"Eine Art Feindseligkeit" verspüre er bei seinen Anwälten, hat Gustl Mollath gesagt und damit seinen Antrag begründet, seine Verteidiger zu entpflichten. Das Gericht hingegen sehe ihn als "hervorragend verteidigt" an und lehnte den Antrag ab, obwohl sich auch die Verteidiger ihm angeschlossen hatten.
Ansonsten scheint es zwischen Gustl Mollath und seinen Verteidigern eher Dissonanzen hinsichtlich der Verteidigungsstrategie zu geben. Das kennt man ja auch aus anderen Verfahren. Herr Mollath hätte gerne dreißig Beweisanträge gestellt, sein Verteidiger habe ihm aber nur erklärt, warum die alle "Mist" seien. Liest man die Berichterstattung, muss man sich geradezu mit Gewalt gegen den Eindruck zur Wehr setzen, an der Diagnose bei Herrn Mollath könnte vielleicht doch etwas dran sein.
Das ist der richtige Moment, mal einige Dinge zwischen Verteidigern und ihren Mandanten klar zu stellen:
- Der Verteidiger verteidigt seinen Mandanten und ist dabei ausschließlich dessen Interessen verpflichtet.
- Bei manchem Mandanten deckt sich allerdings der Wille nicht immer mit dem Interesse.
- Noch einmal ganz deutlich gesagt: Manche Mandanten wollen Dinge, die nicht in ihrem Interesse sind, die nicht in ihrem Interesse sein können.
- In diesen Fällen ist es die Aufgabe ihres Verteidigers, ihren Mandanten auch schon mal den Kopf zu waschen.
- Das mögen manche Charaktere - nennen wir sie mal mit äußerster Zurückhaltung "willensstark" - das mögen die nicht haben.
- Und dann verspüren sie bei ihrem Anwalt auch schon mal "eine Art Feindseligkeit", die objektiv vielleicht eher Fürsorge ist.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Angeklagte mit einem Beweisantrag Dinge beweisen möchte, die ihm zwar sehr wichtig erscheinen mögen, die für das Verfahren aber bestenfalls irrelevant, wenn nicht schädlich sind. Das aber wird der Verteidiger in der Regel eher beurteilen können als der Angeklagte.
Vielleicht sollte man Herrn Mollath mehr Vertrauen in seine Verteidiger wünschen.