Donnerstag, 24. Januar 2013

Ich bin hier das Opfer


Zu den am häufigsten missbrauchten Wörtern im Recht gehört sicherlich das Wort "Opfer". Im Prozessrecht kommt dieses Wort nicht vor, eine Prozessrolle des "Opfers" gibt es schon erst recht nicht. Dort wo dieses Wort verwendet wird, wird es zumeist als Kampfbegriff gebraucht - um en passant schon mal klar zu stellen, wie man selbst rechtlich gerne gesehen werden möchte: jedenfalls unschuldig und bar jeder Verantwortung.

Wenn man das weiter untermauern möchte, kann man Opferanwälte oder Opferberater in Anspruch nehmen, gerne auf Staatskosten, denn schließlich ist man ja: Opfer. Da gilt es, schleunigst auch die Deutungshoheit über diesen Kampfbegriff zu gewinnen, am besten, indem man ihn als erster auf sich selbst bezogen benutzt und nie mehr loslässt.

Eine neue Dimension in der Opferwerdung hat die Leichtathletin und Polizeibeamtin Ariane Friedrich erreicht: Nachdem ihr ein Mann über facebook unanständige Bilder geschickt hatte, hatte sie dessen Identität auf facebook veröffentlicht. Die Zeit berichtet nochmals hier. Dieses Verhalten hatte ihr neben Hohn und Spott auch den - berechtigten - Vorwurf der Selbstjustiz eingebracht.

Dagegen wehrt sich Frau Friedrich jetzt erbost und stellt erst einmal fest: "Ich bin hier das Opfer." Wenn es denn so einfach wäre.

9 Kommentare:

  1. Schnodderschnauze24. Januar 2013 um 07:09

    Da hat ein Kerl seine Genitalien fotografiert und das der Frau geschickt. War sie nun ein Opfer? Das weiß ich nicht.

    Jedenfalls weiß ich aber, daß der Mann, der dann geoutet wurde, KEIN Opfer war. Das hat er sich selbst eingebrockt.

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  2. Manche Person wird in die Opferrolle hineingeboren und verliert dann auch den Überblick über die Angemessenheit der Gegenmaßnahmen. Das ist gewöhnlich. Ungewöhnlich ist, dass solche Personen, die ihre eigenen Reaktionen nicht mehr kontrollieren können und deshalb über legale Ziele hinausschießen, nicht aus dem Polizeidienst entfernt werden.

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  3. "Ungewöhnlich ist, dass solche Personen, die ihre eigenen Reaktionen nicht mehr kontrollieren können und deshalb über legale Ziele hinausschießen, nicht aus dem Polizeidienst entfernt werden."

    Leider ist das die gewöhnliche Realität.
    Es ist fast unmöglich einen Polizisten für seine Taten zu belangen.

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  4. Frau Friedrich hatte die FB-Mail gar nicht geöffnet, deswegen kann nur von einem Verdacht der sexuellen Belästigung gesprochen werden.

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  5. Im Prozessrecht kommt das Wort "Opfer" nicht vor? Lesen Sie doch mal §§ 153a, 154c, 155b StPO! Und vom Opferentschädigungsgesetz haben Sie auch noch nie gehört?

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    1. Mal wieder unfassbar ist vor allem, dass Herr N. noch nie etwas von § 406h StPO und den dort zusammengefassten Rechten des Opfers (das dort lediglich "Verletzter" heißt) gehört zu haben scheint.

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    2. (das dort lediglich "Verletzter" heißt)

      eben!

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    3. Ja, es heißt "Verletzter". Wenn aber Herr Nebgen behauptet, es gebe keine "Prozessrolle" des Opfers, dann ist das in der Sache trotzdem schlicht falsch, weil diese "Prozessrolle" in § 406h StPO verankert ist.

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  6. Sie verteidigt damit ihr Verhalten und will zum Ausdruck bringen, dass sie ja nicht als erste "zugeschlagen" hat! Da darf sie ja wohl jedes Wort dafür verwenden! Ist ja völlig egal ob das im Prozessrecht oder in der Bibel oder sonstwo vorkommt oder nicht!

    Natürlich erntet sie zu Recht rege Kritik, aber ich versteh auch ihren Standpunkt und ihre Wortwahl!

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