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Montag, 18. Oktober 2010

Bei der Staatsanwaltschaft ist es etwas wie bei der Post

Eben war ich im Hause der Generalstaatsanwaltschaft, um eine etwas umfangreichere Akte abzuholen. Beim Pförtner merke ich sogleich: Man hat dort outgesourcet. Der Pförtner ist kein Justizangestellter mehr, sondern Angestellter eines privaten Sicherheitsdienstes. Damit einher gehen zwei bemerkenswerte Veränderungen:

1. Der Herr vom Sicherheitsdienst ist freundlich und zuvorkommend.
2. Er hat keine Ahnung.

Während er also verzweifelt Besucher abfertigt, helfe ich ihm in seinem Kabuff derweil, die richtigen Zimmer- und Telefonnummern der gesuchten Personen zu finden. Bis mal einen Moment Ruhe ist, und wir zusammen die Telefonnummer der Geschäftsstelle suchen können, in dem meine Akte auf mich wartet. Dabei entschuldigt er sich im wahrsten Sinne des Wortes vielmals bei mir und schon nach etwa einer Viertelstunde sind wir am Ziel.

Bei der Gelegenheit sehe ich, dass in der Pförtnerloge Photos der wichtigsten Vorgesetzten (die Reihe beginnend mit dem Justizsenator, über Generalstaatsanwalt zu den Leitenden Oberstaatsanwälten) angebracht sind: Wahrscheinlich, damit jeder Pförtner gleich weiß, wenn er es mit jemand wirklich Wichtigem zu tun hat.

Ich wünsche dem Herren noch einen entspannten Arbeitstag. Er wird die guten Wünsche brauchen.

Mittwoch, 15. September 2010

Die Anklage als Zeuge

Es gibt Neues und prozessual Interessantes vom Wetterfrosch: Die Verteidigung hat nach Presseberichten gestern beantragt, beide Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeugen zu laden und zu vernehmen. Da bekommt der Titel "Zeuge der Anklage" eine völlig neue Bedeutung.

Schön, und dem bisherigen Verfahrensverlauf durchaus angemessen, ist das Beweisthema: Die Staatsanwälte sollen der Belastungszeugin - wie auch immer sie heißt - im Rahmen der staatsanwaltlichen Vernehmung versprochen haben, "Kachelmann nicht aus der U-Haft zu lassen".

Über den Antrag muss das arme Gericht jetzt entscheiden. Man kann sich kaum vorstellen, dass sie dem Antrag nicht stattgeben könnten, denn das Beweisthema dürfte von höchster Brisanz sein. Und wer selbst die hinterletzte Geliebte des Angeklagten vernehmen will, nur weil die möglicherweise irgendetwas über dessen Sexualpraktiken sagen könnte, der sollte auch diese Zeugen keinesfalls ungehört übergehen. Ansonsten droht der nächste Befangenheitsantrag, und der womöglich mit Recht.

Die Staatsanwaltschaft wird sich dann wohl neue Sitzungsvertreter suchen müssen. Zwar wäre es wohl rechtlich möglich, einen Sitzungsvertreter als Zeugen zu vernehmen und den jeweils anderen weiter als Sitzungsvertreter fungieren zu lassen - das Vertrauen in die Objektivität der Strafverfolgung dürfte das aber kaum stärken. Oder, um mit Heidi Kabel zu sprechen: Wie sähe denn das aus. Da sitzt die Justiz jetzt also in der Zwickmühle.

Denkbar ist auch, dass das Gericht die Beweisanträge als unbedeutend zurückweist. Das wäre bei dem Beweisthema aber eher tollkühn. Denn die Verteidigung wird wissen, was sie beantragt. Und wenn deren Behauptung sich beweisen lassen sollte, dann wäre das ganze Verfahren endgültig zum Skandal verkommen.

Wir warten gespannt, wie die Kammer darüber wohl entscheiden wird.

Dienstag, 17. August 2010

Zu viel Licht: Die Fensterakte

Es kommt vor, dass Strafverfahren sehr lange dauern. Der Kollege Vetter berichtet hier von einem solchen. Das kann für den Mandanten gut sein, aber auch schlecht. Es kommt wie immer darauf an. Und ein Nachteil kann sich mit der Zeit auch in einen Vorteil verwandeln.

Ich erinnere mich an ein für den Mandanten seinerzeit durchaus bedrohliches Verfahren wegen eines recht komplizierten Betrugsvorwurfs mit einem Schaden in sechsstelliger Höhe. Das hätte durchaus ins Auge - i. e. in den Knast gehen - können, hätte die Staatsanwaltschaft die Akte mit einem Schlussvermerk der Polizei nicht drei Jahre unbearbeitet auf der Fensterbank liegen gelassen. Auf die hundert Fallakten hatte wohl im Dezernat niemand Lust.

Als sich schließlich doch noch jemand - möglicherweise ein dazu verdonnerter Referendar - der Akte angenommen und den Schlussvermerk der Polizei einfach in eine Anklageschrift umgeschrieben hatte, da waren die Aktendeckel wegen des Lichteinfalls auf der Fensterbank schon nicht mehr rot, sondern allenfalls noch matt rosa. Mir wurde von einem Staatsanwalt mal erzählt, dass ungeliebte Verfahren aus diesem Grund "Fensterakten" hießen.

Für den Mandanten ist das allerdings nur schön, wenn er starke Nerven hat und drei Jahre Ungewissheit locker wegzustecken vermag. Das schaffen die wenigsten. Für die anderen allerdings bietet die Fensterakte großartige Verteidigungsansätze.

Beleidigst Du mich, schlag ich Dich

Eine Mädchenclique mit Migrationshintergrund sitzt beim Fast-Food-Anbieter im Hauptbahnhof am Plastiktisch. Eine Clique männlicher Heranwachsender mit Migrationshintergrund tritt hinzu, es kommt zum Wortgefecht, schließlich haut einer der jungen Herren einer Dame links und recht eine runter. Später stellt er selbst gegen das Opfer Strafanzeige, weil er sich zuvor beleidigt gefühlt habe.

Das ist mäßig spannend, kommt täglich vor und ist von minderer Bedeutung. Was aber die Polizei und Staatsanwaltschaft aus solcherlei Begebenheiten machen, ist immer wieder eine Schau. Ein halbes Dutzend Beamter nimmt zunächst die Aussagen aller Beteiligten und etlicher Zeugen auf und legt zwei Vorgänge an: Einen gegen den Schläger und einen gegen das Opfer, denn der Täter hat ja ebenfalls Strafanzeige gestellt.

Jetzt wird der Vorgang bei der Staatsanwaltschaft nicht etwa einheitlich ermittelt. Er hat ja zwei verschiedene Aktenzeichen und zwei verschiedene Sachbearbeiter, die von nun an alles doppelt ermitteln und im Extremfall niemals von einander Kenntnis erlangen. Irgendwann wird das Verfahren gegen den Schläger dann nach § 153 StPO eingestellt. Im Verfahren gegen das Opfer beantragt der andere Sachbearbeiter einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Offenbar, weil er das für die einfachste Form der Verfahrensbeendigung hält.

Und das erklären Sie jetzt mal dem Opfer, das jetzt mit einem Strafbefehl vor Ihnen steht.

Manchmal möchte man glauben, dass hierarchische Systeme immer dem Zustand vollständiger Hirnlosigkeit entgegenstreben. Und manchmal erreichen sie ihn.

Freitag, 6. August 2010

Dreimal Einstellungssache

Und hier mal was rekordverdächtiges mit wissenschaftlicher Relevanz:

Gegen den Mandanten wurde ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung geführt. Als die Staatsanwaltschaft bemerkte, dass gegen den Mandanten noch ein weiteres Verfahren geführt wurde - wegen des Vorwurfs der Untreue - stellte sie das Verfahren wegen relativer Geringfügigkeit gemäß § 154 Abs. 1 StPO ein.

Das Verfahren wegen Untreue wurde schließlich in der mündlichen Hauptverhandlung ebenfalls eingestellt, nach § 153 Abs. 2 StPO. Das erste Verfahren geriet in Vergessenheit.

Nach etlichen Monaten bemerkte die Staatsanwaltschaft das vergessene Verfahren und nahm es wieder auf. Zu spät, meinte die Verteidigung, und beantragte, das Verfahren wegen eines nicht behebbaren Prozesshindernisses gleich wieder einzustellen, denn die Dreimonatsfrist des § 154 Abs. 4 StPO war längst verstrichen. Das überzeugte die Staatsanwaltschaft und man stellte das Verfahren wegen Insolvenzerschleppung abermals ein, diesmal nach § 170 Abs. 2 StPO.

Einige Wochen später kam ein Brief der Staatsanwaltschaft, mit dem diese die Wiederaufnahme des Verfahrens mitteilte. Man habe sich geirrt; § 154 Abs. 4 StPO gelte nur für gerichtliche Einstellungen und sei daher gar nicht anwendbar.
Das Verfahren werde daher fortgeführt. Höchst zweifelhaft, fand die Verteidigung, muss sich die Staatsanwaltschaft nicht auch an ihren eigenen Rechtsansichten festhalten lassen?

Vor einigen Tagen nun kam ein Brief des zuständigen Oberstaatsanwaltes, der das Verfahren nunmehr nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt hat. Wird es wohl die letzte Einstellung in dieser Sache bleiben?

Sonntag, 30. Mai 2010

Behörde mit Epilepsie

Kollege Siebers berichtet hier von einem coolen Staatsanwalt - der sich nämlich an das Wort seines Vor-Vorgängers gehalten hat. Traurig aber wahr, dass man dieses Verhalten lobend erwähnen muss. Es versteht sich eigentlich von selbst, kommt aber selten genug vor.

Den wenigsten Staatsanwälten scheint klar zu sein, dass sie nicht von Gottes Gnaden in eigenem Namen wirken, sondern Teil einer Behörde sind und ausschließlich für diese Behörde sprechen. Das sieht in der Praxis gerne auch mal so aus:

Die Verteidigung bespricht einen Fall vorab mit dem Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft; der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung weiß anschließend von nichts. Denn der hat ja in der Regel nicht einmal die Akte. Und dann sagt der Sitzungsvertreter allen Ernstes: "Das war der Sachbearbeiter, damit habe ich nichts zu tun."

Diesen Beamten scheint entgangen zu sein, dass sie beide für dieselbe Behörde arbeiten. Sie verpflichten übrigens auch nicht sich persönlich, sondern ausschließlich ihre Behörde.

Dass bei der Staatsanwaltschaft oft genug eine Hand nicht weiß, was die andere tut, ist schon kaum verständlich. Wenn aber eine Hand sich an das Tun der anderen noch nicht einmal gebunden fühlt, dann mutet das an wie ein Körper mit epileptischem Anfall.

Mittwoch, 26. Mai 2010

Haft ohne Haftung

Manche Menschen sind für die Haft offenbar besser geeignet als andere.

Um das beurteilen zu können, muss man allerdings erst einmal wissen, wie es in einem Gefängnis eigentlich so aussieht. Ich pflege daher Staatsanwälte, wenn sie die die Verhängung von Strafhaft beantragen, zu fragen, wann sie sich zuletzt das örtliche Gefängnis von innen angeschaut haben. Schließlich sollten die ja zumindest eine ungefähre Vorstellung davon haben, wohin sie den bösen Angeklagten schicken wollen.

Hier eine Auswahl der Reaktionen:

Zurechtweisungen, dass die StPO Fragen der Verteidigung an den Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht vorsehe: 2
Weigerungen, die Frage zu beantworten: 3
Angabe: im Referendariat: 1
Angabe: noch nie: ca 15

Klar. Ich hätte auch besseres zu tun, als mir in meiner Freizeit den Knast anzugucken.




Dienstag, 11. Mai 2010

Mein erstes Mal

Seit über zwölf Jahren bin ich jetzt Rechtsanwalt und eben ist es passiert:

Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft - der irrtümlich eine Akte von mir zurückfordern wollte -hat seinen Irrtum von selbst bemerkt und sich dafür bei mir entschuldigt!

Das ist das allererste Mal, das die Staatsanwaltschaft mir gegenüber einen eigenen Fehler einräumt. Ob das ein Trick ist?


Montag, 3. Mai 2010

Verschiebebahnhof oder: Die Kavallerie der Justiz

Der eine hält sie für die Kavallerie der Justiz, der Kollege Hoenig gar für einen Verschiebebahnhof, jedenfalls scheint ihre Psyche für mich als Verteidiger unergründbar: die Beamten der Staatsanwaltschaft.

Sie lassen sich nicht gerne anrufen - jedenfalls gibt es bei der StA Hamburg eine Anweisung, keine Durchwahlen herauszugeben. Hätte es auch aus ihrer Sicht gleichwohl einmal Gesprächsbedarf gegeben, fragen sie in der mündlichen Verhandlung, warum man sie denn nicht mal angerufen hat.

Überhaupt die mündliche Verhandlung: Dort verliest ein Sitzungsvertreter einen Anklagesatz, kennt aber in der Regel nicht einmal die zugrunde liegende Ermittlungsakte. Fragt man ihn, warum er etwas anklagt, das nicht einmal kennt, sagt er: Wird schon stimmen. Haben ja Kollegen gemacht. Hält sich aber ernsthaft für die neutralste Behörde der Welt.

Sagen drei Entlastungszeugen übereinstimmend aus, haben sie sich aus seiner Sicht abgesprochen. Sagen drei Polizeibeamte übereinstimmend belastend aus, wertet er das hingegen als Wahrheitskriterium. War ein Entlastungszeuge betrunken, findet er dessen Aussage selbstredend nicht verwertbar. Hat ein Polizeibeamter aber eine belastende Aussage durch Drohung, Täuschung oder Nötigung erlangt, ist diese Aussage aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs natürlich verwertbar.

Wird ein Angeklagter gleichwohl einmal freigesprochen, grüßen sie den Verteidiger drei Monate nicht mehr, weil er die "Rechtsfindung" vereitelt hat.

Das müssen unglückliche Menschen sein, die Beamten bei der Staatsanwaltschaft.