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Montag, 4. April 2011

Gerne hätte ich Sie verurteilt, nur ging es leider nicht

Strafgericht, Urteilsverkündung. Die Beweisaufnahme hat den Anklagevorwurf zumindest nicht eindeutig bestätigt, aus Sicht der Verteidigung vielleicht sogar eindeutig widerlegt. Das Gericht tut, was es in Deutschland nur sehr selten tut: Es spricht frei. Dann begründet es sein Urteil.

Und da geht es plötzlich mit dem Vorsitzenden Richter durch. Gerne hätte er den Angeklagten verurteilt, sagt er, nur hätte die Beweislage dafür leider nicht gereicht. Zuletzt dem Vernehmen nach wieder passiert und mit großem öffentlichen Interesse begleitet vor dem LG Augsburg, in Sachen des Kollegen Lucas, von Spiegel online berichtet und entsprechend aufgegriffen insbesondere vom Kollegen Burhoff.

Dafür, dass nur etwa drei Prozent aller Strafverfahren in Deutschland mit einem Freispruch enden, dürfte jeder Strafverteidiger so einen Ausspruch schon erstaunlich oft gehört haben. Aber warum eigentlich? Denn schon Kollege Burhoff bemerkt treffend: Ein Freispruch ist ein Freispruch. Punkt. Das Gericht spricht frei, weil die Hauptverhandlung eine andere Überzeugungsbildung nicht zugelassen hat.

Wie kann es Richter hierüber ernsthaft Bedauern äußern? Ein Richter, der bedauert, dass er sich ans Gesetz halten muss! Ein Richter, der unumwunden zugibt, dass er den Angeklagten gerne verurteilt hätte, aus rein persönlichen Gründen - denn sachliche Gründe können es ja nicht gewesen sein, die hätten ja zur Verurteilung geführt. Solch ein Richter gesteht nachträglich seine Befangenheit ein. Jetzt ist es ja egal, es ist ja vorbei.

Wer so denkt, ist nicht nur ein Menschenfeind, er unterliegt auch einem erschreckenden Missverständnis: Er denkt nämlich offenbar, es wäre Aufgabe eines Richters, möglichst viele Menschen zu verurteilen. Das ist aber nicht die Aufgabe eines Richters. Ein Richter soll unbefangen urteilen, und nicht nach einem Ergebnis schielen.

Schon gar nicht nach einem Ergebnis, dass dem Angeklagten ungünstig ist.


Dienstag, 1. März 2011

Muss ich den etwa freisprechen?!

Amtsgericht, Strafsachen. Dem Angeklagten wird eine Urkundenfälschung vorgeworfen. Der Vorwurf ist schon als solcher eher fragwürdig, in der Beweisaufnahme zersetzt er sich nach Vernehmung einiger Zeugen vollends.

Diese Situation sollte einem Richter eigentlich Genugtuung verschaffen, könnte er doch hier seine volle Souveränität zeigen und beweisen, dass die Justiz unvoreingenommen ermittelt, eigene Fehler zu korrigieren bereit ist, und dadurch dem verfassungsmäßig garantierten Rechtsstaat zu voller Geltung verhilft.

So ist es aber mal wieder nicht. Nachdem vom Vorwurf wirklich nichts mehr übrig geblieben ist, schaut die Richterin hilflos in Richtung der Staatsanwaltschaft, ob die nicht doch noch ein Kaninchen aus dem Hut zu zaubern imstande wäre, das zur Verurteilung gereichen könnte. Aber von der Staatsanwaltschaft kommt nur ein Schulterzucken. Als Beobachter aus der Zuschauerreihe kann ich förmlich sehen, wie die Richterin gegen die drohende Erkenntnis ankämpft, den Angeklagten gleich freisprechen zu müssen. Entsprechend ruppig und unflätig fragt sie dann in richtungslos in den Raum, ob die Beweisaufnahme geschlossen werden könne, solle, ja müsse.

Gibt es denn wirklich gar nichts, das man vielleicht doch noch gegen den Angeklagten verwenden könnte? Noch ein verzweifelter Blick zur Staatsanwaltschaft, aber die Sitzungsvertreterin hat ihre Akte schon zugeklappt. Also tatsächlich. Beide Seiten beantragen Freispruch, die Richterin verkündet genervt ihr entsprechendes Urteil.

Das ist ärmlich, erbärmlich und verkennt den Sinn und Zweck einer Gerichtsverhandlung. Und trotzdem ist es bezeichnend für die Einstellung, mit der viele Amtsrichter ihren Beruf verfolgen. Schade. Und zum Ärgern.

Montag, 3. Januar 2011

Kachelmann für befangen erklärt!

Am Wochenende wurden in der Presse des öfteren die "Nachrichten aus Neubrandenburg" mit der Nachricht zitiert, dass das Landgericht Mannheim seinen Angeklagten als befangen ablehnen wolle , um ihn aus dem Verfahren zu entfernen.

"Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Herrn Kachelmann zum Zwecke seiner Aburteilung ist unmöglich, da zwischenzeitlich jedes Vertrauen fehlt" heißt es wohl in dem Originaltext, den z. B. die Welt hier wiedergibt. Die Glosse muss man als außerordentlich gelungen bezeichnen, zumal sie eine Einstellung gegenüber Strafverfahren karikiert, wie sie in deutschen Gerichten häufiger vorzukommen scheint.

Bei der Strafjustiz scheint man - weit öfter als man ohnehin befürchten muss - der Auffassung zu sein, ein Angeklagter müsste sich alles gefallen lassen, wenn es nur seiner zügigen und kritiklosen Aburteilung diente. Nur mit solch einer Wahrnehmung lässt sich dann auch mühelos jede Berufung auf prozessuale Rechte als "Verschleppung" bezeichnen.

Dabei übersehen manche Richter völlig, dass es ein totsicheres Mittel gibt, einen Angeschuldigten aus dem Verfahren zu entfernen: Indem man nämlich die Anklage gegen ihn nicht zulässt und die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt.

Anlass hierzu gibt es nicht nur im eingangs zitierten Verfahren häufig genug.