Donnerstag, 23. Februar 2012

Organ zweiter Klasse

Gestern traf ich den Kollegen Hoenig in der Besucherschleuse des Strafjustizgebäudes in Hamburg. Das Erlebnis dieser Schleuse hat der Kollege auch in seinem blog kommentiert und beschreibt den Zustand dort recht zutreffend.

Am Bemerkenswertesten an der Hamburger Regelung allerdings finde ich, das Berufsrichter und Staatsanwälte sich der entwürdigen Prozedur beim Betreten oder Verlassen nicht unterwerfen müssen und vom Pförtner gegen Vorlage eines Dienstausweises einfach an der Pförtnerloge vorbeigewinkt werden.

Rechtsanwälte müssen sich dagegen beim Betreten an der zumeist langen Besucherschlange vorbeidrängeln und vor dem finalen Drehkreuz möglichst auffällig mit ihrem Anwaltsausweis wedeln, damit das Wachpersonal sie in den Schleusenraum lässt. Beim Verlassen muss man sich in eine leider sehr unzuverlässige Klappenkonstruktion von Tür quetschen, deren Automatik auch bei weniger beleibten Menschen öfter mal versagt, so dass sie dann vom Wachpersonal befreit werden müssen.

Angesichts der gesetzlich festgeschriebenen Gleichstellung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten als gleichberechtigte "Organe der Rechtspflege" finde ich diese Ungleichbehandlung nach wie vor erstaunlich. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

14 Kommentare:

  1. Wenn es nach Ihnen ginge, würden Sie also mich als Ihren Mandanten in der "zumeist langen Besucherschlange" stehen lassen und gemeinsam mit den Bütteln des staatlichen Repressionsapparats den VIP-Eingang benutzen wollen?? Wahrscheinlich gehen Sie dann hinterher auch mit dem Staatsanwalt in der Gerichtskantine meine Verurteilung begießen. Pfui! Auf so einen "berufenen Vertreter" meiner Interessen würde ich aber pfeifen!

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    1. ... der feine Unterschied ist der, dass der Strafverteidiger beruflich bedingt häufig in die JVA muss. Für den "einfachen JVA" - Besucher ist das ein weniger häufiges Erlebnis. Die Summe macht es dann. Im Übrigen bin ich als langjähriger Strafverteidiger noch nie MIT einem Mandanten in die JVA, sondern immer nur ZU einem Mandanten gegangen.... Kein Strafverteidiger mit Selbstachtung begießt ein für seinem Mandanten schlechtes Urteil. Sich als Verteidger im Übrigen mit dem Staatsanwalt gut zu verstehen, kann dem Mandanten sehr nützlich sein. Ein Wort unter vertrauten Kollegen wiegt mehr als das unter Fremden.

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  2. Könnte daran liegen, dass die Waffe, mit der Mucki P. damals im Gerichtssaal rumgeballert hat, nicht von einem StA oder Richter sondern von seiner Anwältin hereingeschmuggelt worden war, oder?

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  3. @ Anonym:

    Mucki P. hat nicht im Gerichtsaal rumgeballert, sondern im Polizeipräsidium. Das ist ein ziemlicher Unterschied.

    @ Gast:

    Da man in die Schleuse nur einzeln eintreten kann, ist es mir so oder so verwehrt, meinem Mandanten beim Betreten der Schleuse rechtlichen Beistand zu leisten. Die restlichen Diffamierungen lasse ich mal so stehen. Von wegen Eiche und Borstenvieh und so.

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  4. Da haben Sie aber diesmal nicht so genau hingeguckt. Ich z.B. werde beim Betreten höchstens von einem netten Pförtner mal durch den "Bediensteteneingang" durchgewinkt, wenn ich die Hände voll habe.

    Ansonsten muß ich mir - wie übrigens alle anderen Geschäfststellenmitarbeiter, Richter und Staatsanwälte etc. auch - mittels Vorhalten eines Chips die Tür selbst öffnen.

    Ob die Stellung als "Organ der Rechtspflege" uns tatsächlich ganz gleich machen soll, will ich mal dahingestellt lassen (ich sitze ja z.B. auch höher und habe den Vorsitz in der Verhandlung usw.), aber der organisatorische Aufwand, der mit der Vergabe von Chips an Rechtsanwälte (an welche eigentlich? alle die es in Deutschland so gibt?) verbunden wäre, sollte diese Ungleichbehandlung doch als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen.

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  5. Der eigentliche Punkt bei Hoenig ist doch, daß auch LAIENRICHTER schlangestehen müssen.

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  6. Ich hätte zwar nichts dagegen einzuwenden und bin durchaus damit einverstanden, anders als Staatsanwälte und Richter behandelt zu werden, schließlich bin ich nicht, wie jene, ein Organ der Rechtspflege, sondern ein unabhängiges solches.

    Mir ist es allerdings noch nie irgendwo passiert, daß ich mich filzen lassen oder meinen Ausweis zeigen mußte, auch nicht in Hamburg. Das macht wohl meine vizepräsidiale Aura. Ich stürze zumeist schon mit wehender Robe und einem Stapel Akten unter dem Arm in das Gerichtsgebäude und schmettere den Wachtmeistern ein herzliches und viel zu lautes "GUTEN MORGEN" entgegen, gerne verbunden mit dem Nachnamen des Bediensteten, der ja zumeist auf der Jacke steht. Da teilt sich das Meer der Wartenden automatisch. Ein perplexes Zurückweichen verursacht auch der Ausruf: "Schnell, lassen Sie mich durch, ich bin der Notanwalt!".

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  7. "Lassen Sie mich Anwalt, ich bin durch?"

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  8. Mein lieber Herr Gesangverein, haben manche Anwälte Sorgen!

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  9. Der eigentliche Skandal ist, dass man davon ausgeht, dass unter den Anwälten, Richtern etc., die einfach so durchgelassen werden, es weniger Ganoven und zur Gewalt neigenden Typen gibt, als unter den an der Schleuse entwürdigend kontrollierten Bürgern.

    Es gibt andere Wege, als wieder Mal durch Privilegien Übermenschen in einer konkreten kleine Umgebung zu produzieren.

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    1. Ja sicher, Herr Schälike. Man hört ja ständig von den verfeindeten Abteilungen der Gerichte, die mit Messern und Schusswaffen aufeinander losgehen, weil sie eben nicht an der Pforte kontrolliert werden, bevor sie ihr Büro betreten. Die berühmten Kriege im Richter-Milieu halt. Und überhaupt, warum lassen wir nicht auch die Wachtmeister sich gegenseitig durchsuchen?

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  10. Mit Mucki P. haben Sie natürlich Recht. Das ändert aber nichts daran, dass seitdem ggü Anwälten ein noch höheres Misstrauen herrscht.

    Und wenn ich mir einige Kollegen anschaue, ist das auch nicht ganz unbegründet. Ich rede dabei nicht von Ihnen und auch nicht von anderen seriösen Strafverteidigern, die z.B. hier im Netz bloggen. Ich meine diejenigen, die die nötige Distanz zu ihren Mandanten nicht hinbekommen, so dass gewisse Grenzen verwischen.

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  11. @ Anonym 12:59: Da sind wir uns einig. Was meinen Sie, wer sich am meisten über solche Verteidiger wie die ehemalige Kollegin I.Ö-M. aufregt? Das sind natürlich die anderen Verteidiger, die nichts schmuggeln, auf die das aber zurückfällt.
    Weil - und jetzt kommt die Kritik an der Justiz - man bei StA und Gericht nur zu gerne alle Verteidiger über einen Kamm schert.

    Übrigens: Ich finde, Herr Schälike hat im Grunde gar nicht so unrecht.

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  12. Es werden ja nicht nur Richter und Staatsanwälte nicht kontrolliert, sondern die vielen hundert anderen Mitarbeiter der Justiz auch nicht. Es geht mithin nicht um die Frage, ob Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte gleichgeordnete Organe der Rechtspflege sind, die in dieser Hinsicht gleich zu behandeln wären, sondern um den Unterschied zwischen Justizbediensteten und Nichtbediensteten. Das ist doch völlig normal.

    In eine Autofabrik dürfen auch alle Mitarbeiter unkontrolliert herein, der neugierige Kunde - obgleich König - hingegen nicht. Schreit das nach dem Einsatz des AGG oder ist das nicht vielmehr eine sachgerechte Ungleichbehandlung aufgrund der Verhältnisse? Abgesehen davon sieht man einem Menschen ja nicht an der Nasenspitze an, ob er Anwalt ist. Und gegen Vorzeigen des Anwaltsausweises wird man in der Regel durchgewunken. Diese kleine Mühe ist die Diskussion kaum wert.

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