Freitag, 16. Juni 2017

Geisterfahrradfahrer in Berlin


In Berlin wurde ein Fahrradfahrer getötet, weil der Fahrer eines im absoluten Halteverbot stehenden Autos unachtsam die Fahrertür geöffnet und damit den Fahrradfahrer zu Fall gebracht hat. Die Berliner Presse berichtet hier. Bei dem Täter soll es sich um einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft gehandelt haben.

Haben Sie bei dem Wort "Täter" jetzt etwa die Stirn gerunzelt? So nennt man jemanden, der eine Straftat begeht, und dass es sich bei diesem Verhalten um eine Straftat handelt, dürfte unstreitig sein. Fraglich ist einzig, ob die Tat mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit begangen wurde. Insoweit erinnert dieser Fall etwas an den - zufällig auch in Berlin spielenden - Fall des "Autorasers". Die rechtlichen Ausführungen zum Vorsatz lassen sich vom einen auf den anderen Fall übertragen.

Da könnte man sich jetzt Gedanken machen, wie man solche Straftaten zukünftig verhindert. Das passiert allerdings nur vereinzelt; ganz überwiegend beschäftigt sich die Öffentlichkeit damit, wie man stattdessen die Opfer drangsalieren kann. Und das zeugt wirklich von einer bemerkenswerten Grundeinstellung einiger Teilnehmer am politischen Diskurs.

Diskutiert wird aus diesem Anlass mal wieder die Helmpflicht für Fahrradfahrer, und sogar die Interessenvertretung der Radfahrer - der ADFC - gibt entsprechend "Tipps".

Man möchte also - allen Ernstes - aus Anlass einer Straftat den potentiell Geschädigten Vorschriften machen. Nicht etwa der Straftäter wird gemahnt, keine Straftaten mehr zu begehen, sondern der potentiell Geschädigte soll gefälligst aufpassen und am besten noch gesetzlich dazu verpflichtet werden. Da ist der legendäre Rat an die Frauen als potentielle Vergewaltigungsopfer, keine allzu kurzen Röcke mehr anzuziehen, nicht mehr fern. Und es ist auch eigentlich gar kein Rat, es ist ein Vorwurf - der Vorwurf nämlich, an den Folgen der Tat "selbst schuld" zu sein.

Da werden auf unerträgliche Art und Weise Ursache und Wirkung vermengt, strafbares Verhalten verharmlost und von einer Personengruppe einseitig gesetzte Gefahren dreist auf die Geschädigten abgewälzt.




3 Kommentare:

  1. Ich habe einige Artikel zu dem Thema gelesen, aber in allen ging es nur um die Möglichkeiten, den Täter trotz diplomatischer Immunität zu bestrafen (Beantragung der Aufhebung) oder ihn des Landes zu verweisen. Es ging auch darum, dass in Berlin jedes Jahr nahezu 25.000 Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht verfolgt werden können, weil die Täter Diplomatenstatus besaßen. Verlinken Sie doch einmal einen der Artikel, in welchem die Schuld dem Radfahrer zugeschoben wird. Würde mich schon interessieren.

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  2. Sowohl im RRB-Online, als auch im SPON-Artikel fehlt der Hinweis auf eine zu diskutiernde Helmpflicht. Maximal in den Kommentare findet man diese, und das zurecht. Es geht mMn um Milderung von Verletzungen, ohne die eigentliche Täter-Opferrolle umzudrehen. Die Tipps von SPON sind demnach unvollständig.

    In erster Linie fehlt aber das Verständis für den jeweils anderen. Einige Fahrradfahrer sowie Autofahrer verhalten sich wie A*löcher. Regeln, Gesetze zu befolgen, ist Kinderkagge. Sprechen Sie mal Auto-/Fahrradfahrer auf Fehlverhalten an. Viel Spaß!!!

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  3. Hallo, wenn der Täter immun ist, warum haftet dann nicht derjenige der die Immunität ausstellt, der Staat? Es kann ja nicht sein, dass was auch immer passiert wegen einer ausländischen Immunität dem Opfer und den Angehörigen verwährt wird. Ich erinnere mich noch als um 2000 rum ein Kran am Alex auf ein im Haltevorbot stehendes Diplomatenauto gefallen ist. Ich frage mich ob die Kranfirma, auch etwas von der Immunität des Diplomaten hatte . Ich bin gespannt was der Anwalt da noch rausholen kann.

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