Montag, 12. Oktober 2015

Die Verhandlung ist eine Einbahnstraße zur Verurteilung


Freitag am Amtsgericht, verhandelt wird eine Bußgeldsache. Der Amtsrichter hat eine Verhandlungsdauer von 20 Minuten angesetzt. Zeugen wurden keine geladen. Da weiß man schon bei einem Blick auf die Terminsrolle, was einen erwartet.

Den Termin nehme ich für einen Kollegen in Untervollmacht wahr. Solche Vertretungen sind angenehm; man sieht alles etwas distanzierter, weil man mit der Sache nicht selbst befasst war. Was nicht heißt, dass man sich nicht ebenso engagieren sollte.

Es geht um einen relativ unbedeutenden Geschwindigkeitsverstoß, gemessen mit dem beliebten Messgerät PoliScan Speed. Gegen die Messung hat der Kollege auf insgesamt 14 Seiten allerlei rechtliche wie tatsächliche Bedenken schriftlich vorgetragen und vier Beweisanträge gestellt. Das alles ist inhaltlich durchaus fundiert und nicht etwa an den Haaren herbeigezogen.

Wie bewältigt ein Amtsrichter diese Aufgabe in zwanzig Minuten, von denen fünf schon mit der Feststellung der Personalien der Beteiligten verstrichen sind?

Der Amtsrichter scheint da einen Plan zu haben. Er verliest in chronologischer Reihenfolge, alles was ihm in der Akte von Belang erscheint: Messprotokoll, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, sogar mehrere Zertifikate, die bezeugen sollen, dass der für die Messung verantwortliche Beamte am Messgerät geschult und die für die Schulung verantwortliche Beamtin für die Schulung am Messgerät geschult war. Nach zehn weiteren Minuten ist der Amtsrichter mit seiner Lesung fertig und guckt mich triumphierend an. Jetzt könne man die Beweisaufnahme ja schließen.

An dieser Stelle ist es auch für den Rechtsanwalt, der nur als Unterbevollmächtigter unterwegs ist, sehr wichtig, etwas zur Rechtslage zu sagen. Ich habe - zum Aufwärmen - zunächst darauf hingewiesen, dass das Datum auf dem Messprotokoll nicht mit dem Datum des angeblichen Tattags übereinstimme. Aber das sind unwesentliche Details, mit denen man sich als überlasteter Amtsrichter nicht beschäftigen sollte, sonst wird man ja nie fertig. Schließlich gebe es bei der Akte ja noch eine Kopie des Protokolls, auf dem das Datum von Hand - ohne weitere Erläuterungen - korrigiert worden sei. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist der Verdacht einer Urkundenfälschung im Amt deutlich nahe liegender als der eines Geschwindigkeitsverstoßes des Mandanten.

Aber all das ficht den wackeren Amtsrichter nicht an. Er will jetzt endlich verurteilen. Meine kurze Zusammenfassung aller Rechtsprobleme nimmt er schweigend zur Kenntnis. Irgend etwas dazu sagen mag er offenbar jetzt nicht. Die zwanzig Minuten sind lange verstrichen, eigentlich wäre Kaffeepause.

Ich weise darauf hin, dass auch noch vier Beweisanträge ihrer Bescheidung harrten und frage höflich an, ob die vielleicht auch nicht mehr nötig seien. Jetzt auf einmal ist der Amtsrichter wieder in seinem Element: Ich dürfe auf mehrere Wochen alte Beweisanträge nicht einfach verweisen, es gelte ja schließlich das Mündlichkeitsprinzip. Also fällt die Kaffeepause aus und ich verlese die Beweisanträge des Kollegen.

Der Amtsrichter atmet einmal tief durch und verkündet die Unterbrechung des Verfahrens. Neuer Termin in drei Wochen, dann mit dem Messbeamten als Zeugen. Da ich die Akte gelesen habe, weiß ich, dass das schwierig werden wird, denn der Messbeamte ist auf unabsehbare Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Warten wir ab, wie der Amtsrichter gleichwohl zu seiner Verurteilung kommen wird.

Das ist eine wahre Geschichte, und sie ist kein Einzelfall, sondern eher die Regel. Amtsrichter sind offenbar der Auffassung, Bagatellen könne man einfach so aburteilen, der StPO bedürfe es dabei nicht. Ist ein Staatsanwalt dabei, hört man in vergleichbaren Situationen gerne noch den Vorwurf in Richtung der Verteidigung, dass man sich wegen einer solchen Lappalie doch nicht etwa streiten wolle. Regt die Verteidigung dann die Einstellung des Verfahrens an - weil die Sache ja offenbar unstreitig geringfügig ist - erntet man in der Regel Verärgerung bei der Staatsmacht. So ist das dann auch wieder nicht gemeint. Lappalien sind offenbar nur Lappalien für den Betroffenen, die den Staat nicht am Bestrafen hindern, gerne auch ohne Recht und Gesetz.

Nach so einer Veranstaltung frage ich mich manchmal, welches Selbstverständnis solche Richter eigentlich haben. Meinen die das ernst? Und wenn ja, wo haben die das gelernt?




6 Kommentare:

  1. Das mit der Urkundenfälschung im Amt ist interessant:

    1) Also der Mandant ist am Tag X geblitzt und fotografiert worden und bestreitet auch nicht, gefahren zu sein. Aber auf dem Bild, dem Messprotokoll usw steht überall das Datum Y drauf. Wenn das stimmt und die handschriftliche Eintragung deshalb eine Fälschung darstellt, müsste ihr Mandant ja zur selben Uhrzeit am Tag Y ebenfalls da lang gefahren sein (weil er sonst nicht auf dem Foto sein könnte). Ist das wirklich so??

    2) Stellt es wirklich ein Urkundendelikt dar, wenn jemand auf einer technischen Aufzeichnung sichtbar mit Kuli ein anderes Datum vermerkt?

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  2. Gerade in Bußgeldverfahren, wo die Staatsanwaltschaft in aller Regel sich nicht vertreten lässt, übernimmt so manche(r) Amtsrichter(in) gerne eine gefühlte Doppelfunktion. ;-)

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  3. Bei den OWis wird der Rechtsstaat aber so was von verteidigt.

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  4. Am Amtsgericht fühlt man sich oftmals an sehr dunkle Zeiten Deutschlands zurück erinnert.
    Die schnelle Verurteilung steht über allem, was interessiert die StPO, die Akte oder gar das Grundgesetz.
    Der Angeklagte kann ja in Berufung gehen. Man kann fast sagen, dass am AG inzwischen so willkürlich und schlecht geurteilt wird, dass man auf jeden Fall in Berufung gehen sollte. Schlechter kann es kaum mehr werden.
    Wo die Richter das lernen? An der Uni. Auffallend ist, dass nur die Besten zum Staatsdienst zugelassen werden....... Aber wenn schon die Besten das Recht so anwenden, dann steht wenigstens Rechtsbeugung auch immer mit im Raum.
    Bitte veröffentlichen Sie noch Name und Bezirk, damit man weiß wo in Deutschland so "Recht" gesprochen wird.

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  5. >2) Stellt es wirklich ein Urkundendelikt dar, wenn jemand auf einer technischen Aufzeichnung sichtbar mit Kuli ein anderes Datum vermerkt?

    Das kommt ja darauf an wer das mit welcher Absicht ändert.

    Daher:
    "Der Amtsrichter atmet einmal tief durch und verkündet die Unterbrechung des Verfahrens. Neuer Termin in drei Wochen, dann mit dem Messbeamten als Zeugen."

    Noch viel mehr kommt es auf das Ansehen der Person an die vor Gericht steht. Proleten haben alle jedoch in etwa das gleiche Ansehen, daher kommt es nicht häufig zur Anwendung.
    Aber allein der Unterschied wenn man noch nicht einmal anwaltlich vertreten ist, ist gigantisch. Als Prolet kann man nämlich grundsätzlich nur die Rechte geltend machen, die seinem Verteidiger in der Justizhierachie zustehen.

    Aber die Tendenz wird an dem Vorgehen des Richters deutlich und die gibt es nicht nur bei solchen "kleinen" Verfahren.

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  6. Wo wird das enden oder wird das überhaupt
    einmal ein positives Ende nehmen?

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