Der Betroffene beteuert, niemals darüber aufgeklärt worden zu sein, dass er die Blutabnahme auch verweigern könne. Vielmehr habe man ihm vermittelt, dass keine Alternative bestünde. Von einem Richtervorbehalt habe er nichts gewusst oder gehört. Gleichwohl liegt die Blutprobe vor und es muss also geklärt werden, wie es dazu kam.
Zu diesem Zweck werden die eingesetzten Polizeibeamten gehört. Deren Auftritt ist eine Schau für sich. Der Beamte erscheint schlurfenden Schrittes, schlecht frisiert und ungekämmt in einem dreckigen T-Shirt mit dem Aufdruck "Chuck Norris schläft nicht - er wartet". Der Beamte lümmelt sich in den Zeugenstuhl und gibt widerwillig Auskunft. Auf Fragen der Verteidigung fragt er das Gericht, ob er sich das gefallen lassen müsse und statt zu antworten, referiert er minutenlang das, was er für die Rechtslage hält.
Ein Angeklagter hätte sich für dieses Verhalten bereits nach einer Minute eine heftige Standpauke anhören müssen; jeder von der Verteidigung benannte Zeuge hätte spätestens nach der ersten rotzigen Antwort die Androhung eines Ordnungsgeldes gefangen.
Nicht so, wenn der Zeuge Polizeibeamter ist. Denn der wird gebraucht; sonst wird das ja mit der Verurteilung nichts. Deswegen ist auch ziemlich egal, was der Zeuge eigentlich sagt. Dass seine Aussage inhaltlich ans Abwegige grenzt, hindert jedenfalls die Verurteilung nicht.
Da fragt man sich mitunter schon, wozu es Gesetzte eigentlich gibt, wenn nur eine Hälfte der Bevölkerung sich daran halten muss.
Der Typ ist unter Einfluss von BtM Auto gefahren. In einem solchen Fall sollte man die Vorschriften soweit dehnen wie es geht, um die Blutprobe zu verwerten. Eine solche Person gehört nicht auf die Straße.
AntwortenLöschenKlar, verzichten wir doch gleich darauf, Angeklagten irgendwelche Rechte einzuräumen. Sind doch eh alle schuldig, nicht?
AntwortenLöschenSeinen Lappen ist er so oder so los - egal, ob die Blutprobe verwertet werden kann oder nicht. Wird der Führerschein nicht durch das Gericht entzogen, geschieht dies gefahrenabwehrrechtlich durch die Fahrerlaubnisbehörde. Diese kann die Blutprobe auch dann bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, wenn sie auf rechtswidrige Weise erlangt wurde.
AntwortenLöschenIch hoffe nicht, dass jemals die Hälfte der Bevölkerung bei der Polizei arbeitet. Wäre ein Grund, auszuwandern.
AntwortenLöschen"Gleichwohl liegt die Blutprobe vor und es muss also geklärt werden, wie es dazu kam."
AntwortenLöschenWarum?
@Gringo
AntwortenLöschenWeil wir in einem Rechtsstaat leben und man deshalb erwarten können sollte, dass sich auch die Polizei an die Gesetze hält, sie Hampelmann?
Wozu soll sich die Polizei an Gesetze halten? Hat doch keine Folgen, wenn man es nicht macht.
AntwortenLöschenNicht die Hälfte der Bevölkerung. Nur eine quantitativ kleine Minderheit der Bevölkerung, die sich im Recht fühlt, eine große Mehrheit zu drangsalieren.
AntwortenLöschenSchade, dass ihr das so oft ohne echte Konsequenzen gelingt.