Donnerstag, 30. Mai 2013

Das Singen im Walde


Stellen Sie sich einmal vor, ein Patient ginge wegen leichter Beschwerden in der Lendengegend zum Arzt. Der Arzt untersucht den Patienten gründlich und diagnostiziert Krebs im Anfangsstadium. Er teilt dem Patienten mit, dass die Krankheit ernst sei, aber bei sofortigem Behandlungsbeginn gute Chancen auf Heilung bestünden. Daraufhin schüttelt der Patient ungläubig den Kopf, geht und sagt, er frage doch lieber seinen Friseur nach einer Diagnose und behandele sich anschließend selbst.

Was würden sie wohl von so jemandem halten? Wäre ein solches Verhalten noch nachvollziehbar, vielleicht sogar sinnvoll?

Wahrscheinlich würden sie sagen, diesem Patienten sei nicht mehr zu helfen. Nicht weil er körperlich krank sei, sondern weil mit seinem Geist offenbar etwas nicht stimme. Der Patient schadet sich selbst und düpiert den Arzt noch obendrein. "Bite the hand that feeds" nennt man so ein Verhalten im Englischen.

Ich weiß nicht, wie viele solcher Fälle Medizinern täglich begegnen. Bei Rechtsanwälten sind es erschütternd viele. Menschen, die mit einem Problem zum Anwalt gehen und wissen, dass sie ein Problem haben - sonst würden sie ja nicht zum Anwalt gehen. Menschen, die dann aber, wenn der Anwalt ihnen einen Lösungsweg aufzeigt, einfach so tun, als wäre das alles gar nicht ihr Problem. Wahrscheinlich singen diese Menschen auch laut im Wald, legen ihre Hände vor die Augen und denken, man sähe sie dann nicht.

Es ist manchmal zum Verzweifeln.


3 Kommentare:

  1. Leider zu wahr, um schön zu sein.

    Meist wird einem von solchen Leuten nicht einmal mehr gedankt für die Arbeit, die man sich gemacht hat.

    Einfach zum Haare raufen!

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  2. Es gibt allerdings auch einen großen Unterschied zwischen Arzt und Rechtsanwalt: Der Arzt ist für die meisten Leute zumeist "kostenlos". Im Gegensazt dazu kostet der Anwalt für die meisten erst einmal viel Geld, bei vielleicht ungewissem Ausgang. Da überlegt es sich manch einer noch einmal.

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  3. Wobei man meines Wisses erst die Erstberatungsgebühr tatsächlich "zahlen" muss, wenn man nicht anschließend prozessiert. Und wenn man dann gewinnt, gilt § 91 ZPO und wenn man es sich nicht leisten kann, gibt es Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Also, das mit dem "der Anwalt kostet" ist auch relativ.

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