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Dienstag, 5. Juli 2011

Was tun, wenn Internet nicht liefert?

Im Internet gibt es ein "Rechtsportal", dass mit dem Slogan "schnell, sicher, günstig" wirbt. Das klingt eher nach Damenbinden als nach Recht, aber bitte. Wem's gefällt. Interessanter wäre zu erfahren, was der Anbieter mit "sicher" wohl gemeint haben könnte. Wie sicher "sicher" ist, weiß man je spätestens seit der Rente. Mir persönlich wäre richtig lieber. Aber bitte.

Denn bei den Anwendern dieser Plattform handelt es sich um derzeit angeblich über 300.000 "zufriedene" Nutzer. Ob es auch unzufriedene Nutzer gibt, erfährt man nicht.

Angemeldete Nutzer können Fragen stellen; die ebenfalls eingeloggten Anwälte haben dann die Möglichkeit, diese Fragen für einen vom Nutzer angegebenen Betrag zu beantworten. Wer jemals als Berater gearbeitet hat, der weiß, wie schwierig es für viele Menschen schon im richtigen Leben ist, ein Problem in Worte zu kleiden. Im Internet, wo die Kommunikation dann doch eher zähflüssig läuft, wird das Frage-Antwort-Spiel zur Farce. Unvergessene Klassiker wie "Was tun, wenn Chinese nicht liefert" sind die Folge.

Das könnte man noch als drollige Ausgeburt eines fehlgeleiteten Mediums belächeln, würde mit dem System nicht auch noch derart Schindluder getrieben, wie es offenbar geschieht.

Der durchschnittlich von den Nutzern eingesetzte Betrag liegt bei so etwa 50 EURO. Dafür stellen oberschlaue Zeitgenossen gerne ganze Fragekataloge mit kompliziertesten gerne familien- oder erbrechtlichen Konstellationen ins Netz und warten auf Antwort. Meistens melden sich dann zunächst einige Rechtsanwälte zu Wort und weisen schüchtern darauf hin, dass der eingesetzte Geldbetrag und das Ausmaß der Frage nicht recht in Einklang zu bringen seien. Aber mit teuflischer Sicherheit findet sich früher oder später ein unsolidarischer Kollege, der die Frage trotz mehrfachen Hinweises dann doch beantwortet. Vielleicht ist das ja die "Sicherheit", mit der der Anbieter wirbt. Für die einsamen Mahner bleibt allein der Trost, dass die Antwort dann meist auch nicht mehr wert ist als die eingesetzten 26 Euro.

Wer aber jetzt gedacht hat, der antwortende Rechtsanwalt hätte den schmalen Einsatz durch seine Antwort im Säckel, der irrt. Dem Nutzer wird dieser Betrag zwar zunächst abgebucht, er kann diese Abbuchung aber ohne Angabe von Gründen stornieren. Dann bleibt dem Rechtsanwalt nur die Möglichkeit, den zahlungsunwilligen Nutzer im integrierten Forum zu denunzieren.

Wer sich das eine Weile lang antut, dem bleibt eine Erkenntnis: Wenn seriöse Rechtsberatung eine Zukunft hat, dann liegt diese jedenfalls nicht im Internet.

Montag, 13. September 2010

Man fühlt sich sicher

Gestern, am 12.09., setzte ich mich im Abflugbereich des Flughafens Wien auf eine Wartebank. Kurz darauf sprach mich ein Herr vom Flughafenpersonal an, ob die Tasche neben mir mir gehöre. Da bemerkte ich, dass neben meinem Sitz eine schwarze Notebooktasche stand. Sie gehörte mir nicht, was ich auch wahrheitsgemäß angab.

Daraufhin trollte sich der Flughafenbedienstete zunächst und kam wenig später mit einer Dame zu seiner Verstärkung wieder. Die Dame richtete einen kurzen Blick auf die Tasche, fragte mich nochmals ob diese mir gehöre. Tat sie nicht. Dann fragte sie ihren Kollegen, wie lange die Tasche denn da schon herrenlos stünde. Das wusste der nicht.

Man bat mich nebst Begleitung (ja, es war Mausi) aufzustehen und uns zu entfernen. Jetzt stellte sich die Flughafenbedienstete neben die Tasche und scheuchte fortan alle Personen fort, die sich in unmittelbarer Nähe der Tasche setzen wollten. Kurz darauf kam ein Durchruf über Lautsprecher, dass die Polizei herrenloses Gepäck vernichten würde.

Dann kam die Polizei höchstselbst. Zwei Beamte inspezierten die Tasche, einer hob sie sogar hoch! Nach kurzer Beratung entschloss man sich, die Tasche zur Abfertigung zu tragen und einmal durch die Röntgenkontrolle fahren zu lassen. Offenbar ohne Befund; wenig später kam der Beamte mit der Tasche wieder zurück. Er übergab sie seinem Kollegen, der sie außer Sichtweite trug.

Und ich hatte einen kurzen Moment lang schon gedacht, sie würden jetzt den Flughafen räumen!

Freitag, 27. August 2010

Wer das Kondom bereit zu halten hat

Das Strafverfahren gegen die nunmehr allseits bekannte Sängerin der Casting-Gruppe No Angels ist beendet. Mit dem Urteil können wohl alle Seiten gut leben.

Offenbar mit Ausnahme des Vereins Deutsche AIDS-Hilfe: Der hatte schon im Vorfeld einen Freispruch für die Sängerin gefordert und das damit begründet, dass es doch Aufgabe des Geschlechtspartners gewesen wäre, auf sicheren Geschlechtsverkehr zu achten.

Das ist ein Verteidigungsansatz, der offenbar nicht einmal der Verteidigung eingefallen ist. Oder die Verteidigung hat diesen Ansatz bewusst nicht gewählt - was für sie spräche. Man male sich übrigens mal den Aufschrei aus, der bei dieser Argumentation durchs Land gegangen wäre, wäre der Angeklagte ein Mann und keine Frau gewesen.

Ob der Verein Deutsche AIDS-Hilfe dann auch Freispruch gefordert hätte, weil es ja Aufgabe des Geschlechtspartner sei, darauf acht zu geben, dass er - pardon: sie - nicht infiziert werden könne? Ist man dort etwa der Auffassung, die nicht infizierte Frau müsse immer einige Kondome bei sich tragen, um jedem nicht näher bekannten Geschlechtspartner gegebenenfalls schnell eines überstreifen zu können? EMMA hilf!

Oder wollte der Verein seine krude Rechtsauffassung etwa nur auf Frauen anwenden?

Das klänge dann wirklich nach EMMA.