Dienstag, 30. November 2010

Während des Rennens das Pferd wechseln?

Wie beispielsweise hier der Presse zu entnehmen ist, wurde nach dem Mandant des Kollegen Birkenstock auch das Mandat des zweiten Verteidigers von Jörg Kachelmann beendet. Auch in den strafrechtlichen Blogs hat man sich auf das Thema gestürzt, z. B. hier, hier und hier. Die Welt spricht davon, Kachelmann wechsele seine Verteidiger aus, weil er eine neue Strategie plane. Deshalb hätte er auch den Verteidiger Klaus Schroth "gefeuert". Der Kollege Melchior meint, Birkenstock hätte "das Handtuch geworfen".

Zutreffend ist daran offenbar, dass zwei der bisherigen drei Verteidiger nicht mehr für Jörg Kachelmann tätig sind. Der Rest dürfte der Phantasie und dem Wunschdenken der (Krawall-) Presse entsprungen sein. Denn keiner der Verteidiger hat sich bisher dazu geäußert, auf wessen Initiative die Beendigung des Mandats erfolgte. Wegen des Mandatsgeheimnisses dürften sie sich hierzu auch gar nicht äußern.

Kachelmann selbst täte auch gut daran, hierzu nichts zu sagen. Denn wenn seine Verteidiger das Mandat von sich aus niedergelegt hätten, wäre das tatsächlich ein herber Schlag für ihn. Weil man sich sein Teil dazu denken würde. Wenn er selbst gekündigt haben sollte und damit tatsächlich den von der WELT behauptete Taktikwechsel anstrebte, täte er wohl gut daran, die neue Taktik längst möglich für sich zu behalten. Das wirklich Interessante werden wir also nie erfahren, sondern uns mit den zumeist wüsten Spekulationen der Presse zufrieden geben müssen.

Aus welchen vernünftigen Gründen aber sollte ein Angeklagter in der mündlichen Verhandlung seine Verteidiger auswechseln? Ein neuer Verteidiger muss sich einarbeiten, und ein Taktikwechsel ist meist noch schlechter, als eine als falsch erkannte Taktik weiterzuverfolgen.

Warum also, warum? Nur Alice Schwarzer wird es wissen. Und sie wird es uns erzählten. Ganz sicher.

Montag, 29. November 2010

Noten für den Rechtsanwalt

Die meisten Menschen mögen angeblich keine Schulnoten. Bei dieser allgegenwärtigen Abneigung gegen Benotung ist es verwunderlich, wie viele Internetportale es gibt, in denen man Rechtsanwälte benoten kann und wie rege davon Gebrauch gemacht wird. Das scheinen die Menschen toll zu finden.

Dabei spricht eine Menge für Schulnoten, und eine noch größere Menge gegen die Benotung von Rechtsanwälten. Denn schulische Leistungen sind sehr gut messbar, da der Lernstoff vorgegeben ist und die Erreichung des Lernziels somit objektiv messbar ist. Die Bewertungsskala der Schulnoten von "sehr gut" bis "ungenügend" ist dabei so transparent, dass sie in fast allen Lebensbereichen übernommen gerne wird. Eine "drei" hat ungleich mehr Aussagekraft als irgendein windelweicher Bericht, der doch nur verschleiern soll, dass der Sprössling das Klassenziel verfehlt hat.

Anwaltliche Leistungen hingegen kann man nicht objektiv bewerten. Das muss schon deshalb scheitern, weil jede verobjektivierbare Zielvereinbarung fehlt. Wenn zwei sich streiten, kann höchstens einer gewinnen. Ist der Rechtsanwalt des anderen deshalb schlecht? Natürlich nicht. Vielleicht hatte der Gegner einfach nur das Recht auf seiner Seite. Anders herum kann selbst der schlechteste Rechtsanwalt den Sieg seines Mandanten manchmal nicht vereiteln.

In einem Strafprozess kann es für den Strafverteidiger ein Riesenerfolg sein, wenn er seinen Mandanten vor der Sicherungsverwahrung rettet - auch wenn der Mandant mit den fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe überhaupt nicht einverstanden ist.

Um einen Rechtsanwalt korrekt beurteilen zu können, bedürfte es daher erst einmal einer realistischen Zielvereinbarung. Das hieße, dass solch eine gemeinsame Zielvorgabe nicht nur getroffen werden müsste, sie müsste auch noch realistisch sein. Eine realistische Einschätzung der Zielvorgabe aber setzte wiederum vertiefte Rechtskenntnisse voraus - die bei den meisten Menschen so wenig vorhanden sein dürfte, wie bei mir Kenntnisse über anorganische Chemie.

Warum also wollen so viele Menschen unbedingt ihren Rechtsanwalt benoten? Wollen die sich rächen? Warum dann gerade an ihrem Rechtsanwalt, der im Zweifel noch der einzige sein wird, der ihnen wirklich helfen will?

Mittwoch, 24. November 2010

Wie weiland Otze

Wenn es darum geht, sich nicht an die eigenen, selbst gesetzten Regeln und Normen zu halten, weil ihnen ein konkretes Ergebnis nicht gefällt, dann sind Sportfunktionäre immer ganz vorne mit dabei. Und Fußballverbände gehen vorweg.

Vor wohl etwa zwanzig Jahren gab es in Deutschland die Regel, dass ein Profi nach einer roten Karte im DFB-Pokal für die Bundesliga gesperrt würde, nicht aber für den DFB-Pokal. Nach insgesamt zwei gelben Karten im Pokalwettbewerb war man hingegen für das nächste Pokalspiel gesperrt. Diese Regel war zwar systemwidrig und in sich unschlüssig, aber sie war da.

So begab es sich, dass der seinerzeit für den 1. FC Köln (korrigiert, Anm. d. Verf.) spielende Frank Ordenewitz in der ersten Halbzeit des Pokalhalbfinales seine zweite gelbe Karte im laufenden Wettbewerb erhielt. Das hätte für ihn bedeutet, dass er für das Finale gesperrt gewesen wäre - "Otze" war untröstlich. Aber Otze kannte das Regelwerk und fragte sich, ob er diese unschöne Konsequenz nicht einfach umgehen könne, wenn er sich im laufenden Spiel noch einen Platzverweis einhandeln würde. Denn dann wäre er nur für die Bundesligaspiele gesperrt worden, und dort war für Köln schon alles gelaufen, Otze also entbehrlich. Otze war sich nicht sicher, also fragte er in der Halbzeitpause seinen Trainer, was der von dem Plan halte. Und der Trainer - Erich Rutemöller - sprach die legendär gewordenen Worte: "Otze, mach' et".

Also machte Otze es und flog wegen unnötigen Ballwegschlagens vom Platz. Dann aber machte Otze einen Fehler: Auf die Frage eines regelkundigen Reporters gab Otze seine Absicht zu. Das wiederum konnte der DFB nicht auf sich sitzen lassen und sperrte Otze - ohne ersichtliche Regelgrundlage - trotzdem. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen.

Lange her, nichts daraus gelernt: In der Champions League gibt es noch immer eine ähnlich bekloppte Regelung. Deshalb ließen sich die Profis Ramos und Alonso von Real Madrid im Spiel gegen Ajax Amsterdam vorsätzlich vom Platz stellen, um eine Regelabnormität auszunutzen und einer - weiteren - Sperre zu entgehen. Ihr Trainer- Jose Mourinho - soll dieses Vorgehen sogar angewiesen haben, denn der gilt allgemein als schlau.

Und was macht der Europäische Fußballverband? Der ist natürlich beleidigt, dass man seine skurrilen Regeln so gut kennt und hat gegen die Spieler und den Trainer Disziplinarverfahren eingeleitet. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen. Wem seine Regeln nützen, bestimmt immer noch der Verband!

Woran mich das erinnert? Fragen Sie nicht.

Nicht tot, aber taub

Es gibt sehr viele hübsche Erzählungen über die verzweifelten Versuche von Mandanten oder Kollegen, bestimmte Behörden telefonisch zu erreichen. Die schönste aber stammt von einem Kollegen, der folgendes berichtet:

Er habe in einer gerichtlichen Angelegenheit eine Mitteilung der Geschäftsstelle erhalten. Auf dieser Mitteilung habe sich - wie üblich - neben der Behördennummer eine Durchwahl befunden. Diese Durchwahl sei durchgestrichen und handschriftlich durch eine andere Durchwahl ersetzt worden.

Also habe er auf der angegebenen Durchwahl versucht, die Sachbearbeiterin zu erreichen. Mehrmals am Tag, zu allen erdenklichen Tageszeiten, etwa zwei Wochen lang - ohne Erfolg. Aus Verzweiflung habe er dann irgendwann nicht die angegebene Durchwahl, sondern die ursprüngliche, durchgestrichene Durchwahl angerufen und dort einen - wenn auch unzuständigen - Mitarbeiter erreicht.

Erleichtert, wenn auch etwas in Rage, habe er sich bei dem Gesprächspartner nach der zuständigen Sachbearbeiterin erkundigt und etwas sarkastisch nachgefragt, ob diese vielleicht tot sei. "Nein", habe der Gesprächsteilnehmer daraufhin geantwortet, tot sei die Dame nicht, aber sie sei auf beiden Ohren taub.

Und die Moral von der Geschichte: Es ist beruhigend, dass die Gerichte offenbar schwerbehindertenrechtlich Ihre Quoten erfüllen - aber eingehende Anrufe auf den Apparat einer tauben Mitarbeiterin umzuleiten, ist etwa so, als würde man den Telefonapparat in die Abstellkammer stellen und die Tür verriegeln.

Dienstag, 23. November 2010

Kein Geld im wilden Osten

Der Beitrag des Kollegen Hoenig hier gibt Gelegenheit, auch mal wieder eine Geschichte aus der Gerichtsbarkeit im wilden Osten zum Besten zu geben. Im Osten, das ist bekanntlich dort, wo Anfang der Neunziger all diejenigen Juristen aus dem Westen hingegangen sind, die im Westen mangels Qualifikation nichts werden konnten. Und dort sitzen diese Juristen jetzt, und blockieren bis zu ihrer Verrentung in schätzungsweise zehn bis fünfzehn Jahren alle Positionen.

Viele dieser Bundesländer bezeichnen sich als arm und bekommen daher nicht nur Solidaritätszuschlag, sondern auch Länderfinanzausgleich. Viele versuchen auch selber zu sparen, so wie es der Kollege Hoenig eben hier berichtet.

Eines Tages trug mir ein befreundeter Kollege aus Rostock die Übernahme einer Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rostock an. Er war seinem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Ich beantragte also für die Revisionsinstanz meine Beiordnung, der Kollege übermittelte die Zustimmung zu seiner Entpflichtung, die Zustimmung des Mandanten sowie einige Nachweise aus Literatur und Rechtsprechung, und das Gericht rührte sich nicht. Die Revisionsbegründungsfrist verstrich, und so reichte ich unbeigeordnet eine Revisionsbegründung ein, denn dazu bin ich berufsrechtlich verpflichtet.

Nach mehrmaliger Mahnung lehnte das Gericht den Beiordnungsantrag ohne Begründung ab. Das Landgericht hielt diesen Beschluss in der Beschwerdeinstanz und auch das OLG bestätigte ihn. Alle ohne Begründung, alle krass rechtswidrig.

Na gut, dachten wir uns, dann macht eben der - immer noch nicht entpflichtete - Kollege die angefallenen Gebühren geltend und leitet sie an mich weiter. Seinen Antrag lehnte nun das Amtsgericht Rostock mit der Begründung ab, er hätte ja in der Revisionsinstanz nicht geleistet. Dieses Mal immerhin eine Begründung, wenn auch eine grottenfalsche. Wieder Beschwerde eingelegt, wieder von allen Instanzen ohne weitere Begründung - geschweige denn einer gesetzlichen Grundlage - abgelehnt.

Und so kam es, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern einmal 600 Euro sparte, die mir eigentlich zugestanden hätten. Wenn die das immer so machen, ist das Bundesland bald steinreich!

Mittwoch, 17. November 2010

Stell Dir vor es ist Recht und keiner hört hin

Der Mandant soll gemeinschaftlich mit einem Mitbeschuldigten einen Autounfall vorgetäuscht haben, um den Versicherer zu schädigen. Das kommt häufig vor und ist allgemein als Autobumserei bekannt. Der Mandant als Geschädigter des Unfalls hatte den Unfallgegner und dessen Versicherer auf Schadenersatz verklagt und ein Sachverständigengutachten beigefügt.

Der vom Gericht beauftragte Sachverständige meinte, dass könnte alles so nicht gewesen sein, worauf der Mandant auf anwaltlichen Rat seine Klage zurückgenommen und auf den geltend gemachten Anspruch sogar verzichtet hat.

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges. Dagegen fällt mir allerlei ein, z. B. dass die Klagerücknahme wohl ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch ist, § 24 Abs. 1 StGB. Diese Vorschrift wird von der Staatsanwaltschaft eigentlich nie angewendet; viele Staatsanwälte, die man darauf anspricht, kennen diese Vorschrift nicht einmal (mehr). Offenbar haben sie diese Norm im Verfolgungsrausch erfolgreich verdrängt, denn im Studium ist es eine der zentralen Normen, auf die man acht geben sollte.

Also bekommt die Staatsanwaltschaft von mir eine fünfseitige Stellungnahme im Vorverfahren, mit der ich die rechtlichen Voraussetzungen des Rücktritts ausführlich darlege, den Sachverhalt darunter subsumiere und das Ganze mit Rechtsprechung unterlege.

Drei Wochen später wird dem Mandanten die Anklageschrift zugestellt, von der Problematik darin kein Wort. Das verwundert nur mäßig, denn der Staatsanwalt bestätigt auf Nachfrage, dass er die Stellungnahme der Verteidigung nicht gelesen habe. Davon war ich ausgegangen, aber die Offenheit verwundert dann doch. Gerade als neutrale Ermittlungsbehörde sollte man sich von den Rechtsansichten anderer um gar keinen Preis beirren lassen, deshalb ignoriert man sie am besten ganz. Das war jetzt übrigens Sarkasmus.

Was nutzt einem ein Anspruch auf rechtliches Gehör eigentlich, wenn dann doch keiner hinhört? Wenn es im Gesetz steht, aber in der Wirklichkeit keinen interessiert?

Einziger Vorteil: Jetzt liegt die Sache bei Gericht, und wenn da irgendwann mal jemand auf die Idee kommen sollte, das Gesetz anzuwenden, dann gibt es immerhin Geld. Irgendwann.







Dienstag, 16. November 2010

Es fehlte einfach ein Stück Film

Es gibt keine Kennzeichnungspflicht für Beamte. Weil der zugrunde liegende Sachverhalt so empörend ist, hier nochmal der link zur bereits zitierten Erklärung des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt.

Bei der Diskussion denkt sich der Normalbürger vielleicht zunächst, wozu auch sollte es so eine Kennzeichnungspflicht geben? Beamte sind ja Staatsdiener, die sind auf die Verfassung vereidigt, warum sollte man die unter Generalverdacht stellen? Im Gegenteil: Die armen Säue müssen für uns wackere Bürger regelmäßig den Kopf hinhalten, wenn wieder mal ein paar Chaoten die Revolution proben.

Und dann passiert einem vielleicht so etwas wie dem Jura-Studenten einer privaten Hochschule vor einigen Jahren. Der hatte friedlich für bessere Studienbedingungen demonstriert und bei einem Polizeieinsatz schwere Verletzungen davon getragen. Er hatte nicht provoziert, er hatte keine Gewalt angewendet, er kam aus einem vornehmen Teil der Stadt und war entsprechend gekleidet. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn aus dem Demonstrationszug weg in einen Vorgarten gedrängt und dort nach Strich und Faden vermöbelt.

Aber der Demonstrationszug wurde von der Polizei gefilmt. Es gab also Videoaufzeichnungen von allem, und die Polizei musste diese Aufzeichnungen herausgeben. Auf dem Film sah man den Studenten, man sah, dass er einfach nur die Straße entlang lief, man sah, dass er in keiner Weise gewalttätig war oder provozierte, und man sah, wie einige Polizeibeamte auf ihn zukamen. Dann folgte ein Schnitt. Oben rechts in der Ecke sprang die in Echtzeit mitlaufende Uhr um zehn Sekunden nach vorne. Danach sah man, dass der Student verletzt am Boden lag. Die zehn Sekunden dazwischen fehlten. Einfach weg. Von wem gelöscht? Keine Ahnung. Ist auch egal. Jedenfalls konnte man den Polizeibeamten nichts nachweisen, denn Beweise gab es ja keine.

Wenn man so etwas das erste Mal erlebt, mag man nicht glauben, dass so etwas in einem demokratischen Rechtsstaat nicht nur möglich ist, sondern auch noch ungeahndet bleiben kann. Aber seither haben mir immer wieder Kollegen erzählt, dass sie ganz ähnliche Fälle bearbeitet hätten.

Nur komischerweise scheinen bestimmte Politiker von diesen Geschehnissen nie Kenntnis zu erlangen. Oder wie ist es möglich, dass diese Politiker sogar ernsthaft dafür plädieren, auch noch jegliche Identifizierung von Polizeibeamten unmöglich zu machen?