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Dienstag, 30. November 2010

Während des Rennens das Pferd wechseln?

Wie beispielsweise hier der Presse zu entnehmen ist, wurde nach dem Mandant des Kollegen Birkenstock auch das Mandat des zweiten Verteidigers von Jörg Kachelmann beendet. Auch in den strafrechtlichen Blogs hat man sich auf das Thema gestürzt, z. B. hier, hier und hier. Die Welt spricht davon, Kachelmann wechsele seine Verteidiger aus, weil er eine neue Strategie plane. Deshalb hätte er auch den Verteidiger Klaus Schroth "gefeuert". Der Kollege Melchior meint, Birkenstock hätte "das Handtuch geworfen".

Zutreffend ist daran offenbar, dass zwei der bisherigen drei Verteidiger nicht mehr für Jörg Kachelmann tätig sind. Der Rest dürfte der Phantasie und dem Wunschdenken der (Krawall-) Presse entsprungen sein. Denn keiner der Verteidiger hat sich bisher dazu geäußert, auf wessen Initiative die Beendigung des Mandats erfolgte. Wegen des Mandatsgeheimnisses dürften sie sich hierzu auch gar nicht äußern.

Kachelmann selbst täte auch gut daran, hierzu nichts zu sagen. Denn wenn seine Verteidiger das Mandat von sich aus niedergelegt hätten, wäre das tatsächlich ein herber Schlag für ihn. Weil man sich sein Teil dazu denken würde. Wenn er selbst gekündigt haben sollte und damit tatsächlich den von der WELT behauptete Taktikwechsel anstrebte, täte er wohl gut daran, die neue Taktik längst möglich für sich zu behalten. Das wirklich Interessante werden wir also nie erfahren, sondern uns mit den zumeist wüsten Spekulationen der Presse zufrieden geben müssen.

Aus welchen vernünftigen Gründen aber sollte ein Angeklagter in der mündlichen Verhandlung seine Verteidiger auswechseln? Ein neuer Verteidiger muss sich einarbeiten, und ein Taktikwechsel ist meist noch schlechter, als eine als falsch erkannte Taktik weiterzuverfolgen.

Warum also, warum? Nur Alice Schwarzer wird es wissen. Und sie wird es uns erzählten. Ganz sicher.

Freitag, 21. Mai 2010

Aggression vor Gericht

Eine Bagatell-Strafsache vor dem Amtsgericht.

Ich spreche in einer Verhandlungspause die Staatsanwältin darauf an, ob sie nicht einen Antrag nach § 153 StPO für tunlich hielte. Tut sie nicht. Der Vorsitzende Richter fragt, was denn besprochen würde; ich erkläre es ihm.

Daraufhin tut auch der Richter seine Ablehnung des Einstellungsgedankens kund. Der Angeklagte hätte lange genug Zeit gehabt, sich mit dem Geschädigten oder der Staatsanwaltschaft zu verständigen und dies Möglichkeit ungenutzt verstreichen lassen. Dem widerspreche ich mit gutem Grund:

Ich habe nämlich auf meinen Akteneinsichtsantrag vom 08.12.2009 hin erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens im April 2010 (!) Akteneinsicht erhalten. Ich weise darauf hin, dass hierin ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs liege, was meinem Mandanten wohl kaum auch noch zum Nachteil angerechnet werden dürfte. Daraufhin fährt mich die Staatsanwältin an, ich würde, "Aggression in die Verhandlung" hineintragen.

Ich habe ihr erklärt, dass ich Verteidiger sei, und meine Aufgabe darin bestehe, meinen Mandanten gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zu verteidigen. Das wiederum hat sich der Richter verbeten.

Wäre ja noch schöner.

Montag, 3. Mai 2010

Verschiebebahnhof oder: Die Kavallerie der Justiz

Der eine hält sie für die Kavallerie der Justiz, der Kollege Hoenig gar für einen Verschiebebahnhof, jedenfalls scheint ihre Psyche für mich als Verteidiger unergründbar: die Beamten der Staatsanwaltschaft.

Sie lassen sich nicht gerne anrufen - jedenfalls gibt es bei der StA Hamburg eine Anweisung, keine Durchwahlen herauszugeben. Hätte es auch aus ihrer Sicht gleichwohl einmal Gesprächsbedarf gegeben, fragen sie in der mündlichen Verhandlung, warum man sie denn nicht mal angerufen hat.

Überhaupt die mündliche Verhandlung: Dort verliest ein Sitzungsvertreter einen Anklagesatz, kennt aber in der Regel nicht einmal die zugrunde liegende Ermittlungsakte. Fragt man ihn, warum er etwas anklagt, das nicht einmal kennt, sagt er: Wird schon stimmen. Haben ja Kollegen gemacht. Hält sich aber ernsthaft für die neutralste Behörde der Welt.

Sagen drei Entlastungszeugen übereinstimmend aus, haben sie sich aus seiner Sicht abgesprochen. Sagen drei Polizeibeamte übereinstimmend belastend aus, wertet er das hingegen als Wahrheitskriterium. War ein Entlastungszeuge betrunken, findet er dessen Aussage selbstredend nicht verwertbar. Hat ein Polizeibeamter aber eine belastende Aussage durch Drohung, Täuschung oder Nötigung erlangt, ist diese Aussage aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs natürlich verwertbar.

Wird ein Angeklagter gleichwohl einmal freigesprochen, grüßen sie den Verteidiger drei Monate nicht mehr, weil er die "Rechtsfindung" vereitelt hat.

Das müssen unglückliche Menschen sein, die Beamten bei der Staatsanwaltschaft.