Donnerstag, 28. April 2011

Bei Herrn Uhl versteht man nur noch Bahnhof

Verbrechen sind schlimm, und das Böse lauert bekanntlich immer und überall. Besonders anschaulich sind aber solche Verbrechen, die mehr oder wenig zufällig dokumentiert werden, am besten durch Videokameras. Der faule Mensch guckt ja gern Bilder. Da kommt die Volksseele dann regelmäßig zum Kochen, wenn sie im Fernsehen oder der Tageszeitung dem Verbrechen höchstpersönlich ins verzerrte Antlitz starren kann.

Tatort derart dokumentierter Verbrechen sind häufig Bahnhöfe, denn das sind in Deutschland so ziemlich die einzigen Orte, die flächendeckend videoüberwacht werden. Und jetzt kommt ein CSU-Politiker namens Uhl. Herr Uhl ist seines Zeichens angeblich Innenexperte. Und was der fordert, ist so hanebüchen, dass man es wörtlich wiedergeben sollte:

Laut "Die Welt" fordert Herr Uhl doch glatt, "Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafschärfendes Element in das Strafgesetzbuch aufzunehmen". Da fragt man sich zunächst, was Herr Uhl damit wohl meinen könnte. Eine Straftat als "strafschärfendes Element"? Was denn nun? Straftat oder strafschärfendes Element? Auf Bahnhöfen?

Wahrscheinlich schwebte Herrn Uhl ein neuer Paragraph im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vor, so etwa:

"Besonders schwer bestraft wird, wer eine Straftat auf einem Bahnhof begeht."

Das wäre zwar schon wegen seiner Unbestimmheit rechtswidrig, aber so in der Art mag er wohl gedacht haben, der Herr Uhl. Wenn man von denken da schon reden kann. Denn man fragt sich doch, ob ein einzelner Innenexperte so blöd ein kann, etwas derart Absurdes ernstlich zu fordern.

Denn warum sollte eine Straftat schlimmer werden, nur weil sie auf einem Bahnhof verübt wird? Hier kommen wir zurück zu unserem Ausgangspunkt: Das einzig erkennbar Besondere am Bahnhof ist, dass er videoüberwacht wird. Herr Uhl möchte also als strafschärfendes Element in das StGB offenbar aufnehmen, dass man mit seiner Tat nicht nur sich selbst überführt, sondern obendrein noch den allgegenwärtigen Voyeurismus bedient.

Vielleicht hätte er da besser ein Verbot der BILD-Zeitung fordern sollen.





7 Kommentare:

  1. Auch nicht schlecht:

    "Weil der Täter betrunken war, verlangt Bayerns Innenminister Herrmann ein Alkoholverbot in U-Bahnen."

    Ich schlage vor:

    Wer in U-Bahnen oder Bahnhöfen oder Bahnen in U-Bahnhöfen alkoholische Getränke genießt oder genießen lässt oder zuvor dergestalt genoßen hat, dass er in einem Zustand sich befindet, als würde er alkoholische Getränke genießen oder genießen lassen und infolgedessen möglicherweise nicht in der Lage ist, einen anderen Menschen oder mehrere andere Menschen körperlich unversehrt zu zu belassen, wird mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren bestraft.

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  2. Weil Bayern bornierte Bonapartisten und Fremdenzimmervermieter sind, müssen sämtliche Reisen nach Frankreich und Bayern verboten und als Verbrechen geahndet werden!

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  3. Man muss allerdings anmerken, dass gerade im U- und S-Bahn-Bahnhof eine falsche Reaktion des Täters oder des Opfers auf Grund der Nähe zu den Bahngleisen eine gewisse Gefahr darstellt.

    Aber vermutlich war das nicht vom Top-CSU-Politiker gemeint ;)

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  4. "Man muss allerdings anmerken, dass gerade im U- und S-Bahn-Bahnhof eine falsche Reaktion des Täters oder des Opfers auf Grund der Nähe zu den Bahngleisen eine gewisse Gefahr darstellt."

    Gleiches gilt für Großküchen, die Bereiche rund um das obere Ende von Treppen, Gebäudeseiten mit Fenstern ab dem 1. Stock, Werkzeugschuppen, Bürgersteige, Brücken, Schalträume...

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  5. Da der Verursacher des Verkehrsunfalls wieder mal ein angetrunkener CSU-Funktionär war, verlangt Bayerns Innenminister ein Verbot der CSU.

    Oder so.
    Oder ähnlich.
    Prost.

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  6. Mann von der Straße29. April 2011 um 02:41

    Logisch, dass sich die Strafverteidiger nicht mehr einkriegen ob der Volkes- und Politikerstimmen.
    Was wäre jedoch daran falsch, wenn es eine Regelung gäbe, wonach es laienhaft ausgedrückt, strafverschärfend wirken würde, wenn insbesondere Gewalttaten in Kenntnis einer Videoüberwachung des Tatortes ausgeführt werden.

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  7. @Mann von der Straße:

    Herr Nebgen verbreitet in manchen seiner Beiträge (etwa zum Lucas-Verfahren u.a.) ziemlichen Unfug, aber hier muss ich ihn einmal in Schutz nehmen:
    Der Mumpitz, den vor allem CSU-Politiker immer wieder verbreiten, wenn einmal eine Straftat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit findet, ist haarsträubend, z.B. die Urteilsschelte des Innenministers Herrmann wegen der Ablehnung nachträglicher SV durch das LG München II. Nachdem der Beschluss des LG durch das OLG und das Urteil des LG durch den BGH bestätigt wurden, hat man vom Herrn Herrmann nichts mehr gehört, denn leider leider: die Rechtslage, die nicht die Gerichte schufen, sondern der Gesetzgeber zu vertreten hatte, gab es eben nicht her.

    Und wieso sollte es strafschärfend sein, so blöd zu sein, sich auch noch filmen zu lassen?
    Hohe kriminelle Energie (-> ein strafschärfendes Kriterium) zeigt eher der, der seine Tat so plant und ausführt, dass er wenig Spuren hinterlässt und möglichst nicht gefasst wird.
    Klasse sind auch die Knallchargen, die in Talkshows kritisieren, dass keine Live-Überwachung stattfindet, bei der ständig jemand zukuckt. Wer das (24 Stunden/7 Tage die Woche) bezahlen soll -Arbeitslose gäbe es dann in Deutschland wohl nicht mehr- und warum nur U-Bahnen und Bahnhöfe überwacht werden sollen und nicht jede Straße und jeder Platz (auch außerhalb öffentlicher Verkehrsmittel soll es zu Straftaten kommen, hört man so), erklärt von diesen Schlaumeiern niemand.

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