Montag, 6. Mai 2013

Heer, Sturm und Stahl


Es könnte sein, dass ich einer der ersten war, der sich über die Namen der drei Verteidiger von Beate Zschäpe mokiert hat. Der Kommentar war denkbar kurz: "Die Verteidiger von Beate Zschäpe heißen übrigens Sturm, Stahl und Heer". Weniger als 140 Zeilen. Und eigentlich völlig unspektakulär, wären da nicht ... na, eben diese Namen. "Hier ist der Name ja dreifach Programm", könnte man denken, oder: "Na, so ein Zufall".

Und jetzt kommt Georg M. Oswald - ein von mir durchaus geschätzter Schriftsteller und Kollege - der behauptet, das könne auch kein Zufall sein. Er schreibt unter der Überschrift "Die Namen Heer, Sturm und Stahl sind kein Zufall" in der WELT. Die Überschrift nennt das Missverständnis bereits beim Namen: Natürlich sind diese Namen für jeden ihrer Träger Zufall. Aber dieses Argument gehe daneben, meint Oswald. Ausschlaggebend sei, dass Beate Zschäpe sich die Verteidiger diesen Namens ausgesucht habe. Und er halte es durchaus für möglich, dass System hinter dieser Wahl stecke.

Das Motiv liefert Oswald auch gleich mit, und spätestens hier erzielt er einen nachhaltigen Treffer: Es könne sich um eine Verhöhnung des Rechtsstaates handeln, Zschäpe habe durch diese Wahl provozieren wollen. Das klingt beim ersten Lesen abwegig, aber je mehr man darüber nachdenkt, desto weniger abwegig wird es. Rechtsradikale seien immer schon "sehr geschickt darin, mit Symbolen zu spielen", schreibt Oswald, Hohn sei stets "Gestaltungsmittel rechtsradikaler Symbolik" gewesen und nennt auch aktuelle Beispiele. Dabei bezieht er sich zum Beispiel auf T-Shirts mit dem Aufdruck "Schwarze, Juden, Türken, Schwule, Lesben, alles nette Leute...".

Aber dann kommt der eigentliche Hammer: Wenn die Verteidigerwahl nämlich blanker Hohn sei - wovon man ausgehen müsse - dann ließen sich die Verteidiger von ihrer Mandantin instrumentalisieren, und das wirft er ihnen vor. Das geht bis zu der Empfehlung, das Mandat niederzulegen.

Und spätestens hier ist man bei einer wirklich ernsten Frage angelangt: Was muss ein Rechtsanwalt tun, um sich von seinem Mandanten zu distanzieren? Muss er insbesondere aktiv dem Eindruck entgegentreten, dass er die Gesinnung seiner Mandanten teile? Wolfgang Heer hat sich offensichtlich dagegen entschieden und wird von Oswald dafür hart kritisiert. Vor allem diese Passage des Beitrags ist sicherlich diskussionswürdig.

Aber der schale Eindruck, dass sich drei Rechtsanwälte hier von ihrer Mandantin am Nasenring durch die Manege führen lassen, der bleibt. Und das Hervorrufen dieses Eindrucks könnte für die Szene ein Sieg sein, der jedes noch so harte Urteil in den Schatten stellt.




14 Kommentare:

  1. Endlich mal eine Verschwörungstheorie.

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  2. Ich glaube, dass das OLG München keine extrem auswärtigen Kollegen ohne Grund zu Pflichtverteidigern bestellt. Spricht nicht viel dafür, dass die Kollegen zunächst die Wahl- und dann die Pflichtverteidiger waren/geworden sind? Dann gibt es selbstverständlich die Einflussnahmemöglichkeit der Angeklagten.

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  3. Nochwas:
    Es ist geradezu typisch für die rechte Szene, dass sie mit derartigen Namen oder Abkürzungen spielt. Beispiel:

    Mein Kollege führte vor einiger Zeit einen Rechtsstreit vor dem LG Köln, in dem ein Nazi als Zeuge auftrat (seine Korrespondenz war voll von NS-Symbolik und Zeichen). Auf die Frage nach seinem Vornamen (der Richter kapierte leider gar nix..) antwortete er: "Ha a ENNNNNNN ESSSSSSSSSS." Also "Hans", nickte der Richter und notierte. Der Zeuge grinste.

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  4. Der Artikel und deren Verlinkungen auf Facebook wurden im Übrigen gelöscht und sind nicht mehr auffindbar...

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  5. Heer ist Beate Z. von ihrem allerersten Jenaer Verteidiger vorgeschlagen worden und hat seinerseits erst Stahl (mit dem er schon öfter zusammengearbeitet hatte) und später Frau Sturm dazugeholt.

    Außer einem gerüttelt Maß an Perfidie ist an dem Beitrag von Oswald nichts dran (auch nicht natürlich an vorliegendem Blogbeitrag).

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  6. Mit den Namen der Verteidiger zu spielen ist eine Perfidie wie sie nur der Springer-Presse einfallen kann - Herr Nebgen, Sie haben recht, der schale Nachgeschmack bleibt und vergiftet das ganze Menü.

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  7. Was für ein Quatsch. Ist Oswald nichts zielführendes zum
    Prozess eingefallen?

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  8. Wenn Frau Zschäpe auf Symbolik so viel Wert legt, warum hat sie dann einen Namen, der weder wirklich "deutsch" (nach rechtsextremen Verständnis) ist, noch von einem durchschnittlichen Rechtsradikalen ohne Fehler geschrieben bzw. ohne Knoten in der Zunge ausgesprochen werden kann?

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  9. Pennälersymbolik hin oder her ... selbst wenn Zschäpe hier wirklich irgendwelche Hintergedanken hatte, dann zeigt es nur ihre Armseeligkeit. Etwa in der gleichen Kategorie eines "uneinsichtigen" letzten Wortes im Prozess ...

    Will sagen: wen interessieren schon solche Spielchen. Wichtig ist ein fairer Prozess und ein gerechtes Urteil !

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  10. Mich würde mal eines interessieren - wer bezahlt diese Verteidiger? Sind das alles Pflichtverteidiger, oder hat die Angeklagte die Verteidiger selber engagiert?

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  11. Ist das noch ein Strafverfahren oder längst eine Art soap-opera? Die Spekulation über die Nachnamen hat ja was; ist aber letzten Endes Kaffeesatzleserei. Putzig fand ich auch Anwälte der Nebenkläger, die sich über das vermeintlich arrogante Auftreten der Angeklagten mokierten. Der Gegenentwurf zu diesem Kommentar ist gewöhnlich, die angeblich mit dem Anwalt einstudierte, unehrliche Verknitterung. Das Spiel mit den Medien gabs immer schon. Ich habe den Eindruck, daß es schleichend wichtiger wird, als das Verfahren selbst. Und das dürfte die Glaubwürdigkeit der Justiz nachhaltig ramponieren. Nein: ich werfe jetzt nicht die Frage auf, was da noch zu ramponieren ist.

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  12. Dass man in der Welt Blödsinn liest, geschenkt. Aber hier im Blog eines Strafrechtlers?

    Heer war einer der Anwälte im Stuttgarter Islamistenprozess, anscheinend kompetent, zumindest mit Erfahrung für einen Terrorismusprozess.

    Soviel zu dieser Verschwörungstheorie.

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