Donnerstag, 4. August 2011

Anleitung zum Dummsein

Viele beschäftigt vielleicht die Frage, wie man eine dumme Äußerung erzeugt. Manche schaffen das regelmäßig ohne Mühe, anderen funkt immer wieder ihr Verstand dazwischen. Die letztgenannten kriegen dann meistens von den Erstgenannten schlimme Schelte, weil sie mal wieder nachgedacht haben, anstatt der angeborenen Dummheit ihres Stammhirns kritiklos zu folgen.

Für unsere Freunde mit einsatzbereitem Neokortex (da sitzt in unserem Hirn der innere Zensor) hier daher ein erster Ratschlag, wie man seinem Stammhirn (da sitzen die niederen Instinkte) trotz angelernter Zivilisation wieder mehr Raum gewährt.

Großartige Leistungen bei der Erzeugung von Dummheit kann man z. B. erzielen, indem man Dinge mit einander vermengt, die nichts mit einander zu tun haben, etwa die Frage, ob jemand Schmerzensgeld bekommt mit der Frage, ob er in seinem sonstigen Leben ein guter Mensch war. Man erhält dabei einen dünnen Brei, den man dann nur noch mit etwas brauner Soße anrühren muss. Wie man auf diese Weise optimal den stammhirnorientierten Zeitgenossen anspricht, ohne dabei einen Funken Verstand zu verschwenden, macht uns mal wieder unser Zentralorgan des verkümmerten Stirnhirs vor: hier.

Da gibt es bestimmt auch in den nächsten Tagen wieder viel zu lernen. Bis wir wieder auf den Bäumen sitzen und mit Knüppeln aufeinander einschlagen.

5 Kommentare:

  1. ...ich kam, sah den BLÖD-Artikel und browste sofort zu des Nebgens Blog, um dann genau die erwartete Stellungnahme vorzufinden... Verlässlichkeit ist etwas schönes! :-)

    Ich bin auch der Meinung, dass in einem Rechtsstaat auch derjenige Rechte haben muss, dem man sie vom subjektiven Empfinden her am liebsten komplett absprechen würde. Sonst wäre es kein Rechtsstaat. Und wer den Rechsstaat wirklich und wahrhaftig bejaht, der muss diese Konsequenz auch aushalten können.

    Meinem naiven Bedürfnis nach ausgleichender Gerechtigkeit sei aber die Frage geschuldet, ob es dennoch nicht möglich wäre, dass die Eltern des Opfers nun ihrerseits den Kindsmörder auf Schmerzensgeld verklagen und ihm so das "gewonnene Geld" wieder abhanden kommt?

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  2. Anleitung zum Dummsein -Eingestellt von NEBGEN

    Kann man so stehen lassen.

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  3. @ Alleswisser: Die Möglichkeit eines Schmerzensgeldes für den verschuldeten Tod von Angehörigen gibt es tatsächlich, allerdings sind die Anforderungen relativ hoch. Geht alles, auch ganz ohne Gerechtigkeitssinn. ;-)

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  4. Die Eltern sind Miliardäre, die werden sich eher weniger um 3000,- Euro kümmern

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  5. @Miraculix: Das ist bekannt. Es geht auch nicht darum, einen wirtschaftlichen Nutzen für die Eltern des Opfers zu erzielen, sondern eher darum, dass der Herr Gäfgen jede nur erdenkliche juristische Möglichkeit nutzt, damit sein Fall und alles was damit zusammenhängt erneut beleuchtet wird.

    Das ist zwar sein gutes Recht, dennoch geht es (rein subjektiv empfunden) über jedes Maß des Erträglichen hinaus.

    Da stellt sich mir die Frage, ob es irgendwie Sinn macht, dieser Person auf gleiche Weise zu "antworten" und ihn zu verklagen. Also juristisch gesehen aus allen Kanonen feuern, um ihm zu zeigen, dass er so nicht weiterkommt.

    Vielleicht ist mein Gedanke aber auch Blödsinn. Hinterher macht es dem Juristen Gäfgen auch noch Spaß. Zeitvertreib für einen Lebenslänglichen.

    Jemand der sein Buch rezensiert hat, schrieb sinngemäß, dass er sich deshalb so intensiv mit all diesen Nebenschauplätzen befasst, weil er sich mit seiner eigenen Tat nich auseinandersetzen will bzw. kann.

    So gesehen fällt es natürlich viel leichter, diesen Menschen fortan zu ignorieren.

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