht bekannt, auch wenn Alice S. einfach mal so in den Raum stellt, dass nämlich Frauen Gerechtigkeit wollten, Männer sich hingegen am geschriebenen Recht orientierten.

Aus diesem Käse lässt sich klasse wieder die alte Emanzenmasche stricken: Wer hat die Gesetze gemacht? - Die Männer natürlich. Wer bewacht jetzt deren Einhaltung? - Die Männer natürlich. Und wer irrt sich dabei ständig: Selbstverständlich die Männer. Denn die metaphysische Einsicht in das moralisch Gute schlechthin, in die Gerechtigkeit, die haben nur: Die Frauen. Deshalb haben Frauen immer Recht, kriegen es aber nie, wegen der bösen Männer. Arme Alice!

Wer zu mir kommt und Gerechtigkeit will, den schmeiße ich in der Regel raus. Denn Gerechtigkeit ist, wenn ich das größte Stück Kuchen bekomme.

Und weil sich das Rechtsempfinden der meisten so ähnelt, aber so widerläufige Ergebnisse nach sich zieht - im Zweifel so viele, wie es Menschen gibt - darum geht es im Recht eben nicht um das Empfinden, sondern: eben um das Recht. Das Recht an sich, hätte Immanuel Kant vielleicht gesagt. So, wie es geschrieben steht. Im Gesetz, nicht in der BILD.

12 Kommentare:

  1. Prägnant, klar, logisch - einer der besten Blogeinträge seit langem!

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  2. Bester Eintrag den ich hier je gelesen hab. 100% Zustimmung. Bravo.

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  3. Bei Frau Alice S. beißt sich mittlerweile jede ordentliche Feministin in den Allerwertesten... Schöner Kommentar!

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  4. Endlich hast du mal keinen shit geschrieben. Guter Artikel Nebgen!

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  5. Widerspruch!
    Gerechtigkeit ist, wenn Sie den Kuchen teilen und ich mir mein Stück dann aussuche.
    Frau Schwarzer, die gefangen in Ihrem Dogma und unfähig, rechts und links ihres Tunnels auch nur das geringste wahrzunehmen als bedauerlichen Einzelfall dafür herzunehmen, dass jeder Nichtjurist nicht in der Lage sein sollte, Gerechtigkeit zu verstehen, erlaube ich mir als Populismus zu bezeichnen.
    Und es geht eben nicht (nur) um das Recht, sondern um Gerechtigkeit. Deutsche Juristen haben sich schon ein bisschen zu oft damit herausgeredet, sich nur an das Recht gehalten zu haben, und dadurch zieht diese Masche nicht mehr.

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  6. Danke für diesen Kommentar...und das von einem Mann, muuharharhar^^

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  7. Wie wäre es mit Art. 3 (1) GG:
    "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
    Das ist doch eine elementare Grundlage, abseits vom größten Kuchenstück-haben-wollend.

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  8. Ich frage mich gerade, was der Mandant sagt, wenn er Gerechtigkeit will und diese auch bekommt...

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  9. "So, wie es geschrieben steht.[...] Im Gesetz, nicht in der BILD."

    Mh, aber ist der Standardkommentar zum BGB nicht der "Dieckmann". Und der zum StGB der "Schwarzer". Und, kleiner Schlenker nach Mannheim der zur StPO der "Oltrogge".

    Im Übrigen, das, was ich immer zur Klausur mitnehme, steht da nicht auch BILD drauf. Oder war's doch der Schönfelder.
    Aber im Grundgesetzt steht doch auch, jeder habe das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und BILD frei zu äußern.

    Nicht ganz ernstgemeinte Grüße
    ein interessierter Blogleser

    (d.h., die Grüße selbst sind schon ernst gemeint ;-)

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  10. Sehr geehrter Herr Negben,

    so ganz allein steht Frau Schwarzer mit ihrer Ansicht allerdings leider nicht - hier ein Beitrag eines "Kollegen", der für etwas Empörung sorgt und den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

    "Hier geht es um die formale gesetzliche Rechtsposition, immer nach dem Motto des deutschen Mannes:

    "Ich will mein Recht:

    Wenn es mir schon zusteht, will ich es auch haben, selbst wenn ich nichts damit anfangen kann, ..."

    http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/was-gegen-ein-quasi-halbautomatisch-uebertragenes-mitsorgerecht-auf-den-vater-des-nichtehelichen-kindes-spricht-ein-fertiger-durchaus-nicht-freundlicher-schriftsatz

    Mit freundlichen Grüsse

    Th.G.

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  11. Man sollte sich ins Gedächnis rufen, daß Frau Schwarzer für diesen populistieschen und pseudophilosophischen Kommentar in der BILD ebenfalls bezahlt wird. Genau wie ein Anwalt.

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  12. Kläger: Ich will Gerechtigkeit!

    Richter: Da kann ich nichts für Sie tun, bei mir bekommen Sie nur ein Urteil.

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