Der LBR-blog berichtete bereits hier, sein Autor ist angeblich erst bei der letzten Frage gescheitert. Ich schon bei der ersten. Die lautete in etwa so: Was meint ein Rechtsanwalt, wenn er den Fall seines potentiellen Mandanten am Telefon als "interessant" bezeichnet und darum bittet, ihm doch zunächst die Unterlagen zu schicken, er äußere sich dann schriftlich?
Die Situation kenne ich, habe ich gedacht: Das sage ich manchmal, wenn der potentielle Mandant am Telefon den Eindruck eines Querulanten vermittelt, den ich mit der gesetzten Aufgabe erst einmal beschäftigen möchte. Das stand aber nicht zur Auswahl. In der zur Verfügung stehenden Auswahl habe ich mich dann schweren Herzens für eine Aussage entschieden, die sinngemäß lautet, dass man seinem Rechtsanwalt vertrauen müsse. Sollte man ja auch! Ich Naivling.
Der Höcker weiß es besser: Der Rechtsanwalt, der derartiges sagt, möchte in Wirklichkeit nur eine weitere Gebühr verdienen! Vielen Dank für den Hinweis, Herr Kollege! Das ist gebührenrechtlich zwar schon lange nicht mehr richtig, bedient aber das Vorurteil des geldgeilen Rechtsanwalts wieder einmal auf das Vortrefflichste.
Herr Höcker, wie hoch war noch mal Ihr Stundensatz?!
Anscheinend ist der hoch genug
AntwortenLöschenhttp://www.handelsblatt.com/magath-erhielt-keine-gruende-fuer-entlassung/3956626.html
Frage 7 gefällt mir!
AntwortenLöschenKönnte glatt unser Nebgen beschreiben. Was meinen Sie Mausi Braun?
Frage 7 von 10
"Der Horizont des Spezial-Anwalts reicht exakt bis zu den Grenzen seines briefmarkengroßen Rechtsgebiets. Die zarteste Abweichung vom Routineprogramm bringt diesen überzüchtete Turbojuristen aus dem Gleichgewicht. Er kennt ausschließlich Kollegen derselben Fachrichtung, teilt mit ihnen seine "Boutique" genannte Kanzlei, heiratet meist früher oder später auch unter Kollegen.
Der Spezialist eröffnet das Gespräch mit dem Mandanten so: "Wir haben den Fall unter allen rechtlichen Gesichtspunkten geprüft." Und das bedeutet ..."
Ist Ihr Beitrag nun auch Satire, lieber Kollege Nebgen? Dann verstehe ich Ihren Sinn für Humor leider nicht. Das Quiz fand ich aber sehr lustig.
AntwortenLöschenDie Lösung bekommt man, wenn man die ganze Frage liest:
AntwortenLöschenDer Mandant soll die Unterlagen schicken UND DANN schreibt der Anwalt eine schriftliche Stellungnahme. Das ist tatsächlich keine Erstberatung mehr!
Die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen fällt regelmäßig in die Lastensphäre des RA. Eine Zusendung von Unterlagen ist beileibe kein Auftrag zu einer schriftlichen Stellungnahme.
LöschenAber selten ist ein Mandant ja rechtserfahren genug um sich im Kreise der RA auch nur annähernd wehren zu können. Immerhin gibt aus Richter die Anwälten schon mal ein Honorar gönnen, das Ihnen so nicht zusteht.
Was soll an der Tatsache "Anwälte sind geldgeil" ein Vorurteil sein?
AntwortenLöschenSind wir das nicht alle?