Mittwoch, 11. Mai 2016

Allahu Akbar


Wenn man ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund einen Menschen ersticht, ist man ein Straftäter. Aber wann ist man ein islamistischer Straftäter? Genügt es dazu, dass man bei Verübung seiner Straftat "Allahu akbar" ruft? Man liest darüber ja gerade recht viel darüber.

Zunächst einmal lässt der Ruf selbst keinerlei zwingende Rückschlüsse auf irgendetwas zu. Jemand, der "Allahu Akbar" ruft, könnte ein Islamist sein, muss aber nicht. Er könnte auch ein Islamistenhasser sein, der durch seine Straftat die Islamisten weiter in Ungnade stürzen möchte. Oder er könnte einfach nur irgendjemand sein, der bei seiner Straftat irgendetwas gerufen hat. Es muss ja nicht immer alles einen tieferen Sinn haben.

Man wird also die konkreten Umstände des Einzelfalls prüfen müssen. Das ist allerdings etwas, das in der Gesellschaft immer unbeliebter zu werden scheint. Viel einfacher wäre es doch, wenn man die Straftäter gleich dafür bestrafen könnte, dass sie "allahu akbar" gerufen haben. Dann wäre der Ausruf selbst strafbegründend, wie der Jurist sagt. Um die ganzen anderen Umstände bräuchte man sich dann gar nicht mehr zu kümmern.

Bei anderen Ausrufen gibt es das schon, und zwar aus guten Grund: Diejenigen, die diese Ausrufe verwenden oder verwendet haben, haben nämlich bereits besonders großen Schaden angerichtet. "Heil Hitler" ist so ein Ausruf, der unter Strafe steht, § 86a StGB, und somit bereits selbst die Straftat ist.





4 Kommentare:

  1. ... es sei denn, dass der Ausruf von objektiven Beobachtern nur als Vorwurf aufgefasst werden kann, der so Angesprochene bediene sich der Methoden des nationalsozialistischen Regimes.

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  2. Denkt auch irgendjemand mal an die Kunst- und Satirefreiheit? #freeboehmi

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  3. Nimm einen Rucksack und wirf ihn in eine Menschenmenge. Rufe: "Wer ihn fängt, hat gewonnen!" - und dann mach das gleiche, aber rufe: "Allahu akbar!"

    Wer wird bestraft? Und warum?

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  4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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