Tatort derart dokumentierter Verbrechen sind häufig Bahnhöfe, denn das sind in Deutschland so ziemlich die einzigen Orte, die flächendeckend videoüberwacht werden. Und jetzt kommt ein CSU-Politiker namens Uhl. Herr Uhl ist seines Zeichens angeblich Innenexperte. Und was der fordert, ist so hanebüchen, dass man es wörtlich wiedergeben sollte:
Laut "Die Welt" fordert Herr Uhl doch glatt, "Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafschärfendes Element in das Strafgesetzbuch aufzunehmen". Da fragt man sich zunächst, was Herr Uhl damit wohl meinen könnte. Eine Straftat als "strafschärfendes Element"? Was denn nun? Straftat oder strafschärfendes Element? Auf Bahnhöfen?
Wahrscheinlich schwebte Herrn Uhl ein neuer Paragraph im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vor, so etwa:
"Besonders schwer bestraft wird, wer eine Straftat auf einem Bahnhof begeht."
Das wäre zwar schon wegen seiner Unbestimmheit rechtswidrig, aber so in der Art mag er wohl gedacht haben, der Herr Uhl. Wenn man von denken da schon reden kann. Denn man fragt sich doch, ob ein einzelner Innenexperte so blöd ein kann, etwas derart Absurdes ernstlich zu fordern.
Denn warum sollte eine Straftat schlimmer werden, nur weil sie auf einem Bahnhof verübt wird? Hier kommen wir zurück zu unserem Ausgangspunkt: Das einzig erkennbar Besondere am Bahnhof ist, dass er videoüberwacht wird. Herr Uhl möchte also als strafschärfendes Element in das StGB offenbar aufnehmen, dass man mit seiner Tat nicht nur sich selbst überführt, sondern obendrein noch den allgegenwärtigen Voyeurismus bedient.
Vielleicht hätte er da besser ein Verbot der BILD-Zeitung fordern sollen.