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Montag, 10. Oktober 2011

Chuck Norris schläft nicht

Eine Bußgeldsache aus dem Straßenverkehr vor dem Amtsgericht. Der Betroffene soll unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sein Auto gelenkt haben. Es gibt eine Blutprobe. Und wie so häufig ist streitig, unter welchen Umständen die Ermittlungsbehörden an diese Blutprobe gekommen sind.

Der Betroffene beteuert, niemals darüber aufgeklärt worden zu sein, dass er die Blutabnahme auch verweigern könne. Vielmehr habe man ihm vermittelt, dass keine Alternative bestünde. Von einem Richtervorbehalt habe er nichts gewusst oder gehört. Gleichwohl liegt die Blutprobe vor und es muss also geklärt werden, wie es dazu kam.

Zu diesem Zweck werden die eingesetzten Polizeibeamten gehört. Deren Auftritt ist eine Schau für sich. Der Beamte erscheint schlurfenden Schrittes, schlecht frisiert und ungekämmt in einem dreckigen T-Shirt mit dem Aufdruck "Chuck Norris schläft nicht - er wartet". Der Beamte lümmelt sich in den Zeugenstuhl und gibt widerwillig Auskunft. Auf Fragen der Verteidigung fragt er das Gericht, ob er sich das gefallen lassen müsse und statt zu antworten, referiert er minutenlang das, was er für die Rechtslage hält.

Ein Angeklagter hätte sich für dieses Verhalten bereits nach einer Minute eine heftige Standpauke anhören müssen; jeder von der Verteidigung benannte Zeuge hätte spätestens nach der ersten rotzigen Antwort die Androhung eines Ordnungsgeldes gefangen.

Nicht so, wenn der Zeuge Polizeibeamter ist. Denn der wird gebraucht; sonst wird das ja mit der Verurteilung nichts. Deswegen ist auch ziemlich egal, was der Zeuge eigentlich sagt. Dass seine Aussage inhaltlich ans Abwegige grenzt, hindert jedenfalls die Verurteilung nicht.

Da fragt man sich mitunter schon, wozu es Gesetzte eigentlich gibt, wenn nur eine Hälfte der Bevölkerung sich daran halten muss.


Mittwoch, 15. September 2010

Die Anklage als Zeuge

Es gibt Neues und prozessual Interessantes vom Wetterfrosch: Die Verteidigung hat nach Presseberichten gestern beantragt, beide Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeugen zu laden und zu vernehmen. Da bekommt der Titel "Zeuge der Anklage" eine völlig neue Bedeutung.

Schön, und dem bisherigen Verfahrensverlauf durchaus angemessen, ist das Beweisthema: Die Staatsanwälte sollen der Belastungszeugin - wie auch immer sie heißt - im Rahmen der staatsanwaltlichen Vernehmung versprochen haben, "Kachelmann nicht aus der U-Haft zu lassen".

Über den Antrag muss das arme Gericht jetzt entscheiden. Man kann sich kaum vorstellen, dass sie dem Antrag nicht stattgeben könnten, denn das Beweisthema dürfte von höchster Brisanz sein. Und wer selbst die hinterletzte Geliebte des Angeklagten vernehmen will, nur weil die möglicherweise irgendetwas über dessen Sexualpraktiken sagen könnte, der sollte auch diese Zeugen keinesfalls ungehört übergehen. Ansonsten droht der nächste Befangenheitsantrag, und der womöglich mit Recht.

Die Staatsanwaltschaft wird sich dann wohl neue Sitzungsvertreter suchen müssen. Zwar wäre es wohl rechtlich möglich, einen Sitzungsvertreter als Zeugen zu vernehmen und den jeweils anderen weiter als Sitzungsvertreter fungieren zu lassen - das Vertrauen in die Objektivität der Strafverfolgung dürfte das aber kaum stärken. Oder, um mit Heidi Kabel zu sprechen: Wie sähe denn das aus. Da sitzt die Justiz jetzt also in der Zwickmühle.

Denkbar ist auch, dass das Gericht die Beweisanträge als unbedeutend zurückweist. Das wäre bei dem Beweisthema aber eher tollkühn. Denn die Verteidigung wird wissen, was sie beantragt. Und wenn deren Behauptung sich beweisen lassen sollte, dann wäre das ganze Verfahren endgültig zum Skandal verkommen.

Wir warten gespannt, wie die Kammer darüber wohl entscheiden wird.