Dienstag, 2. Juni 2015
Ha-Ha-Handspiel und Ermessensentscheidungen
Viele Menschen scheinen sich darüber zu erregen, dass der Hamburger SV im Relegationsspiel gegen den KSC gewonnen hat. Bei Karlsruhern kann ich den Frust nachvollziehen, bei allen anderen eher nicht.
Neben einem offenbar seit Jahren gärenden - rational nicht ganz nachvollziehbaren - Zorn gegen den Hamburger SV ist Stein des Anstoßes dieses Mal eine Schiedsrichterentscheidung aus der ersten Minute der Nachspielzeit. Der Hamburger Rajkovic hatte geschossen und den Karlsruher Verteidiger Meffert (nicht zu verwechseln mit dem Hamburger Verteidiger Maeffert) am angewinkelten Ellenbogen getroffen. Der Schiedsrichter hatte auf Freistoß entschieden. War das eine Fehlentscheidung, wie viele Fans - insbesondere solche aus der Nähe von Karlsruhe - heute behaupten?
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Nein, es war keine Fehlentscheidung.
Da hilft ein bisschen Kenntnis im Verwaltungsrecht, denn das funktioniert in vielen Fällen ganz ähnlich: Ist ein bestimmter Tatbestand erfüllt, liegt die Rechtsfolge im Ermessen des Schiedsrichters. Der Tatbestand ist in diesem Fall die Berührung des Balles mit der Hand; die dürfte nach den zahlreichen Fernsehbildern unstreitig sein.
Dadurch ist also das Ermessen des Schiedsrichter eröffnet, und soweit er dieses Ermessen nicht offen fehl gebraucht, kann seine Entscheidung nicht falsch im Sinne der Regel sein. Eine schöne Darstellung mit Regelkunde findet sich bei "Collinas Erben". Schon der Umstand, das man über die Berechtigung des Freistoßes mit Argumenten auf beiden Seiten trefflich streiten kann, zeigt, dass von einem Ermessensfehlgebrauch hier bei weitem nicht die Rede sein kann.
Was also bleibt? Frust bei den Verlierern, Freude bei den Gewinnern, und dazwischen viel heiße Luft. So ist das nun einmal im Fußball.
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