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Mittwoch, 24. November 2010

Wie weiland Otze

Wenn es darum geht, sich nicht an die eigenen, selbst gesetzten Regeln und Normen zu halten, weil ihnen ein konkretes Ergebnis nicht gefällt, dann sind Sportfunktionäre immer ganz vorne mit dabei. Und Fußballverbände gehen vorweg.

Vor wohl etwa zwanzig Jahren gab es in Deutschland die Regel, dass ein Profi nach einer roten Karte im DFB-Pokal für die Bundesliga gesperrt würde, nicht aber für den DFB-Pokal. Nach insgesamt zwei gelben Karten im Pokalwettbewerb war man hingegen für das nächste Pokalspiel gesperrt. Diese Regel war zwar systemwidrig und in sich unschlüssig, aber sie war da.

So begab es sich, dass der seinerzeit für den 1. FC Köln (korrigiert, Anm. d. Verf.) spielende Frank Ordenewitz in der ersten Halbzeit des Pokalhalbfinales seine zweite gelbe Karte im laufenden Wettbewerb erhielt. Das hätte für ihn bedeutet, dass er für das Finale gesperrt gewesen wäre - "Otze" war untröstlich. Aber Otze kannte das Regelwerk und fragte sich, ob er diese unschöne Konsequenz nicht einfach umgehen könne, wenn er sich im laufenden Spiel noch einen Platzverweis einhandeln würde. Denn dann wäre er nur für die Bundesligaspiele gesperrt worden, und dort war für Köln schon alles gelaufen, Otze also entbehrlich. Otze war sich nicht sicher, also fragte er in der Halbzeitpause seinen Trainer, was der von dem Plan halte. Und der Trainer - Erich Rutemöller - sprach die legendär gewordenen Worte: "Otze, mach' et".

Also machte Otze es und flog wegen unnötigen Ballwegschlagens vom Platz. Dann aber machte Otze einen Fehler: Auf die Frage eines regelkundigen Reporters gab Otze seine Absicht zu. Das wiederum konnte der DFB nicht auf sich sitzen lassen und sperrte Otze - ohne ersichtliche Regelgrundlage - trotzdem. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen.

Lange her, nichts daraus gelernt: In der Champions League gibt es noch immer eine ähnlich bekloppte Regelung. Deshalb ließen sich die Profis Ramos und Alonso von Real Madrid im Spiel gegen Ajax Amsterdam vorsätzlich vom Platz stellen, um eine Regelabnormität auszunutzen und einer - weiteren - Sperre zu entgehen. Ihr Trainer- Jose Mourinho - soll dieses Vorgehen sogar angewiesen haben, denn der gilt allgemein als schlau.

Und was macht der Europäische Fußballverband? Der ist natürlich beleidigt, dass man seine skurrilen Regeln so gut kennt und hat gegen die Spieler und den Trainer Disziplinarverfahren eingeleitet. Wäre ja noch schöner. Könnte ja jeder kommen. Wem seine Regeln nützen, bestimmt immer noch der Verband!

Woran mich das erinnert? Fragen Sie nicht.

Montag, 28. Juni 2010

Beweisverwertungsverbote im Fußball

Seit gestern wissen auch Nichtjuristen, was ein Beweisverwertungsverbot ist.

Erst hatte der Schiedsrichter in der Partie Deutschland - England offenbar als einziger einen Knick in der Linse, dessen Auswirkung wir hier sehen. Seine Monopolmeinung musste er aber noch nicht ernsthaft verteidigen.

Schwerer hatte es der Schiedsrichter in der Partie Argentinien - Mexiko. Der Torschütze zum 1:0 hatte für jedermann gut erkennbar im Abseits gestanden. Das war sogar nachträglich noch zu sehen: Denn im Stadion gibt es eine Leinwand, auf der statutengemäß nur die Tore wiederholt werden dürfen. Da der Schiedsrichter das Tor anerkannt hatte, wurde die Spielszene also wiederholt und jeder der Zuschauer nebst dem Schiedsrichter konnte sehen, dass das Tor regelwidrig erzielt worden war.

Nur berücksichtigen durfte der Schiedsrichter diese für ihn neue Erkenntnis nicht, weil die FIFA-Statuten ihm die Nutzung technischer Hilfsmittel ausdrücklich verbieten. Also zeigte er weiter brav Tor an, obwohl er wusste, dass das falsch war. Ein hervorragender Prozessrechtler!

Wenn doch nur alle Strafgerichte bestehende Beweisverwertungsverbote mit solcher Konsequenz behandeln würden.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Ballacks Berater

Michael Ballack ist bekanntlich bei der WM nicht dabei. Kevin Prince Boateng hat ihn im englischen Pokalfinale gefoult und ihm dadurch einen Innenbandriss im Sprunggelenk und einen Teilabriss der Syndesmose beigebracht. Soviel vom Sport.

Ballacks Berater tritt jetzt mit der Ankündigung an die Presse, rechtliche Schritte gegen Boateng prüfen zu wollen. Die Prüfung dürfte eher kurz ausfallen.

Beim Fußballspiel begibt man sich freiwillig in Gefahr - der Jurist spricht von "eigenmächtiger Selbstgefährdung". Alles weitere regelt das Schiedsrichtergespann, dem das Regularium eine Reihe von Sankionen an die Hand gibt. Über deren richtige Anwendung wiederum wach die Schiedsgerichtsbarkeit der verschiedenen Verbände. Die ordentliche Gerichtsbarkeit kommt dabei nicht vor. Mit gutem Grund: Sonst müsste der BGH nächstens entscheiden, wer Deutscher Meister wird und wer überhaupt noch mitspielen darf.

Wollte Michael Ballack mit Aussicht auf Erfolg ein ordentliches Gericht anrufen, müsste er ein deliktisches Verhalten seines Gegenspielers beweisen, das von seiner allgemeinen Einwilligung in die Selbstgefährdung nicht mehr gedeckt wäre. Das dürfte bei einem Foul aus dem Spiel heraus praktisch nie der Fall sein. Fouls gehören nun mal zum Spiel; ohne Regelverstöße bräuchte man keine Regeln. Das weiß jeder Fußballspieler.

Zu einer Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gelangte man daher nur, wenn man Herrn Boateng einen Körperverletzungsvorsatz nachweisen könnte, der über den bloßen sportlichen Einsatz hinausginge. Diesen Weg möchten einige Interessenvertreter offenbar ebnen, indem sie erst einmal einfach behaupten, Herr Boateng habe Herrn Ballack absichtlich "ausschalten" wollen.

Das ist wohl einfach nur eine Unsportlichkeit.