Zum neuen Jahr hier ein link auf den Beitrag des Kollegen Will, der wiederum auf ein sehr interessantes Urteil hinweist. Alle mal herlesen: Es geht um PORNO!
Ein Arbeitsloser hatte sich mit einem Unternehmen in der Erotik- und Pornobranche selbständig machen wollen, das Job-Center seinen Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt. Die Begründung des Job-Centers - fehlende wirtschaftliche Tragfähigkeit - mag zwar fragwürdig erscheinen, bewegt sich aber zumindest noch auf einer gesetzlichen Grundlage. Genaueres weiß man ja nicht.
Nun hat allerdings das daraufhin angerufene Sozialgericht diese Begründung durch eine eigene neue Begründung ersetzt, und diese Begründung macht mir zu schaffen: Das Vorhaben verstoße gegen die guten Sitten und sei daher grundsätzlich nicht förderungswürdig.
Als Rechtsanwalt liebe ich natürlich Gesetze und da stellen wir uns mal ganz blöd: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Der Geschäftszweck des Antragstellers scheint kein verbotener zu sein, sonst hätte es der
Wieso also ist das Unternehmen noch gleich nicht förderungswürdig?
Sitten, die Sitten sind es, die guten, die schlechten, die Sitten halt ...
AntwortenLöschenThe 50ies called... they want their judges back.
AntwortenLöschenSehr interessant vor dem Hintergrund, dass das Jobcenter Aachen doch mal in der Vergangenheit arbeitslosen Frauen reguläre Jobs als Prostituierte anboten.
AntwortenLöschenhttp://www.jurablogs.com/de/arge-aachen-vermittelt-prostituierte