Dienstag, 17. Juli 2012

Warnung! Dieser Post könnte religiöse Gefühle verletzen!


Meine Anhänger, es ist soweit! Zwar habe nicht ich die Wahrheit erblickt, aber ich kenne einen, der sie kennt. Dem hat sein Gott die Wahrheit verkündet in der Form von zehn Ausgaben des Micky-Maus-Heftes und der Name seines Gottes ist Goofy.

Selbstverständlich ist alles, was in den zehn Heften steht, die reine Wahrheit, nichts als die Wahrheit und als solche absolut wörtlich zu nehmen. Wehe dem, der diese Worte nicht ehrt! Und hütet euch vor Katzen, sonst seid Ihr des Kater Karlos!

Lasst uns denn alle den Goofy ehren und seinesgleichen werden! Wie? Trottelig seid Ihr schon? Und eine große Nase habt Ihr auch? Aber habt Ihr euch mal eure Hände angeschaut? Vier Finger und ein opponierbarer Daumen? Pech gehabt! Goofy hat nämlich nur drei Finger.

Und deshalb ordnen die Hüter des Goofyismus' an, dass jeder Anhänger des Goofyismus spätestens am 23. Tag nach der Aufnahme in die Gemeinde sich die kleinen Finger seiner beiden Hände amputieren lassen muss. Bei Neugeborenen der Gemeinde gilt der 23. Tag nach ihrer Geburt.

Dies ist ein Geschenk für jeden, denn ohne diesen minimalen Eingriff ist er nicht würdig und nicht in der Lage, die einzige und alleinige Wahrheit zu erblicken. Hätte sonst der Goofy selbst nicht mehr als nur drei Finger?

Und wenn es ein Gericht wagen sollte, dieses göttliche Geschenk des Goofyismus' als Körperverletzung zu geißeln, dann werde ich schreien: Das ist der ungeheuerlichste Eingriff in das Menschenrecht auf religiöse Selbstbestimmung, seit es die Bundesrepublik Deutschland gibt!

Wehret den Anfängen!

21 Kommentare:

  1. Ähh, ja, stimmt so.

    AntwortenLöschen
  2. Hat Goofy drei Finger oder drei Finger und einen Daumen? Die Frage ist wichtig!

    AntwortenLöschen
  3. Drei Finger und einen Daumen. Und nur zwei Zähne - könnte auch wichtig sein.

    AntwortenLöschen
  4. Ich bin jetzt unsicher, ob Goofyismus nicht doch ein Irrglaube ist und es da nicht noch die ein oder andere vorzugswürdigere Religion gibt.
    http://img69.imageshack.us/img69/6126/81346367.jpg

    AntwortenLöschen
  5. Wie spät ist es eigentlich?

    AntwortenLöschen
  6. Jetzt weiß ich endlich, was Merkel mit der "Komiker-Nation" gemeint hat.

    Hier wird ein Strohmann-Argument aufgebaut (siehe Wikipedia zur Erklärung). Niemand hat behauptet, alles, was irgendeine Religion verlangt, müsste automatisch erlaubt sein. Gefragt ist vielmehr eine Abwägung(!) der betroffenen Rechtsgüter (Artikel 2, 4, 6 GG, im Falle der Juden sollte man auch mal über §6 Abs. 1 Nr. 5 Völkerstrafgesetzbuch nachdenken).

    AntwortenLöschen
  7. P.S.:
    Habe gerade ihren alten Blog-Beitrag zum Thema "Rassismus" gelesen. Zu Ihrer Information: Wenn die weiße Mehrheit meint, sie könnte selbst definieren, was rassistisch ist und was nicht - das ist auch eine Form von Rassismus.
    Und genauso ist das hier: Religionsfreiheit, deren Grenzen von der Mehrheit nach ihren Vorstellungen gezogen werden - das ist keine Religionsfreiheit.

    AntwortenLöschen
  8. Das Beispiel des Goffyismus (schreibt man das so?) überzeugt mich zwar nicht wirklich. Ich bin aber immer noch am rätseln, wie diejenigen, die sich in diesem Zusammenhang (auch im Verfassungsblog) auf die Religionsfreiheit berufen, ernsthaft der Meinung sein können, aus einem Grundrecht die Befugnis zur Beeinträchtigung der körperlichen Integrität Dritter ableiten zu können. Sind das schon Wahnvorstellungen?

    AntwortenLöschen
  9. Sehr geehrter Herr Kollege,
    ich habe ihren Beitrag das erste Mal bei meiner 15.17 h Kaffeepause gelesen und sofort wieder weggeklickt. Bei meinem 15.21 h - Kaffee habe ich ihn mir dann doch noch einmal genau angesehen, und ich bin empört! Was Sie da schreiben grenzt an Rastizismus, nur dass Sei auch noch die Unverschämtheit besitzen, offen unter Ihrem Namen zu schreiben. Wollen Sie damit auf eine eventuell vorhandene Meinungsfreiheit anspielen. Das würde ja dem Fass den Boden austreten. ich erwarte, dass Sie ab sofort anonym oder unter einem Nickname veröffentlichen. Und nun zum Punkt meiner Empörung. Wenn Sie die seriöse nationale Presse- insbesondere den strafblog.de - auch nur halbwegs verfolgt hätten, wäre Ihnen nicht entgangen, dass Sie in Ihrem Artikel meinen Mandanten K.K. - ich muss insoweit ebenfalls anonym bleiben - erheblich beleidigt haben. Auch sollten Sie wissen, dass dieser Mandant zu dem Micky-Mouse-Club "MC Hells Cats 83" gehört, ja dort sogar Präsi ist. Da Sie so unvorsichtig waren, Ihren Namen Preis zu geben, wissen wir jetzt, wo Sie wohnen. Künftige satirische Übergriffe oder andere bösartige Sanktionen können Sie allerdings durch Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes i.H.v. 10.000 Goldtalern abwenden. Und kommen Sie mir nicht mit monatlichen Ratenzahlungen von 50 Kreuzern!Wir haben uns hier eine rückwirkende Frist bis zum Jahre 600 v.Chr. vorgemerkt.
    Mit kollegialen Grüßen
    Gerd Meister

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sehr geehrter Herr Kollege,

      damit hatte ich nicht gerechnet. Ich hatte Anwürfe höchstens von den lauteren Donaldisten erwartet. Aber grüßen Sie mir Ihren Mandanten!

      Löschen
  10. Mach ich, cooler Artikel übrigens!

    Liebe Grüße aus Mönchengladbach.

    AntwortenLöschen
  11. Warnung, Nebgen! Die Sache mit der großen Nase werden Ihnen meine hysterischen Stammesbrüder als Antisemitismus auslegen. ;)

    AntwortenLöschen
  12. Alles angepasstes Gequatsche hier!

    AntwortenLöschen
  13. Kann Goofy auch dafür sorgen, dass das Weter bessser wird?

    AntwortenLöschen
  14. Nicht antisemitisch. Aber deutlich unter Ihrem Niveau. Was ist so abscheulich an Juden, dass man sie nicht sachlich kritisieren kann, sondern lächerlich machen muss? Sehr schade.

    AntwortenLöschen
  15. Das wirklich allerletzte, was ich dem Blogbeitrag entnehmen kann, ist, dass irgendwer lächerlich gemacht wird. Herr Nebgen bringt es durch diese nicht zu verkennende Pointierung einfach komprimiert auf den Punkt: egal wer, wie sehr, an was auch immer glaubt - er glaubt es erstmal für sich und kann dies nicht seinen Kindern unterstellen und diese im vermeintlich angenommenem Einverständnis einer eindeutigen Körperverletzung unterziehen. Dafür brauche ich auch nicht meine Erinnerung an die Grundrechtsvorlesung, dafür genügt Logik.

    AntwortenLöschen