Donnerstag, 20. Juni 2013

Sperma unterm Stammtisch


Aus der beliebten Reihe "Recht, einfach gemacht" präsentiert uns heute die auf diesem Sektor bereits hoch profilierte BILD-Zeitung den Beitrag "Darum ließ der Richter den Angeklagten laufen". Der Fall ist wie für die BILD gemacht: Eine Rechtsanwältin (BILD-Jargon: "schöne Anwältin"), die nebenher anscheinend als Call Girl arbeitete, hatte sich offenbar beim Sado-Maso-Sex erhängt.

Das ist zwar ein hochgradig BILD-affiner Sachverhalt, aber eine Straftat ist nicht ohne weiteres zu erkennen. So mag sich die im Titel gestellte Frage dann auch von selbst erklären. Aber die Art und Weise, in der die BILD-Zeitung eine Tragödie präsentiert und dabei den Vorsitzenden Richter vorgeblich wörtlich zitiert - das wirft wieder einmal ein dunkles Lichte unter Deutschlands Stammtische.

Wie immer gilt: Wo die BILD wörtlich zitiert, gehe ich davon aus, dass diese Worte auch genau so gefallen sind. Falls nicht, hätte die BILD falsch zitiert, was wir ihr hier keinesfalls unterstellen möchten.

Los geht es mit dem typischen Geunke, wann immer mal in einem Gerichtssaal die Unschuldsvermutung wider Erwarten dem Verfahren Stand halten konnte: "Das Gericht ... musste den Angeklagten ... freisprechen." Statt offener Freude darüber, dass dieses Mal zumindest niemand zu Unrecht bestraft wurde, klingt hier Trauer durch. Dazu passt auch das despektierliche "laufen lassen" im Titel. Das suggeriert, Richter wären allein dazu da, Leute einzusperren. Nein, lieber Stammtisch, dazu sind Richter nicht da.

Dieser Richter allerdings scheint das von der BILD vermittelte Bedauern auch selbst gespürt zu haben, glaubt man - siehe oben - den Zitaten. So habe der Angeklagte "sehr zum Ärger des Richters" bis zum Ende geschwiegen. Einst steht mal fest: Ein Richter, der sich darüber ärgert, dass Bürger ein verfassungsmäßig verbürgtes Recht wahrnehmen, dürfte seinen Beruf verfehlt haben. Aber das war ja auch noch kein Zitat. Das kommt jetzt:

"Sie hätten uns eine Menge zum Tod von Yvonne G. sagen können", 

soll der Richter gesagt haben.

"Ob sie mit dieser Schuld leben können, müssen Sie selber wissen."

Welche Schuld mag er da gemeint haben? Die Schuld, sein Schweigerecht ausgeübt zu haben? Oder doch die Tatschuld, von der das Gericht ja gar nicht überzeugt war? (Sonst hätte es ja nicht freigesprochen - pardon: frei sprechen müssen.)

Der restliche Beitrag bleibt kryptisch: Angeblich habe das Gericht keine Zweifel gehabt, dass derjenige, dessen DNA-Spuren an der Kleidung des - ACHTUNG - Opfers gefunden worden seien, auch "die Frau an die Tür gehangen" (gemeint wohl: gehängt) habe. Und dann wird es auch orthographisch bunt: Zum Angeklagten soll der Richter gesagt haben:

"Es wahren ihre DNA-Spuren, die ... gefunden wurden."

Warlich, das ist war. Oder wahr es? Warscheinlich egal. Aber wahrum hat das Gericht dann nicht verurteilt, wenn es doch davon überzeugt wahr? Wahs verschweigt uns die BILD-Zeitung?

Ich schließe mit den Worten der BILD selbst:

"Es wird wohl für immer ungeklärt bleiben."



2 Kommentare:

  1. Ich wahr neulich und Wahrburg mit meinem Wahrtburg, da hat warlich jemand gesagt, es wäre unwar, dass die Ampel rot wahr. Ich wahr sehr erbost und fuhr zurück nach Warendorff, wo schon mein Onkel wahrtete. Nicht war?

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