Montag, 19. August 2013

Verrückte Juristen


Einen schönen Beitrag  hat der Kollege Kompa hier unter dem Titel "Mimimi mit Mems" in der LTO geschrieben. Ein Satz hat mich dann aber doch aufgeschreckt.

Über das - mir bis dato noch nicht bekannte - "Star-Wars-Kid" schreibt der Kollege:
"Der ... Junge litt unter dem viralen Spott so sehr, dass er sich in psychiatrische Behandlung begab und schließlich selbst Jurist wurde."
Hierzu stelle ich fest:
  1. Nicht alle Personen, die sich in psychiatrischer Behandlung befanden, werden hinterher Jurist.
  2. Nicht alle Juristen waren vor, während oder nach ihrer Ausbildung in psychiatrischer Behandlung. 
  3. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass psychiatrische Behandlung die Berufswahl zum Juristen begünstigen würde.
Aber Verdachtsmomente existieren gleichwohl.


Donnerstag, 15. August 2013

Blöd über die Lippen gekommen


In Trier soll ein achtzigjähriger "Aushilfspriester" die Messe gut vernehmlich mit den Worten "Sieg Heil" geschlossen haben. So berichtet der Trierische Volksfreund. Ja, die Zeitung heißt wirklich so. Was ein "Aushilfspriester" ist, fragen Sie bitte eben diesen Trierischen Volksfreund, von dem ich den Begriff nämlich ungeprüft übernommen habe.

Wie wir spätestens seit Jonathan Meeses Gruß wissen, handelt es sich bei der Verwendung der zitierten Worte um eine Straftat. Nachdem es deshalb unter Besuchern der Predigt vereinzelt zu Protesten gekommen war, hat sich der Hilfsgeistliche zu dem Vorwurf sogar geäußert. Das hätte er vielleicht besser gelassen. Denn während Jonathan Meese seinen Hitlergruß durchaus kunsttheoretisch zu unterfüttern weiß, sagte der Ersatzprediger, der Gruß sei "ihm so herausgerutscht, ohne etwas dabei zu denken". Gewohnheit halt. So jemanden nannte man wohl früher Gesinnungstäter. Er sei "so begeistert gewesen bei dieser Messe", da sei ihm "diese Formulierung so blöd über die Lippen gekommen".

Das ist wirklich blöd. Wobei "Formulierung" vielleicht etwas zu hoch gegriffen ist. Aber wes Herz voll Begeisterung ist, des Mund sollte man auch nicht zu ernst nehmen. Der eilig um Glättung der Wogen bemühte Bistumssprecher jedenfalls hatte gleich auch eine Entschuldigung für seinen Substituthirten parat: Der sei halt sehr alt und sein Gesundheitszustand schlecht. Auf der Liste der Einwechselpater habe er ganz hinten gestanden.

Nicht, dass der aus den hinteren Rängen nächstens auch noch den Arm in die Höhe reckt. Das wiederum darf weiterhin Jonathan Meese. Den hat das Amtsgericht Kassel gestern nämlich freigesprochen. Aber aus ganz anderen Gründen.

Mittwoch, 14. August 2013

Lohnt sich nicht


Eigentlich ist es der ganz normale Beginn eines Mandats*: Der potentielle Mandant ruft an und schildert sein Problem. Gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Also gilt es einen Besprechungstermin zu vereinbaren - dann aber wird er merkwürdig, der potentielle Mandant.

"Ob sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes denn für ihn lohne", möchte er wissen. Schließlich koste das ja Geld. Da scheint der gute Mann allerdings Rechtsanwälte mit Kapitalanlagen verwechselt zu haben. Kapitalanlagen werfen - wenn es gut läuft - einen Ertrag ab. Waren und Dienstleistungen hingegen sind üblicherweise gegen Entgelt zu haben. Das ist ein Unterschied, der in der sozialen Marktwirtschaft eigentlich jedermann geläufig sein sollte. Sollte man denken.

Aber der Herr insistiert weiter. Ob ich ihm denn empfehlen würde, einen Anwalt zu beauftragen. "Ja", bin ich versucht zu sagen, "das ist in jeder Lebenslage unbedingt anzuraten". Aber irgend etwas sagt mir, dass das nicht die Antwort ist, die der mittlerweile ziemlich nervige Herr Möchtegern-oder-auch-nicht-Mandant hören möchte. Ich entscheide mich daher für die hanseatisch zurückhaltende Variante: "Ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, müssen Sie schon selbst entscheiden."

Dann aber wird es ganz bunt: Ich solle "doch mal so tun, als wolle ich kein Geld mit ihm verdienen", sagt er. "So brauche ich nicht zu tun, so ist es bereits", bin ich versucht zu sagen. Aber ich halte mich wiederum zurück. Mittlerweile hat der Idiot  Wohl-doch-eher-kein-Mandant begonnen, seine Lebens- und Leidensgeschichte in epischer Breite zu erzählen.

Das veranlasst mich nun meinerseits darauf hinzuweisen, dass ich ohne Mandatsverhältnis nicht geneigt sei, mir ausufernde Geschichten anzuhören. Also vereinbart er mit mir einen Gesprächstermin für den folgenden Tag, zu dem er erwartungsgemäß nicht erscheint.

Einigen Leuten geschieht es recht, wenn sie ihr Recht nicht bekommen.


*Diese Geschichte ist rein fiktiv, basiert aber auf einem realen Tatsachenkern. Schlimm genug.



Dienstag, 13. August 2013

Warum ein Chip im Ball Unsinn ist


Alle Jahre wieder, wenn mal wieder ein Ball in Wembley-Manier vor, hinter oder auf der Torlinie gelandet ist und der Schiedsrichter das nicht richtig erkannt hat, schreien Schiedsrichter, Volk und Funktionäre nach einer technischen Lösung. So geschehen zuletzt Samstag am 1. Spieltag der Fußball-Bundesliga nach dem Spiel TSG 1899 Hoffenheim - 1. FC Nürnberg. Hoffenheim hatte ein klares Tor erzielt, alle hatten es spätestens im Fernsehen gesehen, nur der Schiedsrichter im Spiel eben nicht. Hier auch im Bild schön zu sehen. Pech gehabt, aber Pech ist in einer hochtechnisierten Welt nicht mehr en vogue.

Der neueste Schrei ist daher der so genannte "Chip im Ball". Der soll piepen, wenn der Ball hinter der Linie war. Denn "solange Menschen urteilen und kein Chip im Ball ist, können solche Fehler passieren " wird der zerknirschte Unparteiische zitiert. Trainer und Präsident des betroffenen Vereins stimmen ein. Nur einer bleibt vorerst unbeugsam: Der allmächtige Präsident der FIFA, der Herr Blatter, wehrt sich (noch) gegen derartigen technischen Kokolores.

Und da hat er Recht. Zwar beklagen die Beteiligten mit schöner Regelmäßigkeit die Notwendigkeit des technischen Gedöns', aber darüber, wie das eigentlich funktionieren soll, hat sich anscheinend noch niemals jemand Gedanken gemacht. Hier kann der Jurist weiter helfen:

Nehmen wir mal an, es gäbe einen Chip im Ball. Dann müsste immer noch jemand auf Tor entscheiden, wenn der Chip piept. Das wäre nach wie vor der Schiedsrichter. Dazu bräuchte man eine strenge Beweisregel à la Otto Rehagel: Tor ist, wenn der Chip piept. Der Schiedsrichter müsste dann nach dem Reglement gezwungen sein, auf Tor zu erkennen.

Bliebe dem Schiedsrichter gleichwohl ein Entscheidungsspielraum, könnte man sich den Chip nämlich sparen.Wie heißt es oben im Zitat: Solange Menschen urteilen..., können solche Fehler passieren. Hätte der Schiedsrichter hier eine Wahl, gäbe es dieselben Diskussionen wie jetzt, nur auf einer abgeleiteten Ebene: Die Spieler würden dann nicht mehr darüber diskutieren, ob der Ball im Tor war, sondern darüber, ob der Schiedsrichter dem Chip glauben soll oder nicht. Das würde die Situation nicht verbessern, sondern eher verkomplizieren, wäre also sinnlos. Erforderlich wäre also das, was der Jurist eine gebundene Entscheidung nennt, im Gegensatz zur Ermessensentscheidung.

Wenn man einmal soweit gedacht hat, sollte es leicht fallen, worauf alles hinausläuft: Irgendwann wird ein Chip piepen, obwohl der Ball nicht im Tor war. Alle werden es gesehen haben, und der Schiedsrichter wird trotzdem auf Tor entscheiden müssen, denn so wird die Regel sein. Und spätestens dann sollte auch dem Dümmsten auffallen, dass man heimlich, still und leise den Sinn des Spiels pervertiert hat: Dessen Sinn wäre dann nämlich nicht mehr, ein Tor zu erzielen, sondern einen Chip zum Piepen zu bringen.

Von den sagenhaften Manipulationsmöglichkeiten haben wir da noch gar nicht gesprochen. Vielleicht entscheiden dann Hacker, wann Tor ist und wann nicht. Oder die NSA.

Und deshalb hat Sepp Blatter Recht, und alle anderen haben Unrecht: Der Chip im Ball wäre der Tod des Fußballs. Lasst das bleiben!






Freitag, 9. August 2013

Gustl Mollaths Pflanze


Wenn künftig ein Symbol gesucht werden wird für die Anfälligkeit des Rechtsstaates, für die Fehlbarkeit der Justiz, für die Selbstverliebtheit deutscher Richter, dann wird dieses Bild vor den Augen der Menschen auftauchen: Ein Gesicht, dass nach sieben Jahren in der Unterbringung hinter grünem Blattwerk verschwindet.

Wer immer die Idee gehabt haben mag, Gustl Mollath auf seinem Weg in die Freiheit einen Kübel mit einer - oder mehreren - frischen Grünpflanzen in die Hand zu drücken, ist ein Genie der Symbolik. Dieses Bild wird auf immer mit der Niederlage der Justiz verbunden bleiben.

Grund genug, es in den Mittelpunkt des Freitagsgedichts zu stellen, das wir hier von heute an immer Freitags posten wollen. Hier ist also die Premiere, bitteschön:

Gustl Mollaths Pflanze

Da kommt er raus,
da trägt er mich
das in dem Topf drin,
das bin ich!

In jeder Zeitung seht ihr mich
ich bin doch hier der Star
das Grüne in dem Topf bin ich
der jahrelang gefangen war.

Wenn es auch manchmal trostlos war,
Ich hab nie aufgegeben
mir war von Anfang an ganz klar
hier draußen ist mein Leben.

Jetzt steh'n wir hier vorm Anstaltstor
die Flucht ist uns geglückt
erregt streck ich mein Blattwerk vor,
Ich glaub ich werd' verrückt.





Dienstag, 6. August 2013

Der SWR erklärt den Rechtsstaat


In Koblenz wurde eine Frau wegen Doppelmordes an ihren Schwiegereltern zu lebenslanger Haft verurteilt. Einzelheiten aus dem Verfahren waren mir bisher noch nicht bekannt, die Kollegin Rüber wies aber dankenswerterweise auf einen aufschlussreichen Beitrag aus der SWR-Landesschau hin. Den sollte man sich aus pädagogischen Gründen nicht entgehen lassen.

Dort kann man nämlich so ziemlich alle Fehlvorstellungen beobachten, die man über Strafrecht und Gerechtigkeit so haben kann. Es wäre lehrreich, wenn nicht der Grusel so dermaßen überwiegen würde.

Wir sehen eingangs des Berichts eine "Prozessbeobachterin", die eine "besondere Beziehung" zu den Opfern hatte. Sie hat nämlich in deren Laden  immer Tomaten oder Schafskäse gekauft. Deshalb war sie bei jedem Prozesstag zugegen und will natürlich unbedingt dabei sein, wenn das Urteil gesprochen wird. Sie hat extra ihren Klappstuhl mitgebracht.

Eine Meinung hat sie sich natürlich auch gebildet, oder besser: ein Gefühl entwickelt, dem sie jetzt augenscheinlich komplett unreflektiert folgt. Im O-Ton heißt das:

 "Das berührt mich. Ich möchte, was ich empfinde, ja auch bestätigt haben."

In einem Rechtsstaat wäre mir vor der Verhängung der Höchststrafe etwas weniger Gefühl und etwas mehr Rechtsstaatlichkeit zwar ganz lieb, aber das war ja auch erst die Stimme des Volkes. Im Anschluss kommt die Staatsanwaltschaft zu Wort und es wird leider nicht besser.

Die Staatsanwaltschaft hat nämlich nur "Indizien", versucht aber laut SWR "trotzdem zu beweisen, was ...passiert ist". Mehr Irrsinn passt kaum in einen einzelnen Satz. Zunächst ist da wieder die beliebte Unterscheidung in Indiz und Beweis. Beweis und Indiz sollen ja angeblich unterschiedliche Dinge sein, aber wenn dem so wäre, wie wollte man dann mit "Indizien" etwas "beweisen"? Das ginge ja dann schon systematisch gar nicht. Ist aber auch nicht so, ist bloß dummes Journalistengeschwätz.

Lange habe man daher - jawohl - "im Dunkeln getappt", dann aber habe die Staatsanwaltschaft ein Motiv gefunden: Die Angeklagte hätte die Opfer - ihre Schwiegereltern -  "nicht leiden können". Geschafft! Ein starkes Indiz für ein Tötungsdelikt! Oder gar der Beweis? Schließlich hättedie Angeklagte auch noch etwas erben können. Das mag ein mögliches Motiv sein - wenn auch ein schwaches - wo aber bleiben denn jetzt die angekündigten Indizien Beweise? Der Bericht verrät es uns: "Schlagkräftige Beweise gibt es nicht." Die böse Angeklagte und ihre bösen Angehörigen schweigen nämlich unerhörterweise.


Aber dann kommt in weißer Rüstung eine Staatsanwältin zu Wort, und jetzt weicht das Befremden endgültig dem blanken Horror:

"Wir hatten eben wenig anfänglich und daher ja auch die lange Zeit der Ermittlungen, wo gesammelt werden musste".

Was man da gesammelt oder gar gefunden hat, verrät uns die Staatsanwältin nicht. Allerdings vermittelt die Formulierung nicht gerade den Eindruck, als habe man objektiv ermittelt, sondern vielmehr, als habe man alles zusammengetragen, was man gemeint hat, irgendwie gegen die Angeklagte verwenden zu können. Wäre es so, wäre es skandalös. Und offenbar handelt es sich nicht nur eine ungeschickte Formulierung der Staatsanwältin, sonst hätte die Staatsanwaltschaft das Interview in dieser Form wohl kaum freigegeben. Das wäre für einen guten Journalisten Anlass für mindestens ein Dutzend sehr kritischer Fragen gewesen, nicht so für den SWR.

Dort kommt stattdessen wieder die Schäfskäsekäuferin vom Anfang zu Wort. Sie ist mit dem Urteil zufrieden.




Montag, 5. August 2013

Gemeinsam erfolgreich


Jetzt ist ja bald wieder Wahl. Der Zeitraum vor der Wahl dient ja bekanntlich dazu, der Deutsch sprechenden Bevölkerung seine neuesten vollständig inhaltsfreien Slogans zu präsentieren. Sozusagen die Fortsetzung zum Sport1-Bundesliga-Talk, nur ganz ohne Phrasenschwein.

"Eine gute Basis ist die beste Grundlage für ein tragendes Fundament", so etwas in der Art. Da nickt der überforderte Stammtisch und der letzte denkende Wähler beißt verzweifelt in die Tischplatte.

Wenn einem als Partei gar kein hohler Spruch mehr einfällt - auch das gibt es - kann man sich immer noch woanders einen klauen. So wirbt die CDU dieses Jahr mit dem bahnbrechenden Null-Aussage-Credo "gemeinsam erfolgreich", die aber vor ihr schon lange ein Zeitarbeitsunternehmen genutzt hat.

Vielleicht hat die CDU aber auch gar nicht geklaut, sondern es haben einfach zwei Hohlköpfe auf derselben Wellenlinie gefunkt.


Freitag, 2. August 2013

Das allerallerletzte Wort


Vor dem Gericht hat jeder Angeklagte das letzte Wort. Das allerletzte Wort hat dann allerdings wieder der Richter, mit dem Urteil.

Wenn dem Angeklagten das Urteil nicht gefällt, hat er selbstverständlich im Rahmen der allgemeinen Gesetze die Möglichkeit, sich anschließend nochmals an das Volk zu wenden, in dessen Namen er verurteilt wurde. Für solche Mandanten habe ich da eine kleine Rede vorbereitet:

"Ich muss sagen, wir leben wirklich in einem Land, in dem die Mehrheit der Verbrechen nicht einmal verfolgt wird, ein Land, das nicht gerecht ist, vor allem zu seinen ehrlichen Bürgern und zu Menschen wie mir, die ihre Pflicht immer erfüllt haben, bei der Arbeit und im Puff öffentlichen Leben. (...) Für all das, für all meinen Einsatz, den ich fast zwanzig Jahre für dieses Land erbracht habe, am Ende dieser Karriere, bekomme ich als Belohnung Beschuldigungen und ein Urteil, das jeder Grundlage entbehrt und das mir meine persönliche Freiheit nimmt und meine politischen Rechte."

An dieser Stelle möchte ich abbrechen und jeden Leser auffordern, den Text nach eigenem Gutdünken auszuschmücken und zu vollenden. Einfache Menschen können ihre Ansprache dann über youtube versenden, etwas betuchtere, die z. B. einen oder mehrere Fernsehsender besitzen, können die Ansprache auch im Fernsehen senden.

Inhaltlich musste ich mich aufgrund eigener Phantasielosigkeit natürlich an einem berühmen Vorbild orientieren. Vielleicht wollen auch Sie sich von einem wahren Meister seines Fachs weitere Anregungen holen - dann finden Sie diese hier.

Aber passen Sie immer schön auf, dass Ihre Botox-Maske nicht verrutscht und lachen Sie auf keinen Fall beim Reden.


Donnerstag, 1. August 2013

Woran man Betrüger erkennt


Selten genug, dass es im Fernsehen wirklich relevante Informationen gibt. Vorgestern war es wieder soweit. Bei Sandra Maischberger herrschte offenbar noch Sommerloch und man widmete sich der eher allgemeinen Frage: "Betrüger, Hochstapler, Heiratsschwindler" mit dem in Frageform gepressten Statement im Untertitel: "Wie leicht wird man Opfer"? Das geht uns alle an. Opfer sind schließlich modern.

Zu Gast war neben meinem Lieblingsbetrüger Gerd Postel ("Dr. Dr. med. Clemens Bartholdy") - dem Postboten, der auf eigene Empfehlung Oberarzt einer ostdeutschen Psychiatrie wurde - auch mein Lieblingsgutachter Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber. Beide lieferten sich eine sehenswerte Fachdiskussion, die sie offenbar auch schon längere Zeit via e-mail austragen.

Ebenfalls nicht verpassen durfte man den Live-Mitschnitt eines Vortrages des ehemaligen BGH-Vorsitzenden Armin Nack, der dem Postboten-Oberarzt Gert Postel vor studentischem Publikum bestätigte, bessere Gutachten gemacht zu haben als die meisten Psychiater. Das war Psychiatrie-bashing vom Feinsten.

Als etwas störend empfunden habe ich allerdings - neben der völlig indisponierten Gastgeberin - einen Herrn vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, der in der Runde erstaunlicherweise so etwas wie den juristischen Sachverständigen für Betrugsdelikte spielen durfte. Das tat er schlechter als jeder Betrüger es je hätte tun können. Da fehlte es augenscheinlich noch an Expertise.

Dann aber wurde der Herr Kriminalbeamte gefragt, woran man den Betrüger erkenne und seine Antwort dürfte in nächster Zeit für schlechte Stimmung zwischen Rechtsanwälten und Mandanten führen. Er sagte nämlich, Betrüger erkenne man unter anderem daran, dass sie Vorkasse verlangen würden.