Montag, 27. März 2017

Schrei nach Diskussion


Am Wochenende fand in Bremen der 41. Strafverteidigertag unter der Überschrift "Der Schrei nach Strafe" statt. Es war wie immer anregend, viele derjenigen Kollegen zu treffen, denen man sonst nur in den Sozialen Medien begegnet. Allen, die mir nicht über den Weg gelaufen sind, übermittle ich auf diesem Wege einen herzlichen Gruß.

Die Veranstaltung selbst allerdings hätte etwas kontroverser sein können. Ideen entstehen aus Rede und Gegenrede, nicht aus gegenseitiger Bestätigung. Eine Abschlussdiskussion, bei der sich alle(!) Teilnehmer auf dem Podium von Anfang an einig sind, ist überflüssig.

In den Arbeitsgruppen fand sich das Thema der Veranstaltung leider so gut wie gar nicht wieder, dabei wäre es so interessant gewesen. Denn der Schrei nach Strafe ist ja gerade wieder lauter zu vernehmen, und man könnte sich fragen, woher er eigentlich kommt. Da ist z. B. eine Arbeitsgruppe zum Recht der Pflichtverteidigung (AG 4) wenig inspirierend.

Einzig der Eröffnungsvortrag ging etwas auf das "im Volk" offenbar wachsende Strafbedürfnis ein, blieb aber in seiner Hoffnung auf ein "Strafrecht ohne Strafe" eher utopisch. Da hätte es schöne Ansatzpunkte für eine wirklich konstruktive Diskussion gegeben. Stattdessen gab es die ewig wieder kehrende Klage über Rekonstruktionsverbot und Fehlurteile (AG 1).

Wo doch der "Schrei nach Strafe" ein schönes Bild ist: Der Schrei ist etwas unartikuliertes, archaisches, ein Impuls, geboren aus dem Schmerz, nicht aus der Vernunft. Warum schreit der Mensch nach Strafe? Warum scheint es ein nicht auszurottendes Bedürfnis zu geben, andere für ihr Tun oder Sein zu bestrafen? Eine Arbeitsgemeinschaft zu diesen Fragen hätte mich interessiert, und es hätten gerne auch einige Psychologen oder Evolutionsbiologen referieren dürfen.

Strafbedürfnis ist ein infantiler Impuls und die Geschichte der Zivilisation ist eine Geschichte der Zurückdrängung der Strafe. Eine Gesellschaft, die Strafe wieder in stärkerem Maße zum (vorgeblichen) Erreichen politischer Ziele einsetzt, ist auf dem Weg zurück. Das hätte ich gerne diskutiert, auch z. B. mit Politikwissenschaftern. Auf einen abermaligen Verriss der Reform des Sexualstrafrechts (AG 2) hätte ich hingegen verzichten können. (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer war übrigens erkrankt und daher nicht vor Ort.)

Thematisch war es daher leider eine verschenkte Veranstaltung. Nächstes Jahr kommt der nächste Schrei, dann der "Schrei nach Freiheit".

Hoffentlich artikuliert sich der ein wenig besser.






3 Kommentare:

  1. Auch wenn die Abschreckungswirkung der Strafdrohung in ihrem "Wirkungsgrad" umstritten ist, so kann doch kein vernünftiger Mensch sie ganz in Frage stellen. Mir ist zB noch in Erinnerung, WIE SCHNELL nach der Überschwemmung von New Orleans dort die Plündereien begannen. Unsere Zivilisationsdecke ist dünn und hängt durchaus auch von Strafdrohungen ab. Insofern - über Angemessenheit kann man diskutieren, aber wer wollte wirklich eine Gesellschaft herbeifantasieren, in der jede Tat straffrei bliebe? (-> Horrorfilm "The Purge").

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ein Teil der Plünderunge bestand darin, dass sich Menschen mit Lebensmitteln versorgt haben. Es hat nicht jeder Vorräte für den dritten Weltkrieg in seinem wasserdichten Gartenbunker, und die Supermärkte hatten wohl erstmal zu.

      Löschen
  2. Soll ich jetzt echt die Strafzwecktheorien aus dem 1. Semester hervorkramen? Sind philosophische Betrachtungen wirklich das Gelbe vom Ei für eine Strafverteidigertagung?

    AntwortenLöschen