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Donnerstag, 7. Juli 2011

So machen es die Versicherer

Es hat sich ein Autounfall mit Sachschaden ereignet. Die Schuldfrage ist unstreitig. Der eine verlangt also vom anderen und dessen Versicherer Schadenersatz. Alles ganz normal - bis dahin. Aber dann fängt der Versicherer an, auf eigene Faust zu ermitteln, denn: zahlen - nein, das will er nicht.

Als erstes findet der Versicherer seinen eigenen Versicherungsnehmer nicht. Das ist eigentlich nicht das Problem des Anspruchstellers, aber man kann es sich ja mal merken. Nach längerer Suchaktion stößt der Versicherer darauf, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug für die Unfallfahrt an einen Dritten verliehen hatte. Das ist ein schöner Ansatzpunkt, also ermittelt man auch mal in diese Richtung, findet aber auch dort nichts. Aber zahlen: nein, das will man nicht.

Weil jetzt bald gar nichts mehr hilft, behauptet man, der Unfall wäre fingiert worden und weigert sich deshalb, zu zahlen. Der Betrug ergäbe sich aus einem Gutachten, das man auf eigene Faust eingeholt hat und das dem vom Anspruchsteller eingeholten Gutachten in wesentlichen Punkten widerspricht.

Also sieht sich der Anspruchsteller gezwungen, vor Gericht zu gehen und verklagt Fahrer und Versicherer. Im Klageverfahren trägt der Versicherer nunmehr vor, ein von ihm eingeschalteter Detektiv hätte ermittelt, der Anspruchsteller und der eigene Versicherungsnehmer hätten sich bereits vor dem Unfall gekannt. Der Versicherer beantragt Klagabweisung und erstattet Strafanzeige wegen gemeinschaftlichen Betruges gegen den Anspruchsteller und den Fahrer.

Nachdem der Versicherer die zivilrechtliche Klage auf diese Art und Weise gewonnen hat, drängt er bei der Staatsanwaltschaft auf Verfolgung. Da steht die Staatsanwaltschaft Gewehr bei Fuß und erhebt zügig Anklage gegen beide. Doch da drängen sich einige Fragen auf:

Warum sollten die Beteiligten eines fingierten Unfalles sich gegenseitig verklagen, wenn sie es doch angeblich gemeinschaftlich auf das Geld des Versicherers abgesehen haben? Das wäre nicht nur unsinnig, sondern auch ziemlich ungeschickt, beraubte man sich doch des besten aller Zeugen, wenn man den eigenen Komplizen verklagte. Außerdem ist mittlerweile nachgewiesen, dass ein Unfall tatsächlich stattgefunden hat, nur lassen sich möglicherweise nicht alle Schäden eindeutig zuordnen.

Glücklicherweise findet sich ein kritischer Richter, der die Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren zu weiteren Ermittlungen zwingt, z. B. durch Vernehmung des Detektives, der angeblich die Bekanntschaft zwischen Anspruchsteller und Halter ermittelt haben soll. Und siehe da: Eine Person des vom Versicherer im Klageverfahren benannten Namens ist nicht auffindbar und in Deutschland unbekannt. Mit einer einzigen Besichtigung des Unfallortes lassen sich alle Unstimmigkeiten des Gutachtens auf einmal stimmig erklären.

Innerhalb eines etwa eineinhalb Jahre dauernden Zwischenverfahrens zerbröselt so ziemlich alles, was der Versicherer im Zivilverfahren vorgetragen hat, bis das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ablehnt.

Seinen Schaden aber wird der Anspruchsteller nie ersetzt bekommen, da hierüber bereits rechtskräftig vom Zivilgericht entschieden wurde.

Wie gut, dass es eine Pflichthaftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge gibt. Dumm nur, dass die Versicherer einfach so ungern zahlen.






Dienstag, 11. Mai 2010

Geheimes Urteil!

Als ich heute morgen den Videotext las, stieß ich unter der Überschrift "Geheimes Urteil: Geld zurück!" auf folgendes verlockende Angebot:

"Ein neues höchstrichterliches Urteil lehrt Versicherungen das Fürchten. Wegen eines Formfehlers in den Verträgen können sich Kunden jetzt mehrere Tausend Euro sichern - auch viele Jahre rückwirkend. ... Fordern Sie noch heute ihr Geld zurück... Alle Infos unter 0900 **** *** ***.

Man könnte jetzt gesellschaftswissenschaftliche Studien hieran anschließen, und so z. B. geißeln,
  • dass hier so genannte "Verbraucher" auf das Übelste abgezockt werden sollen,
  • dass der gesamte Duktus dem Leser offenbar den Eindruck vermitteln soll, er wäre ein armer wehrloser David, der dem bösen Versicherungs-Goliath nur trotzen könnte, wenn er diesem Anbieter eine Schleuder abkaufte.
  • Noch dazu eine Schleuder, die es anderswo umsonst gibt.
Das ist Marktwirtschaft auf der untersten sozialen Stufe. Ich möchte mich daher gar nicht länger damit aufhalten, sondern stattdessen auf einige Feinheiten hinweisen, die dem oberflächlichen Leser vielleicht entgangen sein könnten:

1. Die, denen hier angeblich das Fürchten gelehrt wird, heißen nicht Versicherungen, sondern Versicherer.
2. Versicherungen hingegen sind diese Verträge, die - mit Ausnahme der Textform, § 3 VVG, formfrei sind und deshalb kaum jemals einen Formfehler enthalten dürften.
3. Urteile sind dank der Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates grundsätzlich öffentlich und niemals geheim.
4. Lediglich der Anbieter möchte uns an seinem vorgeblichen Geheimwissen nicht teilhaben lassen, weil er es lieber so teuer als möglich an irgendwelche Deppen - sorry, Verbraucher - verscheuern möchte.

Und morgen kommt bestimmt wieder so ein Verbraucher in meine Kanzlei und verlangt von mir, dass ich ihm all sein Geld der vergangenen fünfzehn Jahre von seinen Versicherern zurückhole, denn das gäbe es doch dieses Urteil, dass müsse ich doch kennen, schließlich sei ich doch Anwalt.

Danke, SAT1!