Dienstag, 3. März 2015

Geständnis? Welches Geständnis?


Das Verfahren gegen Sebastian Edathy ist eingestellt. Die Stellungnahmen dazu reichen von "Sauerei, dass der nicht bestraft wurde" bis hin zu "Sauerei, wie die Staatsanwaltschaft den erpresst hat". Letztere Auffassung findet sich z. B. beim Kollegen Hoenig, erstere findet sich eher in den Kommentaren.

Gestritten wird insbesondere darüber, ob Herr Edathy bzw. sein Verteidiger behaupten dürfen, es habe kein Geständnis gegeben, wo es doch dem Vernehmen nach eines gegeben hat. Eine schöne Darstellung der Rechtslage ist nachzulesen beim Kollegen von der Strafakte.

Die Frage, ob es sich bei einer Erklärung um ein Geständnis handelt, ist durchaus nicht immer unstreitig. Jedenfalls kann sich eine Erklärung des Angeklagten nur auf tatsächliche Vorgänge beziehen. Ob diese Vorgänge dann tatsächlich eine Straftat sind, ist wiederum eine rechtliche Würdigung; für die ist allein der Richter zuständig. Eine rechtliche Würdigung durch den Angeklagten selbst ist jedenfalls unerheblich und auch kein Geständnis. Die Äußerung "Ja, ich habe den Zeugen betrogen" ist daher streng genommen gar kein Geständnis, sondern eine prozessual unerhebliche rechtliche Würdigung. Tatsächliche Angaben enthält diese Äußerung isoliert betrachtet nämlich nicht.

Die Rechtsprechung macht dabei eine Ausnahme bei Rechtsbegriffen, die in der Alltagssprache und vor Gericht gleich benutzt werden ("ja, ich habe es gestohlen"); spätestens dort, wo ein Rechtsbegriff ("betrügen") aus mehreren Tatbestandsmerkmalen besteht (im Falle des Betruges: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden) dürfte das aber ausgeschlossen sein.

Da das Gericht die Äußerung des Herrn Edathy nicht gewürdigt hat, ist dessen Auffassung, es habe kein Geständnis gegeben, prozessual durchaus richtig. Punkt Edathy.

Zivilrechtlich sieht das freilich ganz anders aus. Wollte Herr Edathy einem Dritten die Behauptung untersagen, er habe Kinderpornos herunter geladen, würde er jämmerlich scheitern. Denn man würde ihm mit Recht seine eigenen Äußerungen vor dem Strafgericht vorhalten. Darum aber geht es hier nicht.

Also bleibt es dabei, auch wenn es manchem schwerfällt: Kein Geständnis.

Ist doch aber auch egal.






1 Kommentar:

  1. Soweit ich bisher mitbekommen habe, hat Edathy eben gerade nicht geäussert, er hätte 'Kinderpornografie' bezogen, sondern wenige Fälle von Material, dass die Staatsanwaltschaft kinderpornografisch nennt.

    Auch in der Berichterstattung der letzten Monate handelten sich selbst die grössten Schreihälse* auf 'bestenfalls Posing-Bilder' runter, die juristisch - nach damaliger Gesetzeslage - nicht strafrechtlich relevant waren. Genau darum wurde die Lex Edathy eingeführt, die es mir verbietet, Fotos, die mich als nacktes Baby zeigen, zu verbreiten.


    *ausser der zuständigen Staatsanwaltschaft

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