Montag, 20. März 2017

Widerstand gegen 43 % Vollstreckungsbeamte


"Je weniger die Leute wissen, wie Gesetze und Würste gemacht werden, desto ruhiger schlafen sie", soll Otto von Bismarck gesagt haben. Das Zitat wird ihm wohl fälschlicherweise zugeschrieben, Recht hatte er trotzdem.

Am 14.02.2017 haben die Fraktionen der Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem die §§ 113 und 114 StGB über den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" verschärft werden sollen. Nach der Begründung des Gesetzesentwurfes soll dies dem Schutz der Vollstreckungsbeamten dienen. Am 22.03.2017 findet eine Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz statt.

Nun ließe sich dort kritisch fragen, ob höhere Strafandrohungen grundsätzlich geeignet sein können, irgendjemanden zu schützen - zumal es sich auch noch bei den inkriminierten Handlungen kaum jemals um geplante Taten handeln dürfte, Abschreckung also per se sinnlos ist. Aber das ist vielleicht etwas zu viel verlangt.

Zudem handelt es sich aber bei dem "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" um eine Norm, die wie kaum eine andere Strafnorm im Ruch steht, durch Ordnungshüter instrumentalisiert und zur Verdeckung eigenen Fehlverhaltens missbraucht zu werden, Jeder Strafverteidiger kennt diese Fälle, in denen Mandanten zunächst Opfer von Polizeigewalt wurden und sich im Anschluss daran auch noch einem Strafverfahren ausgesetzt sehen, weil die Täter die Flucht nach vorne angetreten und kurzerhand das Opfer angezeigt haben. Jeder Strafverteidiger weiß zudem darum, wie schwierig es ist, in diesen Fällen zu verteidigen, da man mit Staatsanwaltschaft, Gericht und (Polizei-)Zeugen gleich an drei Fronten gegen die Staatsmacht zu kämpfen hat.

Es gibt also Grund genug, diese geplante Gesetzesänderung kritisch zu hinterfragen. Dafür erschienen als Experten wohl zuerst solche Menschen geeignet, die sich professionell und möglichst objektiv mit der Materie beschäftigen. Man könnte da an Kriminologen denken, vielleicht Soziologen mit dem Spezialgebiet der Gewaltforschung; Strafverteidiger erschienen mir geradezu prädestiniert für eine Expertise, da sie regelmäßig beide Seiten erleben, Psychologen wären wohl auch nicht ganz falsch, sie könnten einiges Wissen über die intrapsychischen Abläufe bei Tätern oder Geschädigten beisteuern.

Weniger geeignet - da offensichtlich interessengeleitet - dürften hingegen Polizisten sein; Hochschulprofessoren könnte das erforderliche Wissen um die Relevanz in der Praxis fehlen. Das wäre so mein erster Gedankengang.

Und jetzt gucken wir uns mal an, wer vom Ausschuss als Sachverständige gehört werden soll. Wir können dies der Liste entnehmen, die der Deutsche Bundestag auf seiner Internetpräsenz zur Verfügung stellt. Es sind:


  • ein Mitglied des "Neue Richter Vereinigung e. V."
  • ein Professor für Strafrecht
  • eine Dozentin für Strafrecht 
  • der Bloggerkollege Henning Ernst Müller
  • ein Abteilungsleiter der GdP
  • die Polizeipräsidentin aus Wuppertal
  • und (Sie befürchten richtig): der einzige Polizeigewerkschafter mit einem eigenen Lied.

Bloggerkollege Müller ist immerhin Kriminologe. Auch ein Richter ist sicherlich nicht ganz falsch, obwohl möglicherweise den Ermittlungsbehörden eher nahe stehend. Was Strafrechtswissenschaftler zur Problematik beitragen sollen, ist mir schon weniger klar, aber vielleicht fehlt mir da ja auch nur die rechte Einsicht. Der eine oder andere Strafverteidiger hätte sicherlich etwas Sachverstand beisteuern können, aber man kann nicht alles haben.


Dass aber von sieben geladenen Sachverständigen gleich drei - knapp 43% - Polizeibeamte und damit reine Lobbyisten sind erinnert dann doch wieder an die Herstellung der Würste, von der keiner etwas wissen sollte.



1 Kommentar:

  1. Ich kann leider wieder nichts lesen, da weiße Schrift auf schwarzem Hintergrund!

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