Sonntag, 27. März 2011

Manchmal sind Strafverteidiger zu resolut

Der 35. Strafverteidigertag hat eine Resolution verabschiedet; Gegenstand ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den Kollegen Stephan Lucas. Der Fall wurde in diversen blogs, z. B. beim Kollegen Burhoff ausführlich begleitet und kommentiert. Den Wortlaut der Resolution hat der Kollege Hoenig dankenswerterweise bereits ins Netz gestellt; er findet sich hier.

Bei aller berechtigten Kritik an dem Verfahren gegen den Kollegen kann man es nur als außerordentlich unglücklich bezeichnen, wenn sich die versammelte Kollegenschaft in ein laufendes Verfahren einmischt und dem erkennenden Gericht auch noch vorschreiben möchte, zu welchen Feststellungen es gefälligst zu kommen habe. Da könnte ich verstehen, wenn selbst der gutwilligste Richter hinterher auf die Anwaltschaft nicht mehr allzu gut zu sprechen wäre.

Leider, leider, leider, hat hier offenbar der wüste Aktionismus über die taktische Vernunft gesiegt. Das ist schade, denn die Sache hätte eine geordnete Auseinandersetzung verdient gehabt. So kann man dem Kommentator "Burschi" im Blog des Kollegen Hoenig leider nur zugestehen, dass er Recht hat.

3 Kommentare:

  1. Stimme zu. Es ist wichtig erst zu denken und dann zu handeln.

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  2. Ein Großangriff der richtig ist. Es währe besser es gäbe keine "gutwilligen Richter" die der Staatsanwaltschaft hörig sind. Sie liefern einen guten Grund sie nicht zu engagieren.;-)

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  3. Werter Kollege Nebgen, nach allem, was ich bisher über dieses Verfahren und seine Umstände mitbekommen habe, muß ich davon ausgehen, daß auch Sie heilfroh über jede kritische öffentliche Äußerung wären, wenn Sie Objekt eines solchen Verfahrens wären.

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