Montag, 19. Januar 2015

Beleidigende Sachsen


Wir machen hier mal einen kurzen Grundkurs zum Thema: Was ist eine Beleidigung und was nicht?

Lektion 1: Eine Beleidigung ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung. Das geht noch komplizierter, aber für unsere Zwecke reicht es.

Lektion 2: Man kann einem anderen die Missachtung ins Gesicht schleudern ("Arschloch"), man kann ihn aber auch dadurch beleidigen, dass man unwahre Tatsachen über ihn verbreitet.

Lektion 3: Meinungsäußerungen ("singt wie ein halskranker Kakadu") sind regelmäßig von der nach ihr benannten -freiheit gedeckt und unterfallen dem Tatbestand der Beleidigung nur dann, wenn es sich um so genannte "Schmähkritik" handelt. Das ist kurz gesagt eine Form der Kritik, die jeden sachlichen Bezug vermissen lässt.

Jetzt, nachdem wir uns das das noch einmal vergegenwärtigt haben, schauen wir uns mit diesem Wissen einmal die Strafanzeige an, die der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gegen den Bundestagsabgeordneten Volker Beck gestellt hat. Wir entnehmen die erforderlichen Infomationen dem Internetauftritt des BDK und stellen fest:

Der BDK nennt Volker Beck einen "geistigen Brandstifter", und teilt gleichzeitig mit, dass das Verhalten des Volker Beck die Tatbestände der "Falschen Verdächtigung", der "Üblen Nachrede" und der "Beleidigung" erfüllten. Volker Beck hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Tode eines Asylbewerbers zuvor Strafanzeige gegen die Dresdner Polizei wegen Strafvereitelung im Amt gestellt.

Jetzt mag jeder für sich subsumieren, welches Verhalten hier den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Kleiner Tipp: Das Verhalten des Herrn Beck ist es nicht.

7 Kommentare:

  1. Man sollte den Polizisten etwas mehr juristische Bildung verordnen.
    Aber an den entsprechenden Kursen wird sehr wahrscheinlich gespart (wenn es das überhaupt gibt).

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  2. Im Fall von Sachsen ist das wohl eher ein Glück. Das, was da Polizei und Rechtswesen zu dominieren scheint, gehört eingesperrt, nicht ausgebildet. Die sind wohl der Meinung, der Wegfall der Kontrolle durch die alliierten Siegermächte bedeutet, dass wir jetzt schnell wieder auf den Stand von vor 1945 kommen müssen.

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  3. Zitat Nebgen: "... hatte ... Strafanzeige ... gestellt."

    Wenn halbgebildete Journalisten sprachlich nicht unterscheiden können, dass man Strafanzeigen erstattet und Strafanträge stellt, mag man ihnen das nachsehen. Aber ein Rechtsanwalt müsste den Unterschied kennen.

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  4. Witzig wird die ganze Sache dadurch, dass der Herr Gewerkschaftsfunktionär ja Herrn Beck ein fehlenden juristischen Background vor.
    Auf BDK-Site schreibt der Vorsitzende dann ja sogar noch "Ermittlungen gegen Volker Beck nach Anzeige gegen Dresdner Polizei".
    Vielleicht sollte Herr Beck dem BDK ein paar GG zukommen können, damit die mal ihren juristischen Background im Bereich der Immunität und Indemnität auffrischen können.
    Bisher hat die Staatsanwaltschaft nämlich noch nicht die Aufhebung der Immunität beantragt.

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  5. @fernetpunker
    Kurz, knapp, präzise!

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  6. Hat der BDK überhaupt mit allen beteiligten Polizisten über die Vorwürfe gesprochen, ehe er sich geäußert hat?

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