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Dienstag, 13. September 2011

Hier schreibt die Kavallerie

Es gibt Dinge, die muss man wohl nicht verstehen.

So ist mir z. B. bis zum heutigen Tage rätselhaft, welches Selbstverständnis bei Staatsanwälten der Generalstaatsanwaltschaften bzw. des Generalbundesanwaltes herrschen mag. Deren Aufgabe besteht laut Gesetz unter anderem darin, Revisionsbegründungen der Angeklagten zu würdigen und einen eigenen Antrag zum Revisionsgericht zu stellen.

Was dabei herauskommt, ist in der Regel unter aller Sau. In den zumeist aus maximal einer DIN A-4-Seite bestehenden Pamphleten wird in 99 % der Fälle die Zurückweisung der Revision als offensichtlich unbegründet beantragt, und zwar völlig unabhängig von den erhobenen Rügen. Die Begründungen bestehen durchweg aus vorgefertigten Textbausteinen, die in der Regel keinerlei Bezug zum konkreten Fall aufweisen. Kollege Hoenig zitiert hier eine solche Antragsschrift. Allerdings würde ich die erbärmliche Qualität weniger auf Ahnungslosigkeit als auf Faulheit (und manchmal auch auf Bösartigkeit) zurückführen wollen.

1.
Der erste Baustein ist stets der Antrag, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. In fünfzehn Jahren Berufstätigkeit, von denen ich mich neun vorrangig mit Revisionen im Strafrecht befasst habe, habe ich genau einmal erlebt, dass die Generalstaatsanwaltschaft einen von mir gerügten Rechtsfehler als solchen akzeptiert hätte. Die Regel gilt selbst für solche Fälle, in denen die gerügten Fehler so offensichtlich sind, dass das Revisionsgericht die Revision nur noch mit dünnen Sätzen begründet durchwinkt. Aus Sicht des Generalbundesanwaltes ist die Revision des Angeklagten per se unbegründet, egal, was in seinem Antrag steht.

2.
Rügt man Fehler in der Beweiswürdigung des Tatgerichts, schließt sich dem Antrag des Generalbundesanwaltes regelmäßig die Floskel an, die Revision ersetze lediglich die Beweiswürdigung des Tatgerichts durch seine eigene. Das ist bereits argumentativ eine Fehlleistung, denn gerügt wird ja nicht - zumindest nicht, wenn die Revision von mir stammt - gerügt wird ja nicht, dass das Gericht Beweise anders hätte würdigen müssen, sondern dass es bei seiner Würdigung Fehler gemacht hat. Das kümmert den durchschnittlichen Beamten beim Generalbundesanwalt aber nicht einmal dann, wenn man - als umsichtiger Verteidiger - bereits mit der Revisionsbegründung selbst auf diesen Unterschied hingewiesen hat. Die Floskel kommt in 90 % der Revisionen unabhängig davon, ob sie passt oder nicht; schließlich will der Kollege diesen Baustein ja damals nicht umsonst geschrieben haben.

3.
Der staatsanwaltschaftliche Rechtsbaukasten schließt zumeist mit einigen uralten Leerfloskeln, die wahrscheinlich schon Staatsananwalts Urgroßvater auf Ärmelschonern in seine Stoßstangenschreibmaschine gehämmert hat und die seither in den Resopaltischen hängen. Man erkennt sie an ihrem altmodischen Stil:
  • Gegen den Rechtsfolgenausspruch ist nichts zu erinnern,
  • Die Sachrüge greift nicht durch.
  • Der Vortrag des Revisionsführers deckt keinerlei Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf.
4.
Ausfertigen, unterschreiben, fertig ist die Laube. Nur mit der Rechtslage im konkreten Fall hat das alles leider gar nichts zu tun.

Montag, 13. Dezember 2010

Wie Journalisten ticken

Nur mal so als Beispiel, wie Journalisten offenbar ticken, habe ich hier einen Artikel des Stern verlinkt. Es geht, wie derzeit ja eigentlich immer, um Kachelmann. Man berichtet ein bisschen über die Sachverständige, etwas mehr über den neuen Verteidiger, und damit auch der blödeste Leser weiß, wovon die Rede ist, fasst man zum Abschluss noch einmal den Verfahrensstand zusammen, und zwar so:

"Kachelmann muss sich seit 6. September wegen Vergewaltigung seiner langjährigen Freundin in Schwetzingen verantworten. Der 52-Jährige bestreitet die Tat, schweigt aber vor Gericht.

Mich stört nur ein Wort im zweiten Satz, das aber gewaltig: "aber". Damit werden in der Regel Gegensätze dargestellt, wie z.B.: Er ist zwar blöd, aber das hat er trotzdem kapiert.

Der Stern will also offenbar mit seinem Satzbau suggerieren, dass zwischen Bestreiten einerseits und "Schweigen vor Gericht" andererseits ein Gegensatz bestünde. Worin aber soll der liegen? Der Stern verrät es uns nicht. Denn es gibt ihn nicht, diesen Gegensatz. Der Stern hat ihn sich ausgedacht.

Aber warum? Um Kachelmann zu diskreditieren? Um seine Leser zu befriedigen? Oder hat der Redakteur nur nicht verstanden, worüber er schreibt?

Nur zur Orientierung: Der Stern gehört nicht zum Verlagshaus Burda, um das es im Prozess ja auch geht.


Dienstag, 20. Juli 2010

Jung, weiblich und promoviert

Nicht nur mit Mandanten, auch mit Richtern hat man als Rechtsanwalt nichts als Scherereien. Also hoffe ich, dass auch diesen Beitrag wieder einige Richter lesen und hoffentlich fleißig kommentieren.

Der Kollege Siebers berichtet hier über eine Richterin, die sich offenbar noch ihrer Vergangenheit als Staatsanwältin verhaftet fühlt, und sich dementsprechend mit einer prozessordnungsgemäßen Entscheidung "in dubio pro reo" schwer tut. Der als Enforcer auftretende Kollege gesteht sogar ein generelles Problem mit Jungrichterinnen.

Beide Erfahrungen kann ich nur teilen. Während das Beispiel des Kollegen Siebers ein sich selbst erklärender Einzelfall zu sein scheint, habe ich für die Beobachtung Kollegen Enforcer sogar eine Erklärung anzubieten: Die Justizbehörde scheint nämlich bei der Einstellung von Richtern keine erkennbaren Auswahlkriterien anzulegen - außer den Examensnoten und einer politisch verordneten Frauenquote.

Das bevorteilt überambitionierte Mädchen, die in der Schule gerne Klassensprecherin waren, im Studium auf Nebengebiete wie Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Kriminologie vollständig verzichtet haben, ab dem vierten Semester zwölf Stunden täglich für das Examen gelernt haben und danach mit ihrer Promotion über irgendein sehr spezielles zivilrechtliches Thema ins Richteramt gehievt werden, weil sie jung, weiblich und promoviert sind. Einmal im Amt, müssen sie dann auf einmal Strafrecht machen, obwohl sie das auf der Uni schon immer doof fanden, wegen der ekligen Sachverhalte.

Die nutzen das Amt der Strafrichterin dann stattdessen, um dort einen jungmädchenhaften Gerechtigkeitssinn ausleben, der zumeist darauf hinausläuft, möglichst viele Menschen möglichst hoch zu bestrafen. Das dem zugrunde liegende Menschenbild nährt sich hauptsächlich aus Romanen von Jane Austen und Enid Blyton, kaum aus eigener Lebenserfahrung.

Das ist übrigens keine Polemik, sondern beruht einzig auf Beobachtung, die sich leider immer wieder bestätigt. Durch die einseitige Einstellungspraxis der Justizbehörde ist dieser Typus Richterin mittlerweile so zahlreich, dass wir im Büro sogar einen eigenen Begriff für diese Art Richterin haben, nämlich "Eule".

Wegen des Gesichtsausdrucks.