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Montag, 28. November 2011

Der ideale Mandant

Ein potentieller Mandant wendet sich per E-Mail an den Rechtsanwalt mit folgendem Anliegen:

"Können Sie mir bitte bestätigen, dass die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB mit einem Strafbefehl verfolgt werden kann?"
(Rechtschreib- und Grammatikfehler des Autors habe ich behutsam korrigiert.)

Der Rechtsanwalt antwortet auf die Anfrage arglos und schreibt zurück, dass dies zutreffend sei. Daraufhin erhält er eine Mail mit folgendem Wortlaut:

"Bei einem Vergehen nach § 201 StBG handelt es sich um ein sogenanntes reines Antragsdelikt (§ 205 StGB), d. h. die Sache wird nur auf einen Strafantrag hin verfolgt. SIE SIND KEIN RECHTSANWALT!"

Das muss der ideale Mandant sein:

1. Er fragt den Rechtsanwalt nicht, um etwas zu erfahren, sondern um ihn zu testen.
2. Er tut dies unter der Prämisse, dass er die Antwort besser weiß als der Rechtsanwalt.
3. Dabei macht der Mandant haarsträubende Fehler bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts. Im konkreten Fall verwechselt er offenbar einen Strafantrag mit dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und vermengt materielles und prozessuales Recht.
4. Schließlich beleidigt er den Rechtsanwalt, der ihm gutwillig und zutreffend Auskunft gibt.

Da kann man dem Kollegen, bei dem dieses Mandat dereinst mal landet, schon jetzt ungeteiltes Mitleid aussprechen.

P.S.: Der angeschriebene Rechtsanwalt war nicht ich.


Freitag, 1. April 2011

Höcker im Blick, Geld im Sack

Er hat wieder zugeschlagen: Deutschlands rechtsirrtümlichster Anwalt, der Medien- und Kachelmannanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, hat dem Spiegel eingeflüstert, was Rechtsanwälte meinen, wenn sie etwas sagen, das ihr Mandant nicht versteht. Oder so.

Der LBR-blog berichtete bereits hier, sein Autor ist angeblich erst bei der letzten Frage gescheitert. Ich schon bei der ersten. Die lautete in etwa so: Was meint ein Rechtsanwalt, wenn er den Fall seines potentiellen Mandanten am Telefon als "interessant" bezeichnet und darum bittet, ihm doch zunächst die Unterlagen zu schicken, er äußere sich dann schriftlich?

Die Situation kenne ich, habe ich gedacht: Das sage ich manchmal, wenn der potentielle Mandant am Telefon den Eindruck eines Querulanten vermittelt, den ich mit der gesetzten Aufgabe erst einmal beschäftigen möchte. Das stand aber nicht zur Auswahl. In der zur Verfügung stehenden Auswahl habe ich mich dann schweren Herzens für eine Aussage entschieden, die sinngemäß lautet, dass man seinem Rechtsanwalt vertrauen müsse. Sollte man ja auch! Ich Naivling.

Der Höcker weiß es besser: Der Rechtsanwalt, der derartiges sagt, möchte in Wirklichkeit nur eine weitere Gebühr verdienen! Vielen Dank für den Hinweis, Herr Kollege! Das ist gebührenrechtlich zwar schon lange nicht mehr richtig, bedient aber das Vorurteil des geldgeilen Rechtsanwalts wieder einmal auf das Vortrefflichste.

Herr Höcker, wie hoch war noch mal Ihr Stundensatz?!

Montag, 9. August 2010

Therapiesitzung Rechtsanwalt / Mandant, Teil 2

Das größte Unglück in einer Beziehung erwächst aus enttäuschten Erwartungshaltungen. Das gilt nicht nur privat, sondern auch - und gerade - im Verhältnis Rechtsanwalt / Mandant. Manche Erwartungshaltungen selbst erwachsener Menschen allerdings sind derart abstrus, dass man darüber nur den Kopf schütteln kann.

Jeder Mandant hat ein Recht darauf, von dem von ihm gewählten Rechtsanwalt über Chancen und Risiken der Rechtsverteidigung aufgeklärt und dementsprechend vertreten zu werden. Was aber in den Kommentaren zu Rechtsanwältin Brauns Beitrag "Im Netz der Hungerleider" anklingt, spottet jeder Beschreibung.

Der anonym gebliebene Kommentator hätte von seinem Rechtsanwalt vor der Beauftragung gerne umfangreiches statistisches Datenmaterial, z. B. Art und Umfang der bisher geführten Mandate, Anteil von PKH-Verfahren daran, Erfolgsquoten, Anzahl der Verfahrenseinstellungen im Strafrecht, Anzahl der Freisprüche und vieles mehr. Man muss es lesen, glauben allein mag man es nicht. Der Kommentator begründet dies damit, er kaufe nicht gerne "die Katze im Sack".

Offenbar ist diesem Zeitgenossen nicht klar, dass er nicht den Rechtsanwalt kauft - obwohl das auch manche versuchen - sondern seine Dienstleistung. Und die sollte möglichst individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sein. Was die angesprochene Datenflut angeht, fragt sich, von welchem Nutzen es für einen Mandanten sein soll zu wissen, ob der Rechtsanwalt 54, 74 oder 90 % Erfolgsquote in zivilrechtlichen Verfahren hat.

Es bleibt schon völlig im Dunkeln, wie sich der Kommentator z. B. solche Information eigentlich vorstellt, was unter Erfolg zu verstehen sein soll oder was die Anzahl zuvor geschlossener Vergleiche mit seinem Problem zu tun hat. Die Forderungen sind womöglich einer nachvollziehbaren Frustration geschuldet, aber objektiv sind sie einfach nur unsinnig.

Ich habe Verständnis dafür, dass viele Menschen mit der Wahl eines Rechtsanwalts überfordert sind; ich wäre es auch. Aber dagegen helfen auch keine Informationen; dagegen hilft nur eins: Vertrauen.

Wer das nicht mitbringt, wird bei keinem Rechtsanwalt glücklich werden, ebenso wenig wie beim Arzt oder anderen Vertrauensberufen.

Deshalb heißen die so.

Mittwoch, 28. Juli 2010

Eine Welt ohne Rechtsanwälte

Was wäre so eine Welt schön, hört man hier und da jemanden sagen.

Wenn der gemeine Mensch von der Straße dann aber mal ein Problem hat, geht er doch zum Rechtsanwalt, wenn auch meist nur widerwillig. Häufig geschieht das indes erst dann,
  • wenn er die Sache entweder Monate oder Jahre hat liegen lassen und bereits der Gerichtsvollzieher oder die Feldjäger vor der Tür stehen,
  • wenn er bereits selbst einige Eingaben verfasst und die Sache dadurch vollständig gegen die Wand gefahren hat. Der Rechtsanwalt hat dann zudem die Aufgabe, die Sache aufs Gleis zurückzusetzen, den Schaden zu minimieren und kann dann erst mit seiner eigentlichen Aufgabe beginnen.
Woher kommt diese Unlust bei vielen Zeitgenossen, beizeiten einen Rechtsanwalt aufzusuchen, wenn man einen braucht? Wes Toilette defekt ist, ruft doch zumeist auch ohne Umschweife einen Installateur, bei anderen Gewerken ist es kaum anders - warum wartet der durchschnittliche Mandant mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, bis ihm der Abort bis zum Kinn steht oder darüber hinaus?

Gerade bei Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit ziert sich der gemeine Mandant mitunter besonders lange. Und das, obwohl Rechtsanwalt gar nicht weh tut - anders als Zahnarzt oder Proktologe.

Wo mag diese selbstschädigende und irrationale Haltung gerade bei Rechtsproblemen herrühren? Warum fehlt vielen Menschen gerade in Rechtsdingen die Einsicht, dass ein Experte mit langer Ausbildung, Berufserfahrung und Zusatzqualifikation ein Problem besser lösen kann als der normale Laie? Und das Mysterium wächst weiter: Von meinem Freund dem Banker weiß ich, dass viele Kunden mit einem Rechtsproblem z. B. den Schalterbediensteten ihrer örtlichen Sparkasse um Rat fragen.

Das ist etwa so, als ob ich mit Zahnschmerzen vom Klempner Linderung erhoffte. Rationale Gründe kann das nicht haben.

Donnerstag, 3. Juni 2010

Heute mal Mandant

Heute war ich mal Mandant. Nicht mein eigener - Gott bewahre. Ich hatte meine Prozessbevollmächtigte dabei.

Der Rechtsanwalt sollte zu Recht niemals, aber auch wirklich niemals in eigener Sache auftreten: Wer das tut, der merkt, was Befangenheit wirklich bedeutet. Denn natürlich habe ich Recht und der andere nicht. Das muss das Gericht doch merken! Sonst säßen wir doch nicht hier.

Leider lässt es sich auch bei eingeschalteter Prozessbevollmächtigter nicht vermeiden, dass das Gericht Fragen an mich als Naturalpartei richtet, sei es im Wege der bloßen informatorischen Anhörung zur Sachverhaltsaufklärung oder im Wege der Parteivernehmung. So genau zu trennen scheinen Richter das sowieso nicht. Natürlich kann man auch einen instruierten Vertreter schicken, aber wie das läuft, hat man dann heute auf der Gegenseite gesehen: Der instruierte Vertreter wirkt irgendwie fehl am Platze und kann in den meisten Fällen gerade zu den entscheidenden Fragen keine Auskunft geben.

Also habe ich mein Begehr doch persönlich erläutert. Das ist sehr sehr anstrengend und zehrt an meinen Nerven. Ich mache jetzt Feierabend.

Ich möchte kein Mandant sein.


Mittwoch, 12. Mai 2010

Die Wahrheit über die Top-Kanzlei

Der Kollege Melchior berichtete hier über eine Kanzlei, die sich auf ihrem Briefkopf rühmte, zu den "Top-20-Kanzleien im Revier" zu gehören, deren Schriftsätze diese Selbsteinschätzung qualitativ jedoch eher nicht unterstützten.

Das Phänomen ist gleichermaßen bekannt wie ärgerlich. Es geht in etwa so:

Ein Rechtsanwalt gründet eine Kanzlei. Vielleicht hat er einen oder mehrere Partner, jedenfalls verstehen sich die meisten sehr gut auf Akquise. Die Qualität der Rechtsberatung ist dabei zunächst nebensächlich, denn die kann der normale Mandant sowieso nicht beurteilen.

Deshalb investiert man auch lieber in eine teure Adresse und in Mahagoni-Schreibtische. Denn die kennt und schätzt der Mandant aus dem gehobenen Segment und vertraut ihren Besitzern. Dank guter Kontakte hat die Kanzlei bald einen Ruf wie Donnerhall und hat mehr Mandate, als die Rechtsanwälte bearbeiten können. Um der vielen Arbeit Herr zu werden, beschließt man daher, einen zusätzlichen Rechtsanwalt einzustellen.

Dabei bieten sich solche an, die erst jüngst die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlangt haben; denn die haben noch keine störende Persönlichkeit ausgebildet und schonen die Ertragslage. Zur Auswahl lässt man sich diverse Bewerbungsmappen kommen, lädt die fünf Kandidaten mit den besten Examensnoten ein und entscheidet sich dann für einen verheirateten Promotionskandidaten mit zwei Kindern. Dabei spielt hauptsächlich die Erwägung eine Rolle, dass dieser Kandidat sozial und familiär eingebunden ist und daher alles mit sich machen lassen muss.

Der neue Kollege bekommt dann den ehemaligen Abstellraum am hinteren Ende des Ganges zugewiesen. Fortan lassen ihm die Altvorderen all diejenigen Akten zur Bearbeitung vorlegen, an denen sie selbst bereits gescheitert sind, zu deren Bearbeitung sie keine Lust haben oder die lediglich einen Streitwert von 18 Euro 26 haben, aber dennoch bearbeitet werden müssen, weil der Mandant aus irgendeinem Grund für wichtig gehalten wird.

Der neue Kollege wird dafür schon nach kurzer Einarbeitung mit Stirnrunzeln beäugt, weil er den Ertrag nicht steigert und dabei auch noch freudlos guckt. Etwas später legen sie dem jungen Kollegen dann nahe, sich eine neue Stelle zu suchen, weil man sich das alles irgendwie ganz anders vorgestellt hat.

Und von diesem armen Tropf hatte der Kollege Melchior einen Schriftsatz auf dem Schreibtisch liegen.

Samstag, 8. Mai 2010

100 Seiten Revision

In dem nicht nur von mir sehr geschätzten Justizspiegel in der ZAP berichtet Egon Schneider in der aktuellen Ausgabe über Richter, die sich nach ihrer Pensionierung als Rechtsanwalt zulassen lassen und von deren "Erschütterungserlebnissen", die sie daraufhin in der freien Wildbahn erleben müssen.

Illustriert wird der Wechsel zwischen diesen unterschiedlichen "Berufswelten, die zusammengehören, sich aber letztlich fremd sind" durch das Beispiel eines ehemaligen Richters, der einen Mandanten verteidigte, der zwar stets seine Unschuld beteuert hatte, gleichwohl aber wegen Mordes verurteilt wurde.

Gegen dieses Urteil fertigte der Neu-Anwalt eine Revisionsbegründungsschrift, die immerhin einen Umfang von 100 Seiten hatte und nehmen wir mal an, es stand nicht nur Grütze darin, schließlich war der Kollege ja einmal Richter. Die Anzahl der Seiten, die er vom BHG zurückbekam, belief sich gleichwohl nur auf genau eine, und auf der stand das übliche: offensichtlich unbegründet.

Der Neu-Richter war daraufhin von seinen Ex-Kollegen derart entsetzt, dass er alle Mitglieder des Strafsenats wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung anzeigte. Erfolg war ihm freilich auch damit nicht beschieden.

Vielleicht hätte sich dieser Kollege bereits in seinem Richterdasein etwas mehr mit der Rechtswirklichkeit beschäftigen sollen. Es wäre wahrscheinlich vielen Menschen geholfen gewesen.

Montag, 19. April 2010

Ich als Dienstleister

Vor einigen Jahren gab es aus der EU die so genannte "Dienstleistungsrichtlinie". Neben vielen anderen interessanten Dingen behandelte diese Richtlinie auch Rechtsanwälte, und stellte damit klar, dass die Leistung des Rechtsanwalts eine Dienstleistung sei. Das ist als solches ja nicht schlimm. Ein Dienstleister ist jemand, der für Geld seine Dienste anbietet.

Früher war man mal der Meinung, dass der Rechtsanwalt aufgrund seiner besonderen Vertrauensstellung zum Mandanten weit mehr als nur ein Dienstleister sei. Das ist nun vorbei. Schade, denn für eine gute Beratung ist Vertrauen unbedingt notwendig, und dieses Vertrauen leidet , wenn Rechtsanwälte mit Pizzaboten und Friseuren auf eine Stufe gestellt werden.

Am bedauerlichsten aber ist , dass manche Mandanten weiterhin einen Rechtsanwalt alter Prägung erwarten, den aber nur wie einen Pizzaboten bezahlen wollen. Wie sagte ein weiser Kollege einst: Porsche fahren, aber VW bezahlen: Das geht nicht.

Da hatte er Recht.