Mittwoch, 24. Oktober 2012

Der doppelte Angeklagte, der nicht erschienen war


Gestern muss ein toller Tag gewesen sein vor dem Landgericht Hamburg. Angeklagt war Karl-Heinz Schwensen, aber lesen Sie am besten selbst hier.

Der Angeklagte soll ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug geführt haben und soll dabei gesehen worden sein. Das ist der Nachteil, wenn man ein markantes und bekanntes Gesicht hat und eigentlich nur mit Marken-Sonnenbrille unterwegs ist.

Der Angeklagte bestreitet, derjenige hinter dem Steuer gewesen zu sein. Sein Verteidiger hat sich deshalb für die Berufungsverhandlung etwas Besonderes einfallen lassen. Offenbar gab es auf einmal zwei   Kalles: einen der so aussah, aber es (wohl) nicht war, und einen der es (wohl) war, aber nicht so aussah. Zwar ist das menschliche Auge eben unbestechlich, sein Gehirn dafür aber umso täuschungsanfälliger.

Das wollte die Verteidigung mit der Aktion unter Beweis stellen und beharrte darauf, dass der Kalle, der nicht wie Kalle aussah, der richtige Kalle sei. Sogar anwaltlich versichert hat der Verteidiger, dass es sich tatsächlich um seinen Mandanten handele. Der falsche Kalle hatte derweil den Saal verlassen. Schwarze Löckchen, dunkler Teint und eine Sonnenbrille machen eben manchen zum Kalle, der gar keiner ist. Und umgekehrt.

Was aber machte das Gericht? Es verwarf die Berufung mit der Begründung, der Angeklagte wäre nicht erschienen. Das ist starker Tobak angesichts einer anwesenden Person, von der ein stadtbekannter Verteidiger anwaltlich versichert, er sei der Angeklagte. Und Fragen drängen sich auf:

Wenn dieser Kalle nicht echt war, war dann der erstinstanzlich verurteilte Kalle vielleicht auch nicht echt? Hat das jemand überprüft? Ich schätzte mal nicht. Den erstinstanzlichen Kalle hat man wahrscheinlich ohne Identitätsprüfung abgeurteilt.

Wenn das mal gut geht.

14 Kommentare:

  1. Die anwaltliche Versicherung war dennoch kaum ein geeignetes Beweismittel, Freibeweis hin oder her. Ich bin sehr amüsiert. Mal sehen, was das OLG nun macht.

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  2. Der Kollege wird den Kalle kaum erkennungsdienstlich behandelt haben, eben.

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  3. Der betreffende Herr führt am Landgericht Hamburg erfolgreich Prozesse gegen Gegner, die ihn so bezeichnen, wie man es früher auf dem Kiez und Sie in Ihrem Blog tun. Sein Presseanwalt gilt als sehr tüchtig.

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  4. Den Spitznamen von Herrn Schwensen, den Sie im Text nennen, würde ich an Ihrer Stelle schnellstens entfernen.

    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/wissenswertes-ueber-kalle-schwensen/

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  5. Vielleicht sollten Sie die Uhr an Ihrem Rechner einmal richtig einstellen. So sieht es immer so aus, als wären wir alle brutale Ultra-Nerds, die nichts anderes zu tun haben, als zu tiefster Nachtzeit (morgens um drei und so)mehr oder weniger sinnvolle Sachen zu posten.

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  6. Die Uhr geht genau neun Stunden nach....

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    1. Was haben denn bloß alle immer mit der Uhr? Benutzt Ihr mein blog, um zu gucken, wie spät es ist? Das war die Standardeinstellung des Programms, die ich nicht angepasst habe, weil mir die Uhr nun wirklich egal war. Sehe ich das etwa falsch? Muss man seine Blog-Uhr stets korrekt der mitteleuropäischen (Sommer-)Zeit anpassen?

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  7. Wie jetzt - Herr Nebgen bekommt kalte Füße, und Jurablogs, wo immer noch "Neger-Kalle" steht, darf allein im Regen stehen bleiben?

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  8. Man kann doch auch einfach Schwarzfuß Indianer schreiben

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  9. Hier das entsprechende Urteil zu finden: http://bit.ly/SwuAff

    Es war das erste Urteil gegen Internet-Archive.

    Errreicht hat das RA Dre. Sven Krüger von der Kanzlei Schwenn & Krüger

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  10. 1998 durfte die Hamburger HipHop-Band Fünf Sterne deluxe noch reimen: "Hier kommt die Band, die bald so bekannt ist wie Neger-Kalle auf dem Kiez".

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  11. genau so muss das sein .....

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