Dienstag, 13. März 2018

Keine frohe Kundin aus Karlsruhe


Der BGH hat seine Entscheidung verkündet: Frohe Kunde für all die Sparkassen, die jetzt keine neuen Formulare drucken müssen. Keine frohe Kundin dagegen, da die Klägerin (...), sich weiterhin formularmäßig als "Kunde" bezeichnen lassen muss. Aber ist die Klage nun Querulantenwahn oder ist die Formulierung ein eklatanter Verstoß gegen die Gleichberechtigung?

Die Argumente im Schnelldurchlauf:

Der Klägerin geht es ums Prinzip. Sprache sei "der Schlüssel zur Gleichberechtigung".

Den Gerichten geht es mehr um die Praktikabilität: Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter unübersichtlicher und komplizierter. Außerdem sei die männliche Form schon "seit 2000 Jahren" im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet worden.

Das Argument mit der wachsenden Unübersichtlichkeit ist sicherlich zutreffend, aber es fragt sich, ob es ausreicht, eine derartige Ungleichbehandlung zu rechtfertigen; das Problem wird dadurch nur auf eine andere Ebene verschoben und nicht gelöst. Das Argument mit den 2000 Jahren gefällt mir auch nicht so richtig; das klingt doch arg nach dem alten Beamtengrundsatz "Das haben wir immer schon so gemacht", und ob Zeitablauf als Begründung für irgendetwas taugt, halte ich auch für mehr als fraglich.

Soweit zu den Argumenten der Vorinstanzen; ob der BGH sich vielleicht in den schriftlichen Urteilsgründen mit dem eigentlichen Problem - nämlich der Sprache - etwas näher befasst, bleibt abzuwarten.

Das Argument der Klägerin dagegen ist interessant: Sprache - so behauptet sie - sei der "Schlüssel zur Gleichberechtigung". Auch da habe ich allerdings meine Zweifel. Das kann man nämlich auch ganz anders sehen. Sprache ist für die Justiz schon immer eher der Schlüssel für Unterdrückung, Ungleichbehandlung und Willkür gewesen. Mit Sprache können Gerichte auch die deutlichsten Rechtsverstöße rechtfertigen; notfalls erfindet man dazu ein neues Wort. Wer z. B. "Mensch" ist, ist letztlich eine sprachliche Definition, und wie man mit diesen Definitionen ideologisch arbeitet, dafür gibt es in der Geschichte abschreckende Beispiele.

Tatsächlich gibt es das"generischen Maskulinum", die Benutzung der männlichen Form, wenn das Geschlecht der konkreten Person unbekannt oder - Achtung! - irrelevant ist. Das ist wohl das, was die Vorinstanz mit den zitierten 2000 Jahren meinte. Für die Bank ist es zweifellos völlig irrelevant, welchen Geschlechts der Kunde (!) ist, der (!) ihr gegenübertritt. Wo Frauen sich ansonsten gerne vehement dagegen verwehren "auf ihr Geschlecht reduziert" zu werden (was immer das heißen soll), mag es verwundern, dass hier jemand besonderen Wert auf sein Geschlecht legt, wo es doch für die Einrichtung eines Sparbuches ohne jede Bedeutung ist, ob man Männlein oder Weiblein ist.

Aber der Klägerin geht es ja um das Grundsätzliche: Sie möchte offenbar das generische Maskulinum ganz abschaffen. Und da stellt sich die Frage, ob das ein sinnvolles Anliegen sein kann. Sprache entwickelt sich organisch, jede oktroyierte Sprache birgt den Verdacht des Totalitarismus' in sich. Wer meint, sich in einer solchen "Plansprache" wohl zu fühlen, kann ja mal versuchen, seine Gedanken oder Gefühle auf Esperanto auszudrücken.

Bei George Orwells "Newspeak" haben das noch alle aufrechten Demokraten erkannt und zutiefst verabscheut, im Feminismus soll es auf einmal Mittel der Wahl sein. Darüber sollte man dann doch vorher noch mal etwas vertiefter nachdenken, zumal ein solcher "grundsätzlicher" Eingriff in die Sprache deren gesamte Entwicklung ("2000 Jahre") verleugnet.

Wer auf sein Recht pocht, "Kundin" genannt zu werden, hat vielleicht auch einfach zu wenig Wissen um die Entwicklung und Funktion der Sprache und zuwenig Selbstbewusstsein, sich auch in einer "generisch" männlichen Form wiederzu finden. Man wird dadurch ja nicht gleich zum Mann. Ups.