Freitag, 8. Mai 2015

Terrorismus mal anders


In Lübeck steht seit Donnerstag dieser Woche ein Hamburger Finanzbeamter wegen Brandstiftung vor Gericht. Der Familienvater hat eingeräumt, einen Brandsatz in ein Haus geworfen zu haben, in dem Asylbewerber untergebracht werden sollten.

Das ist ein Verbrechen. Wenn Straftäter so etwas machen, tobt der Mob. Dieser Angeklagte wird aber von seinen Nachbarn nicht als Straftäter angesehen, obwohl er eine gemeingefährliche Straftat begangen hat. Zeugen begrüßten ihn mit Handschlag im Gericht, eine Nachbarin soll vor Gericht für seine Tat sogar lobende Worte  gefunden haben. Schließlich habe man kein "Männerwohnheim" in der Spielstraße haben wollen. "Punkt". (Aus dem Gedächtnis zitiert nach der Printausgabe der Hamburger Morgenpost vom heutigen Tage.)

Dazu fällt einem nichts mehr ein. Das ist nur vordergründig ein strafrechtliches Problem, im Kern ist es ein politisches Problem. Wenn Bürger Straftaten begehen, nur weil ihnen eine demokratisch legitimierte politische Entscheidung nicht passt, dann nannte man das früher Terrorismus.

Die Bewohner dieser Schleswig-Holsteinischen Kleinstadt halten das offenbar für lobenswert.





2 Kommentare:

  1. Das "gesunde Volksempfinden" ist Gott sei Dank nicht mehr Maßstab der Rechtsprechung in Deutschland.

    AntwortenLöschen
  2. Offensichtlich aber noch (zu) weit verbreitet :(

    AntwortenLöschen