Heute habe ich in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg-St.Georg einen Antrag zur Sitzordnung gestellt des Inhalts, dass das Gericht meinem Mandanten einen Platz neben mir - seinem Verteidiger - zuweisen möge. Das Gericht hat diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Richter die Verhandlungsleitung habe (!)
Mein Hinweis darauf, dass der Richter sich bei seiner Verhandlungsleitung wohl an das Gesetz halten müsse und das Gesetz dem Angeklagten zugestehe, in jeder Phase des Verfahrens das Gespräch mit seinem Verteidiger suchen zu können, fand ebensowenig Zustimmung wie mein Hinweis auf die insoweit einheitliche Rechtsprechung aller Obergerichte seit 1961.
Nach der Verhandlung sprach mich der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft an, um mir mitzuteilen, dass er meinen Antrag für "unverhältnismäßig" halte. Ich solle doch auch bedenken, welche Auswirkungen ein solcher Antrag auf das Urteil gegen den Mandanten habe.
Dass er damit den Vorsitzenden Richter auch noch implizit der Rechtsbeugung bezichtigt, hat der Staatsanwalt nicht einmal gemerkt.
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Ok, ich habe mich deswegen eben schon aufgeregt. Einatmen, ausatmen, einatmen. Wenn Richter S. in St. Georg wiedergeboren wird, dann wird er jeden Tag 24 Stunden mit dem Kollegen M. verhandeln. Ha!
AntwortenLöschenWer auf diese Weise die Kommunikation zwischen Angeklagtem und Verteidiger unterbindet, ist immer befangen - auch in Hamburg und in Bayern. Das muss halt durchgezogen werden, bis diese Betonköpfe das gelernt haben.
AntwortenLöschenNach meiner Erfahrung eine von Hamburger Strafgerichten gern gepflegte Unsitte, wahrscheinlich, damit der Angeklagte sich schön allein der geballten Staatsmacht ausgesetzt und so von vornherein als (mehr oder weniger) kleiner Sünder fühlt. Notfalls den Mandanten zum Schweigen verdonnern, bis er neben seinem Verteidiger Platz nehmen darf.
AntwortenLöschenMal eine ganz bescheidene Frage, wo sitzt er denn im HH der Mandant? Also hier in Berlin sitzt er beim Amtsrichtersachen idR schräg vor mir, Tisch dazwischen, dazwischen. Kommunikation und Sichtkontakt möglich.
AntwortenLöschen@Thomas
AntwortenLöschenBei dem vom Kollegen Nebgen geschilderten Richter saß der Angeklagte dem Richter gegenüber. Entfernung zum Verteidiger ca. 3 Meter.
das ist doch ein alter Hut. Wundert maich aber, dass die Gerichte den immer noch mal wieder hervorkramen.
AntwortenLöschenNa wenigstens muss der Mandant nicht stehen. Gut, 3 Meter wäre mir auch ein wenig zuviel. Da würde ich häufiger Unterbrechung beantragen zwecks Besprechung - so alle 5 Minuten und vor dem Saal natürlich...
AntwortenLöschenInteressant. In einem kleinen Saal mit egalitären Tischen im Landgericht Darmstadt gabe es einmal die Unklarheit, ob der Staatsanwalt auf der linken oder rechten Saalseite sitzt. Das war es aber auch schon.
AntwortenLöschenIch berichte häufig über Landgerichtsprozesse, aber dass Angeklagter und Verteidiger nicht nebeneinander sitzen (dürfen) habe ich noch nie erlebt. Da wird hier eher noch ein Tisch dazugestellt.
@Thomas Auch das "davor" sitzen mit einem Tisch dazwischen ist doch eine Frechheit. Sichtkontakt möglich? Wenn der Mandant sich um 180 Grtad dreht, vielleicht.
AntwortenLöschenEine sachgerechte Verteidigung verlangt: nebeneinander sitzen, BASTA!
@verwickeltes: Na, dann fahren Sie mal nach Bayern, Berlin, Hamburg und in andere strafprozessuale Neandertäler, da werden Sie sich wundern!
AntwortenLöschenIch musste bisher in all meinen (naja schon ein paar) Verhandlungen ,hier in Bayern, immer direkt vor meinem Verteidiger sitzen. Ich bin mir sicher, dass ich deshalb schlechter wegkam, als mit einem platz neben dem Verteidiger. Und das in der heutigen Zeit! Schikane Pur!
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