Donnerstag, 13. April 2017

Die Akte ist weg


Der Staat hat es eilig, wenn er Geld will. Wenn er Geld zahlen soll, hat er es meist nicht ganz so eilig. Der Kollege Siebers setzt da schon hohe Maßstäbe an, wenn er nach nur einem Monat bereits die Verzögerungsrüge erhebt. In Hamburg kann so eine Pflichtverteidigervergütung schon mal ein ganzes Jahr auf sich warten lassen. Dafür wird das Geld ja auch nicht verzinst.

Immer wieder erhebend sind die Begründungen, mit denen der Staat die Zahlung verweigert. Meine Lieblingsbegründung erwarte ich gerade wieder in einem Verfahren, das seinen Anfang vor dem Amtsgericht genommen hat und in der Berufungsinstanz nach Monaten jetzt vor dem Landgericht zu Ende gegangen ist. Das Landgericht schreibt gerade sein Urteil.

Zuständig für den Kostenantrag ist das Amtsgericht, vor dem das Verfahren seinen Ausgang genommen hat. Zur Bescheidung des Antrages benötigt der Kostenbeamte die Akte, die gerade beim Landgericht liegt. Er könnte sie dort anfordern, oder - welch wagemutige Idee - Kopien der relevanten Aktenbestandteile anfertigen lassen. Aber das ist alles irgendwie auch sehr kompliziert.

Viel einfacher ist es, dem hungrigen Verteidiger  zu schreiben, man könne gerade nicht entscheiden, weil die Akte nicht vorliege. Wieder ein Problem gelöst und schon gleich Mittagspause!

Übrigens: Von alleine wird die Akte niemals wieder ihren Weg zum Amtsgericht finden, denn nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe und Ablauf der Revisionsbegründungsfrist reist die Akte weiter zum Oberlandesgericht, nach Rechtskraft wird sie dann an die Staatsanwaltschaft zurück gereicht.



2 Kommentare:

  1. Immerhin kennt Herr Siebers die Verzögerungsrüge, §§ 198 ff. GVG. Soll Anwälte geben, die auch 7 Jahre nach deren Einführung noch nichts von deren Existenz gehört haben.

    AntwortenLöschen
  2. Es ist nicht richtig, dass die Akte von alleine niemals wieder den Weg zum Amtsgericht findet. Nach Abschluss des Verfahrens erhält das Amtsgericht das Endurteil von der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis vorgelegt.

    AntwortenLöschen