Mittwoch, 7. Dezember 2011

Kleine Staatsbürgerkunde für Anfänger

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung.

Einige Kommentare zum konkreten Beispiel hier deuten darauf hin, dass deren Inhalt und vor allem deren Auswirkungen zum Teil offenbar noch unbekannt sind.

Der Mandant war frei gesprochen worden, weil er im letzten Moment nachweisen konnte, dass er als Täter nicht in Betracht kam. Wie dieser Nachweis geführt wurde, ist hier irrelevant, aber zur Beruhigung der ewigen Skeptiker: Es wurde nicht nur ein Röntgenbild vorgelegt, sogar die Operationswunden konnten in Augenschein genommen werden. Auch wenn das hier nun wirklich nichts zur Sache tut.

Nun fragt aber derselbe Skeptiker in seinem Kommentar auch noch, was das mit der Unschuldsvermutung zu tun habe. Hoffentlich kein Jurist.

Machen wir doch mal die Gegenprobe: Man stelle sich vor, der Mandant hätte am Tattag nicht zufällig den Arm im Gips gehabt. Dann wäre er immer noch unschuldig gewesen, hätte aber drei Belastungszeugen gegen sich gehabt und kein Mittel der Verteidigung. Jeder erfahrene Verteidiger wird Ihnen gerne bestätigen, dass unter diesen Umständen eine Verurteilung so gut wie sicher gewesen wäre. Und wie wir nun ja wissen, wäre das ein krasses Fehlurteil gewesen. Die Frage, ob Verurteilung oder Freispruch hinge damit von einer bloßen Zufälligkeit ab.

Und das kann und darf sich ein Rechtsstaat nicht leisten. Ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger von bloßen Zufälligkeiten abhängig machte, wäre ein Willkürregime, kein demokratischer Rechtsstaat.

Genau deshalb gibt es die Unschuldsvermutung. Man muss sie nur auch beachten, sonst ist sie wertlos. Dem Angeklagten nachteilige Feststellungen müssen daher immer auf belastbaren Beweisen beruhen. Offenbar waren die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel hingegen untauglich, denn sie hätten zu einem falschen Ergebnis geführt. Strafverteidiger und Kriminologen verwundert das weniger, denn sie wissen, dass Zeugenaussagen oder Wahllichtbildvorlagen in der Regel untaugliche Beweismittel sind.

An dieser Stelle greift daher die Unschuldsvermutung.

Ansonsten hätte das Gericht im besprochenen Fall einen Unschuldigen verurteilt, wie es leider gar nicht so selten vorkommt.

11 Kommentare:

  1. Ich stimme Ihnen ja oft stillschweigend zu. Aber jetzt mache ich es mal ausdrücklich. Weil es angesichts einiger Kommentare auch mal notwendig ist.

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  2. Kleine Staatsbürgerkunde für Anfänger, Teil 2:

    1. Der Staat veranstaltet Strafprozesse nicht aus Jux und Dollerei oder um seine Bürger zu kujonieren. Sondern weil er muss. Als Inhaber des Gewaltmonopols ist er nämlich verpflichtet, seine Bürger vor Straftaten zu beschützen. U.a. dadurch, dass er Straftäter bestraft.

    2. Wenn man den Zeugenbeweis abschafft, werden einige Unschuldige, die derzeit infolge falscher Zeugenaussagen verurteilt werden, in Zukunft weniger verurteilt. Zugleich können aber sehr viele Schuldige nicht mehr verurteilt und bestraft werden. So viele, dass der Staat seine Aufgabe, die Bürger vor Straftaten zu beschützen, nicht mehr wahrnehmen kann.

    3. Die Forderung, den Zeugenbeweis abzuschaffen (sei es de iure, sei es dadurch, dass man unerfüllbare Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung stellt), ist deshalb Unsinn. Man muss ihn nur so praktizieren, dass Fehlerquellen möglichst ausgeschaltet werden, und man muss ernsthaften Anhaltspunkten für die Unrichtigkeit einer Zeugenaussage natürlich nachgehen und, falls sie ausgeräumt werden können, zum Anlass für einen Freispruch nehmen.

    4. Es mag sein, dass im konkreten Fall hier Fehler gemacht worden sind. Dazu schreiben Sie aber nichts. Also müssen wir davon ausgehen, dass hier drei in ihrer Wahrnehmungs- und Wiedergabefähigkeit nicht im Mindesten eingeschränkte Zeugen aufgrund einer lege artis durchgeführten Wahllichtbildvorlage und anschließend erneut in der Hauptverhandlung bei einer lege artis durchgeführten Zeugenvernehmung einen Mann identifiziert haben, der nach den Tatumständen als Täter infrage kam, ein Motiv und kein Alibi hatte, es aber trotzdem nicht gewesen ist. Das ist dann persönliches Pech.

    5. Darf es im Rechtsstaat „Pech” geben? Ja, darf es. Als Einzelner wie in der Gemeinschaft muss man Folgenabwägungen treffen (s.o. 2.) und Kompromisse eingehen. Auch als Staat. Auch in der Justiz.

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  3. Durchaus interessant, wie wenig Menschen lesen können, wenn es ihre eigenen Argumente stören würde. Nirgendwo verlangt Herr Nebgen die Abschaffung des Zeugenbeweises, nicht einmal implizit. Es ging im Fall, der diesem und den letzten Post angestoßen hatte, um Identifizierung durch Zeugen anhand von Fotos. Ganz genau ging es sogar um den ausschließlichen Beweis einer strafbaren Handlung durch eben diese Identifizierung.

    Vielleicht darf ich Sie, Herr Gast, auch darauf hinweisen, dass ihre Spitzfindigkeiten besser kämen, wenn Sie diese auch durchhielten. Sie machen gleich in Ihrem ersten Punkt eine Trennung zwischen Staat und Bürger auf [außerdem eine kleinere zwischen Bürger und Täter]. Der Staat sind allerdings wir alle, er ist keine eigene Entität, getrennt von uns Bürgern. Das Gewaltmonopol liegt bei uns als Gemeinschaft, nicht mehr beim Individuum - das ist der entscheidende Punkt des GG. Aus praktischen Gründen haben wir dann diverse Einrichtungen geschaffen, u.a. Gerichte, die uns helfen unser Gewaltmonopol auszuüben.

    Ein liberaler Rechtsstaat - und dieses 'liberal' bezieht sich nicht auf irgendeine Partei, sondern die aus der Aufklärung hervorgegangene Staatsverfassung z.B. unseres Landes - darf eben keine Kompromisse eingehen, die das Individuum gegenüber dem Staatswesen schlechter stellen. Die staatliche Rechtsordnung muss sich immer zu Gunsten der einzelnen Menschen irren. Deswegen gibt es manch uns lächerlich erscheinende Nichtverurteilung zum Tode in den USA*. Die Justiz ist da ganz besonders gefordert, keine Kompromisse einzugehen, denn sie muss dafür Sorge tragen, dass geltendes Recht gleich gegen und für alle gesprochen wird. Im Moment, da wir in 'Folgenabwägungen' derart in Kauf nehmen, die Sie andeuten, wäre die Gleichheit nicht mehr gegeben. Es wäre dann u.a. bei jedem Urteil zu fragen, wo ein Angeklagter der Gesellschaft mehr nutzt, hinter Gittern oder in der Gemeinschaft.


    *Leider viel zu viele Verurteilungen.

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  4. Lieber Herr Nebgen, Sie verwechseln hier die Unschuldsvermutung (das Recht, bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig behandelt zu werden) mit dem Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", wonach bei der Beweiswürdigung ein ungeklärter Sachverhalt zugunsten des Angeklagten zu werten ist.

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  5. @Dirk Haasis: Da sind Sie auf die manipulative Sachverhaltsdarstellung seitens des Herrn Nebgen hereingefallen, der hier in der Tat den Eindruck zu erwecken versucht, als könne man in Deutschland allein deshalb verurteilt (!) werden, weil einen im Ermittlungsverfahren Zeugen auf Lichtbildern identifiziert haben. Das ist aber natürlich nicht der Fall.

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  6. Wie schön, dass ein allwissender Gott in Gestalt eines Kommentators namens "Gast" die Verhältnisse wieder zurechtrückt.

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  7. @Gast

    Es soll ja auch schon Staatsanwälte gegeben haben, die zu Unrecht einer Straftat verdächtigt und in der U-Haft von Leuten, die da noch eine Rechnung offen hatten, krankenhausreif geschlagen wurden. Aber das muß man als Bürger eben opferbereit hinnehmen...

    Fehlurteile sind kein Justizskandal, sie stellen immer das Versagen einer oder mehrerer Verfahrensbeteiligter dar. Ihre Zahl könnte jedoch erheblich reduziert werden, wenn in der Justiz etwas mehr Demut bezüglich der beschränkten Erkenntnisfähigkeit des menschlichen Geistes herrschte. Der Gedanke, daß dann mehr auch mehr Schuldige ungestraft davon kämen, ist mir erträglicher als die Vorstellung, Unschuldige bestraft zu sehen. Ihnen ist offenbar der umgekehrte Gedanke erträglicher.

    Eine Beweiswürdigung kann immer schief gehen. Ganz schlimm ist es aber, wenn jemand kurzerhand (und häufig un- oder schlechtverteidigt) wegen eines Verhaltens bestraft wird, das offensichtlich keinen Straftatbestand erfüllt, was man mit einem Blick in einem Kommentar unschwer hätte erkennen können.

    Ein hiesiger Strafkammervorsitzender sprach kürzlich in der Urteilsbegründung ungehalten von einem "Freispruch dritter Klasse", da die Kammer überzeugt sei, daß der angeklagte Sachverhalt sich genau so zugetragen habe wie angeklagt, aber (leider?) keinen Straftatbestand erfülle. Dümmer geht's nimmer. Hätte man auch schon im Zwischenverfahren klären können...

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  8. cepag meint:

    Also was man hier teilweise in den Kommentaren zu lesen bekommt, macht einen ärgerlich. Insbesondere der Kommentar #2 von "gast". Keiner will den Zeugenbeweis abschaffen. Dass der Zeugenbeweis zwar das häufigste, jedoch das schlechteste Beweismittel darstellt, ist Allgemeingut eines jeden Strafjuristen, ist er nun Richter, Verteidiger oder StA. Gutwillige Zeugen erinnern sich falsch und böswillige Zeugen sagen bewusst falsch aus, insbesondere sog. "Lagerzeugen". Jeder Richter (ich bin es nicht) wird Ihnen privat die Binsenweisheit bestätigen, dass nirgendwo so viel gelogen wird wie vor Gericht. Einen Kommentar dazu, dass Sie eíne Falschverurteilung eines Unschuldigen (ich gehe davon aus, dass es an den vielen deutschen Amtsgerichten und Landgerichten jeden Werktag mindestens fünf gibt) als hinnehmbares Pech im Einzelfall bezeichnen, erübrigt sich.

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  9. Daß Zeugenaussagen Beweise sind wird sich nicht ändern lassen; dem Grunde nach ist das ja auch Gut und Richtig so.
    Problematisch ist dabei, daß Zeugen leider auch nur Menschen und damit beeinflussbar sind.

    Und Einflüsse gibt es viele.
    Angefangen bei dem "Zeugen" im Strassenverkehr, der einen "Raser" anzeigt weil er sich über Ihn aufgeregt hat. Sehr oft wird dabei ein an sich harmloser Vorgang extrem aufgebauscht. Die Polizei ermittelt in solchen Fällen überwiegend ergebnisorientiert so daß es häufig zu Verurteilungen von Unschuldigen kommt. Der böse Raser kann seine Unschuld ja nicht beweisen :-(
    Die Bandbreite kann beliebig erweitert werden; wir alle haben noch den Fall des Herrn Kachelmann im Kopf der falsch beschuldigt wurde. Andere Menschen wurden wegen solchen Vorwürfen verurteilt - auch Unschuldige. Kein Beweis der Unschuld möglich :(
    Auch hier war der Staatsanwaltschaft sehr an der Verurteilung gelegen. Indizien oder gar Beweise für die Unschuld wurden nicht nur nicht gesucht sondern mit Absicht übersehen.

    In dem hier von Herrn Nebgen geschilderten Fall wurden den 3 Zeugen die Bilder von der Polizei vorgelegt. Wenn der Polizist das so wollte, hätten die Zeugen vermutlich auch Elvis wiedererkannt :-(

    Und da liegt das eigentliche Problem. Die Ermittlungsbehörden arbeiten nicht objektiv sondern versuchen mit aller Gewalt Täter zu überführen; auch solche die gar keine sind.
    Und selbst wenn dabei Gesetze übertreten werden bleibt das für die Beamten folgenlos.

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  10. @Danny Crane/cepag: Wer sich nicht bewusst macht, dass die Zulassung des Schwerlastverkehrs in unseren Städten und Dörfern zwangsläufig totgefahrene Kinder mit sich bringt, lügt sich in die Tasche. Indem wir das zulassen, nehmen wir als Kollateralschäden die toten Kinder in Kauf - nicht gerne, aber letztlich eben doch.

    Wer sich nicht bewusst macht, dass die Zulassung des Zeugenbeweises im Strafprozess zwangsläufig Fehlurteile und unschuldig Verurteilte mit sich bringt, lügt sich ebenfalls in die Tasche. Indem wir das zulassen, nehmen wir als Kollateralschäden auch die Fehlurteile in Kauf - nicht gerne, aber letztlich eben doch.

    Beides sind vermutlich unvermeidbare Begleiterscheinungen der modernen Massengesellschaft. Wer davon betroffen ist, hat Pech gehabt, auch wenn Sie das nicht hören wollen.

    Wer trotz eines lege artis durchgeführten Strafverfahrens unschuldig wegen einer Prügelei verurteilt wird, weil drei Zeugen einen augenscheinlichen Doppelgänger mit ihm verwechselt haben, hat deshalb einfach Pech gehabt (und soll sich damit trösten, dass der Doppelgänger wenigstens keinen Mord begangen hat - und dass sein Kind noch lebt).

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  11. @Gast

    Fehlurteile sind unvermeidlich, auch im besten Justizsystem, auch wenn alle Verfahrensbeteiligten sich alle Mühe gegeben haben, ein richtiges und gerechtes Urteil herbeizuführen. Sie könnten aber in vielen Fällen vermieden werden, da sie oftmals eben nicht das unvermeidliche Fehlergebnis guter Arbeit, sondern das vermeidbare Ergebnis von Arroganz, Inkompetenz und Schlamperei sind. Und das ist keineswegs hinzunehmen.

    Um bei Ihrem hinkenden Beispiel des Schwerlastverkehrs zu bleiben. Daß es tödliche Unfälle trotz eines ausgeruhten, nüchternen, hochkonzentrierten Fahrers und einwandfreier Fahrzeugtechnik gibt, ist unvermeidlich und hinzunehmen. Nicht hinzunehmen sind jedoch Unfälle mit Schrottkarren und übermüdeten oder besoffenen Fahrern.

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