In fast allen Bundesländern gibt es Beratungshilfe. Über ein Problem der Beratungshilfe berichtet z. B. der Kollege Wings hier.
In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen gibt es bekanntlich keine Beratungshilfe. Hier tritt gemäß § 12 Abs. 1 des "Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an die Stelle der Beratungshilfe. Die ÖRA wird teilweise aus öffentlichen Geldern, zu einem Teil aber auch aus den Beiträgen der Rechtsanwälten zu den Rechtsanwaltskammern finanziert. Die Rechtsanwaltschaft hat sich von der Pflicht zur Übernahme von Beratungshilfemandaten also sozusagen "freigekauft".
Nun ist Hamburg eine Großstadt mit vielen guten Rechtsanwälten. Im schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Umland ist die anwaltliche Besiedlung dünner. Das führt dazu, dass öfter mal Bürger eines Nachbarlandes mit einem dortigen Beratungshilfeschein bei einem Hamburger Rechtsanwalt auftauchen. Der steht dann vor der Frage, ob er in solchen Fällen zur Übernahme des Mandats verpflichtet ist oder nicht. Kleine Denkhilfe: Die ÖRA dürfte diese Menschen nicht nur wegschicken, sie wäre nach ihrer Satzung sogar dazu verpflichtet. Voraussetzung der Beratung bei der ÖRA ist nämlich, dass man seinen Wohnsitz im Stadtgebiet hat.
Kann für einen Hamburger Rechtsanwalt etwas anderes gelten? Das ist schwer denkbar, wird aber immer wieder vertreten. Nur: Warum gibt es die ÖRA dann überhaupt?
Dienstag, 14. Februar 2012
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen