Dienstag, 31. Mai 2011

Recht und Anstand

Die Verteidigung, so hat es der Vorsitzende Richter des LG Mannheim in seiner Urteilsbegründung gesagt, habe es mehrmals an "Anstand und Respekt" vermissen lassen. Da wird der Kollege Schwenn müde grinsen.

Denn was als Vorwurf gedacht war, kommt wohl eher als Bumerang zu den Richtern zurück: Glauben die etwa, sie hätten auch freigesprochen, wenn die Verteidigung sich mit netten Reden begnügt hätte? Wenn die Verteidigung nicht bei jedem aufkeimenden Vorurteil sofort dazwischen gegrätscht wäre? Wenn die Verteidigung nicht bei jeder zweifelhaften Äußerung der Strafverfolgungsbehörden auf den Tisch geschlagen hätte?

Natürlich nicht. Wenn ein braver Verteidiger einfach nur dagesessen und zugehört hätte, dann hätte das Gericht verurteilt. Nur dadurch, dass die Verteidigung das Gericht soweit in die Enge getrieben hat, in die es sich aus eigenem Antrieb nie hineinbegeben hätte, konnte es zum Freispruch kommen.

Und das ist der wahre Skandal: Dass man als Verteidiger überhaupt nur wahrgenommen wird, wenn man es an Anstand und Respekt fehlen lässt.

7 Kommentare:

  1. Na endlich, wir Groupies haben doch schon seit 9.10 Uhr auf solchen Senf gewartet.

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  2. Es ist aber gar nicht 4:31

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  3. Sollte an dieser Stelle nicht heute die neue StPO vorgestellt werden?

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  4. Sie glauben wirklich, es sei das Verdienst der Verteidigung, dass Kachelmann freigesprochen wurde?

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  5. Fragwürdiges Berufsverständnis, wenn sich Auftreten mit Anstand und Respekt und konsequentes Auftreten in der Sache ausschließen...

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  6. Komisch.
    Von Pflichtverteidigerin Rechtsanwältin Comte´habe ich keine Grätsche, gesehen, aber ein ausgezeichnetes Plädoyer gehört.

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  7. Hier wird aber recht munter spekuliert.

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