Das Interessanteste am Fall Böhmermann ist mittlerweile der Umstand, wie allerlei Menschen mit derselben Ausbildung - manche gar mit Doktor- oder Professorengrad - den Sachverhalt völlig gegensätzlich beurteilen. Eine schöne Gegenüberstellung mit ausführlicher Darstellung der Rechtslage findet sich hier beim Kollegen Haberkamm. Aber andere sind eben auch anderer Meinung.
Wie kann das sein? Die Jurisprudenz ist als Wissenschaft zwar werthlos, weil sie nicht wie eine Naturwissenschaft mit eindeutigen Ergebnisse aufwarten kann, aber wie können die Ergebnisse bei einer relativ simplen Frage derart auseinander gehen? Müssten rationale Überlegungen nicht zwangsläufig auch zum selben Ergebnis führen?
Müssten sie eigentlich. Aber nur eigentlich - nämlich dann, wenn sie auf denselben Wertvorstellungen beruhen würden. Und da liegt das Problem der Beleidigung an sich. Das Delikt der Beleidigung stammt aus einer Zeit, als die Wertvorstellungen aller Mitglieder einer Gesellschaft noch gleich waren - oder zumindest gleich zu sein hatten. Nur dann kann man nämlich einigermaßen einhellig beurteilen, was herabwürdigend ist und was nicht. In pluralistischen Gesellschaften wird das schwieriger, denn es gibt keinen Wertekonsens mehr, den das Gericht zwingend zugrunde legen kann. Hier kommt es auf die Vorstellungs- und Gefühlswelten der einzelnen Beteiligten und deren Fähigkeit an, sich in die Welten des jeweils anderen hineinzuversetzen.
Ein Beispiel: Ich habe letztens einen Mandanten gegen den Vorwurf der Beleidigung verteidigt, der seine Ehefrau als "Lesbe" bezeichnet haben sollte. Kann das überhaupt eine Beleidigung sein? Ich kann mir eine Reihe homosexuell veranlagter Frauen vorstellen, die sich auf Schärfste dagegen verwehren würden. Die würden mit einigem Recht behaupten, dass eine Bezeichnung für ihre natürliche Veranlagung niemals als herabwürdigend angesehen werden könne. Gleichwohl kann auch ein eigentlich neutrales Wort eine Beleidigung sein - dann nämlich, wenn
- der, der es benutzt, es herabwürdigend gemeint hatte und
- der Angesprochene es auch als herabwürdigend empfindet.
In einem gesellschaftlichen Subsystem, in dem ein bestimmtes Wort negativ besetzt ist, kann dieses Wort als Beleidigung fungieren, auch wenn es andernorts völlig unverdächtig ist. Wenn ich einen Verteidigerkollegen auf das Schlimmste kränken möchte, bezeichne ich ihn daher gerne als "Staatsanwalt". Das funktioniert! Man braucht eben nur ein bisschen Empathie, um die richtigen emotionalen Knöpfe zu drücken.
Der Justiz bereitet diese Komplexität zunehmend Schwierigkeiten. Noch anspruchsvoller wird die rechtliche Beurteilung nämlich dann, wenn Absender und Empfänger aus verschiedenen Wertesystemen kommen. Ein anderer Mandant, der zu der - etwas korpulenten - Vorsitzenden Richterin "Digger" gesagt hatte, hatte das gar nicht beleidigend gemeint, war aber wohl so verstanden worden. Dabei redet der mit seinen Kumpels immer so.
Für die Gerichte bedeutet das, dass sie bei Beleidigungsvorwürfen eigentlich über die Wertvorstellungen der Beteiligten Beweis erheben müssten, um überhaupt beurteilen zu können, ob etwas als Beleidigung gemeint und empfunden wurde. Darauf verzichten die meisten Strafrichter entweder aus Bequemlichkeit oder aus fehlendem Problembewusstsein und verurteilen einfach immer dann, wenn sie sich an Stelle des Empfängers selbst beleidigt gefühlt hätten. Das ist arg selbstzentriert und erheblich zu kurz gedacht.
Ich beschimpfe besonders unempathische und selbstbezogene Menschen mit einem Hang zum Strafen daher auch gerne als "Richter".