Haftbefehl gegen Uli Hoeneß! Und trotzdem hat er beim Spiel gegen Barcelona auf der Tribüne gesessen und gejubelt! Inwieweit das eine mit dem anderen etwas zu tun hat, möge jeder selbst entscheiden. Schließlich stammt der Haftbefehl ja schon aus dem März. Sagt man. Zu wissen scheint man selbst das nicht; fast alles, was dieser Tage berichtet wird, scheinen reine Spekulationen der Presse zu sein.
Weil es Spaß macht, spekulieren wir mal mit. Dabei gehen wir von folgenden Voraussetzungen aus:
- Uli Hoeneß hat - angeblich im Februar - eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden erstattet. Das soll er dem Focus schriftlich bestätigt haben, scheint also wahr zu sein.
- Uli Hoeneß ist im März für kurze Zeit festgenommen worden; sein Haus wurde durchsucht.
Dann müsste es wohl einen Haftbefehl bzw. einen Durchsuchungsbeschluss geben. Aber warum? Aufgrund einer Selbstanzeige einen Haftbefehl zu beantragen, ist eher ungewöhnlich, schließlich lässt die wirksame Selbstanzeige ja gerade die Strafbarkeit entfallen.
Vielleicht war die Selbstanzeige also nicht wirksam. Da gibt es zwei Möglichkeiten: entweder sie war nicht vollständig oder sie war zu spät. So richtig wahrscheinlich ist das aber beides nicht, zumindest nicht, dass man das jetzt schon sicher beurteilen könnte. Zumeist dauern die Ermittlungen über die Vollständigkeit der steuerlichen Angaben Monate, wenn nicht Jahre. Da müsste die Selbstanzeige schon wirklich dilettantisch sein, dass man ihre Unwirksamtkeit innerhalb weniger Wochen erkennen können sollte. Das kann ich mir kaum vorstellen, zumal Uli Hoeneß kompetente Berater zur Seite haben wird.
Vielleicht war die Selbstanzeige auch zu spät. Das ist noch unwahrscheinlicher. Wäre die Tat bereits vor der Selbstanzeige entdeckt worden, hätte man mit Sicherheit auch den Haftbefehl - und erst recht den Durchsuchungsbeschluss - viel früher erwirkt. Nach der Selbstanzeige ist die Luft ja eigentlich raus, sei sie nun wirksam oder nicht.
Viel wahrscheinlich ist, dass man bei den Ermittlungen irgendeine andere Straftat entdeckt hat, eine Straftat, für die durch die Selbstanzeige keine Strafbefreiung eintreten kann. Da lässt ein weiteres Gerücht aufhorchen: Uli Hoeneß soll sich bei dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Firma Adidas angeblich einige Millionen "Spielgeld" geliehen haben, um damit zu spekulieren. Sagt man. Wenn das wahr wäre, könnte man ziemlich schnell zum Verdacht der Untreue, § 266 StGB, kommen. Das wäre ganz was anderes und würde dem Uli wahrscheinlich mehr zu schaffen machen als ein paar Millionen in der Schweiz.
Aber man weiß es nicht. Warten wir es ab. Währenddessen spekulieren wir weiter. Macht ja Spaß.
Und wir sehen zu. Ich gönne es selbstverständlich KEINEM. Aber bei Hoeneß... Ich weiß nicht so genau. Da kommt so dieses unneurale Gefühl in mir hoch, dass es doch noch Gerechtigkeit auf der Welt gibt..
AntwortenLöschenEs macht Spaß ! Intelligente Überlegung ... wenn auch - wie deutlich gesagt - nur spekulativ !
AntwortenLöschenIch spekuliere mal mit, weil ich die Daten gerade nicht vorliegen habe. :-) Wäre die Untreue nicht ggf. verjährt?
AntwortenLöschenLaienwissen: 10 Jahre Verjährungsfrist bei besonders schwerer Untreue (wohl ab. 50 T € gegeben) und erst ab Beendigung der Tat ...
AntwortenLöschenEvtl. gilt die Tat erst nach Ablauf des 7-jährigen Ausstattervertrags als beendet??? (wohl unwahrscheinlich). Evtl. wurden auch innerhalb der Verjährungsfrist noch Vorteile gewährt??
Alles reine Spekulation ...
Ach eine Anmerkung ncoh:
AntwortenLöschenIch finde es sehr positiv, dass man hier bei der Kommentarfunktion nicht "beweisen muss, dass man kein Roboter ist" und irgendwelche Captchas einfügen muss ...
Ich bezweifle wirklich, dass maschinell erzeugte Kommentare ein großes Problem in der Blog-Szene sind ...
Das "Spielgeld" in Höhe von 10,2 Mio. Euro steht möööööglicherweise im Zusammenhang mit der Verlängerung des Ausrüstervertrages der Firma Adidas auf sieben Jahre und der angeblich überteuerten Beteiligung (= 75 Mio Euro) von Adidas am FC Bayern.
AntwortenLöschenDann kämen die §§ 299, 300 StGB ins Spiel mit Bestechung und Bestechlichkeit.
Das Spielgeld von 10,2 Mio Euro hat Uli von dem damaligen Geschäftsführer von Adidas erhalten.
Schaun mer mal, dann sehn mer scho.
Es beschleicht mich der Verdacht, dass der Strafrechtler hier wie auch in dem Blog von RA Helling einfach mal ein Bisschen des aktuellen Medienrummels auf seine/ihre Seite lenken möchte. Erfahrung mit Steuer(!)-strafrecht haben wohl beide nicht.
AntwortenLöschenIn aller Kürze: Ja, es ist nicht ungewöhnlich/unwahrscheinlich, dass die Tat schon entdeckt war. Häufig stellen die Nachforschungen vor der Durchsuchung sogar den Hauptteil der Ermittlungen dar. Das Nachvollziehen der Geldbewegungen in dem Umfang findet ganz bestimmt nicht anhand von aufgefundenen Kontoauszügen oder einer Exceltabelle aus dem heimischen Laptop statt.
Ganz zu schweigen davon, dass es nicht das erste Mal wäre, dass der Zeitpunkt der Kenntnis von Seiten der Finanzverwaltung etwas "lax" vorverlegt wurde.
Und ja, wer schon einmal Selbstanzeigen erstellt hat, der weiß, es ist auch nicht ungewöhnlich/unwahrscheinlich, dass eine Selbstanzeige nicht vollständig ist. Haben Sie z.B. noch alle Kontoauszüge der letzten 5 Jahre? Da nutzem einen auch die besten Berater nichts, wenn man als Mandant den Sachverhalt der letzten 5 Jahre nicht lückenfrei auf die Reihe bekommt. Bei den hier genannten Dimensionen ist es daher wahrscheinlich, dass vielleicht irgendein Festgeldkonto oder was auch immer vergessen wurde.
Und schon aus letzterem Grund ist bei dieser Dimension das jetzige Prozedere der Finanzverwaltung wenig überraschend, eigentlich schon obligatorisch.
Da haben Sie aber weder meinen noch den Beitrag des Kollegen Helling richtig gelesen, oder? Und sich mit so einem Eingangssatz dann auf Kosten von Kollegen profilieren zu wollen - das finde ich eher unfein, Herr Kollege. Schönen Gruß, C. Nebgen
LöschenSehr geehrter Herr Kollege, ich weiß nicht, woraus Sie den Schluss ziehen, ich hätte Ihre Beiträge nicht richtig gelesen und es wäre spannend zu erfahren, woran Sie das festmachen.
LöschenUngeachtet dessen: wer sich mittels eines Blog selbst in der Öffentlichkeit profiliert (und damit schließe ich mich selbst nicht aus), muss damit rechnen, dass er seiner Leistung entsprechend ggfs. negatives Feedback bekommen. Wenn Ihnen allerdings meine einleitenden Sätze schon zu polemisch sind, dann habe ich dafür Verständnis und werde mich bemühen, in Zukunft weniger zynisch zu schreiben. Warum sie Ihren Blog dann "rough justice" nennen erschließt sich mir nicht.
VG A. Hellinger
P.S.: Mit seinem neuerlichen Update ist Kollege Helling Ihnen übrigens schon einen Schritt voraus und hierfür genießt er meinen vollen Respekt.
Na ja,
AntwortenLöschenHerr Hoeneß ist wohl ein wahres Finanzgenie.
Er nimmt ein Darlehen von DM 20 Mio auf, was er innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt haben will.
Macht bei einem Steuersatz von 25 % und unter Berücksichtigung von vielleicht 5 % Zinsen auf das Darlehen einen Gewinn von rund 30 Mio DM in drei Jahren.
Dann hat aber nichts mehr udn schafft es aus dem Nichts, dass Darlehen ist ja zurückgezahlt 20 Mio Euro ist rund 40 Mio DM zu erwirtschaften.
Wie soll das gehen.