Montag, 20. Dezember 2010

Terminsdelirium

Ein Hamburger Amtsgericht terminiert eine Zivilsache und stellt mir die Ladung zu. Da ich am selben Tag bereits eine ganztägige Strafverhandlung vor dem Landgericht Hamburg habe, beantrage ich Verlegung. Eigentlich ist das eine einfache Sache, aber man kann sie unnötig verkomplizieren. Beispielsweise so:

Das Amtsgericht erlässt folgende Verfügung:

"Gemäß richterlicher Anordnung wird angefragt, ob schriftlich entschieden werden soll. Es wird auferlegt, evtl. weitere Terminskollisionen an Mittwochen im 1. Quartal 2011 mitzuteilen."

Die Anfrage lässt sich einfach beantworten: Mit Nein. Die weitere "Auflage" hingegen findet im Gesetz keine Stütze und entstammt wohl eher einer richterlichen Traumwelt, in der Richter gar nicht mehr zu arbeiten brauchen und endgültig ihre gesamte administrative Tätigkeit auf andere - z. B. Rechtsanwälte - abgewälzt haben.

Was bitte möchte das Gericht jetzt von mir hören? Alle Mittwoche, an denen ich bisher keinen Termin habe? Und dann irgendwann terminieren? Und in der Zwischenzeit darf ich mir sämtliche Mittwoche im ersten Quartal freihalten?

Liebe Leute, das kann wohl nicht Euer Ernst sein.


Donnerstag, 16. Dezember 2010

Harry war immer unschuldig

Wenn man sich mal richtig aufregen will, dann muss man sich mit dem Fall des Harry Wörz beschäftigen. Gisela Friedrichsen tut das hier. Der Fall hat alles, was ein guter Krimi braucht: Ein Angeklagter, der unschuldig zu lebenslänglicher Haft verurteilt wird und dem nach jahrelangem Kampf gegen die Justiz gelingt, seine Unschuld durchzusetzen.

Seine private und wirtschaftliche Existenz dürfte weitgehend zerstört sein, aber er ist frei. Diesen Fall könnten und werden Fürsprecher des Rechtssystems perverserweise als Beweis dafür werten, dass die Justiz funktioniert. Tut sie aber nicht, das Gegenteil ist der Fall. Und das erschließt sich einem nicht erst, wenn man die Geschichte liest.

Denn der Freispruch am Ende ist Zufall, das Ergebnis einer Verkettung glücklicher Umstände, zu denen auch hartnäckige Verteidigungsarbeit zählt. Verteidigungsarbeit, wie sie derzeit im Fall Kachelmann so genüsslich allerorten kritisiert wird.

Kein Zufall hingegen war die Verurteilung: Das Opfer: Polizistin. Der Hauptverdächtige: Polizist. Es ermittelten: Polizisten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Dass der einzige Beteiligte, der nicht Polizist ist, am Ende unschuldig zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Und über allem thront der BGH, der in seinem dritten Urteil verlauten lässt, wie anders doch alles gewesen hätte sein können, hätte man nur gewusst, welche Ermittlungspannen doch passiert seien. Aber man hat es nicht gewusst, zumindest nicht wissen müssen, weil es für die Verteidigung praktisch unmöglich ist, rechtswidriges Ermittlungsverhalten in den Akten so festschreiben zu lassen, dass es einer Überprüfung zugänglich wird. Und so kann der BGH selbst die absurdesten inhaltlichen Fehler ignorieren, so lange nur die Form stimmt.

Das deutsche Revisionsrecht ist der eigentlich Skandal, Harry Wörz nur eines der Opfer. Viele andere Opfer sitzen noch immer unschuldig in Haft.

Dienstag, 14. Dezember 2010

In Herford sind Autofahrer Terroristen

Der Herforder Amtsrichter, der Dutzende Temposünder freigesprochen hat, ist hinlänglich bekannt. Jetzt sind es auch seine Gründe, und die sind toll. Der Kollege Vetter fasst sie hier zusammen.

Besonderes Augenmerk verdient der erste Grund, der tatsächlich wortwörtlich so im Urteil steht, wie Udo Vetter ihn zitiert:

"Aus Sicht eines Betroffenen stellt sich die Anwendung dieses „Terroristenparagraphen“ jedoch als justizpolitische Katastrophe dar. Es dürfte einem normalen Kraftfahrer nicht zu
vermitteln sein, dass er bezüglich der Anfertigung von Bildaufnahmen auf die gleiche
Stufe wie ein Schwerverbrecher gestellt wird."

Mit "Terroristenparagraph" meint der Herr Richter am Amtsgericht übrigens § 100h Abs. 1 Satz 1 StPO, der als Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen dient. Wo aber liegt die Katastrophe? Warum soll man einem Kraftfahrer nicht vermitteln können, dass auch er keine Straftaten begehen darf?

Und vor allem: Es schert doch auch sonst niemanden, ob man einem Delinquenten den Grund seiner Beobachtung oder Sanktionierung "vermitteln" kann. Nur in Einzelfällen wird das mal berücksichtigt, und zwar im Strafmaß: strafschärfend. Wegen Uneinsichtigkeit besonders bornierter Überzeugungstäter.

Die Fertigung von Bildaufnahmen setzt nach dem Gesetz übrigens nicht einmal eine besondere Schwere des Delikts voraus, es genügt, wenn keine andere Möglichkeit des Beweises besteht. Die Bezeichnung als "Terroristenparagraph" ist daher ebenso irreführend wie schlicht falsch. Autofahrer mögen nur eben genauso ungern eines Delikts überführt werden, wie andere Delinquenten.

Warum sie deshalb allerdings contra legem geschützt werden sollen, weiß nur der Herr Amtsrichter aus Herford.

Nein, nein, nein, Herr Tolmein

In der FAZ vom heutigen Tage äußert sich der Hamburger Kollege Oliver Tolmein hier über einen Aufsatz, den der ebenfalls Hamburger Kollege Johann Schwenn in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift "Der Strafverteidiger" veröffentlicht hat. Dort kritisiert Schwenn auch das Verhalten einiger Rechtsanwälte, die sich dem "Opferschutz" verschrieben haben. Das wiederum kritisiert Herr Tolmein, der seine Hamburger Kanzlei übrigens "Menschen und Rechte" genannt hat. Man kann das tun, aber man muss nicht.

Schwenn sieht einen "strukturellen Widerspruch" zwischen "Opferschutz" und Unschuldsvermutung. Dem kann man eigentlich kaum seriös widersprechen, der Kollege Tolmein tut es trotzdem und scheitert dramatisch.

Denn der Widerspruch zwischen "Opferschutz" und Unschuldsvermutung liegt schon sprachlich auf der Hand. Solange die Unschuldsvermutung gilt, kann es keinen Täter geben - und ohne Täter keine Tat, ohne Tat kein Opfer. So weh es dem Geschundenen tun mag: Vor Gericht ist er Zeuge, nicht mehr und nicht weniger. Ob er auch Opfer ist, muss die Hauptverhandlung entscheiden.

Eine Hauptverhandlung, die sich schon vorher auf die Terminologie "Opfer" festlegt, hat die Verurteilung eines Täters bereits fest im Visier. Da zur Verurteilung aber zumeist nur ein Angeklagter zur Wahl steht, ist die Konsequenz in den Augen vieler so genannter "Opferanwälte" klar: Der Angeklagte muss verurteilt werden, denn die Tat muss gesühnt werden. Selten sieht man so deutlich, wie bereits anhand der verwendeten Terminologie das eigentliche Ziel der Strafverfahrens - die Sachaufklärung - aus dem Blickfeld gerät und das Strafverfahren zur unreflektierten Jagd auf den wird, den man für einen Täter hält.

Diese Form der Voreingenommenheit kommt z. B. dann zum Ausdruck, wenn der Richter vom "Opfer" spricht, wo er noch gar keine Tat festgestellt hat. Diese Wortwahl begründet nicht nur die Besorgnis der Befangenheit, sie beweist die Befangenheit bereits. Eine richterliche Entgleisung, die unverständlicherweise kaum jemals geahndet wird.

Wenn ich die Kritik des Kollegen Tolmein lese - an einem, der die grundlegenden Prinzipien eines rechtsstaatlich legitimierten Strafverfahrens verteidigt, dann wird mir mulmig zumute. Und ich kann nur hoffen, dass es möglichst vielen ähnlich geht.

Montag, 13. Dezember 2010

Gezeichnet Behörde

Vielen Dank der "Anderen Ansicht" für ihren großartigen Beitrag hier. Angucken - es lohnt sich.

Und ich wette, dass innerhalb der betreffenden Behörde kaum ein einziger das Gelächter verstünde, das angesichts dieses absurden Stempels zu hören sein müsste. Und das liegt daran, dass auch und gerade in Behörden mitunter selbst rudimentäres Basiswissen über Sinn und Zweck der eigenen Tätigkeit fehlt. Hauptsache, die Grünpflanze kriegt Wasser und dass bald Feierabend ist.

Ich muss allerdings zugeben, dass ich auch schon mal den Stempel "Gezeichnet Rechtsanwalt" unter einem Schriftsatz gesehen und mit ähnlich amüsierten Entsetzen davor gesessen habe. Ob der Kollege seine Briefe tatsächlich statt mit seinem Namen mit dem Wort "Rechtsanwalt" zeichnet, ist mir allerdings nicht bekannt.

Wie Journalisten ticken

Nur mal so als Beispiel, wie Journalisten offenbar ticken, habe ich hier einen Artikel des Stern verlinkt. Es geht, wie derzeit ja eigentlich immer, um Kachelmann. Man berichtet ein bisschen über die Sachverständige, etwas mehr über den neuen Verteidiger, und damit auch der blödeste Leser weiß, wovon die Rede ist, fasst man zum Abschluss noch einmal den Verfahrensstand zusammen, und zwar so:

"Kachelmann muss sich seit 6. September wegen Vergewaltigung seiner langjährigen Freundin in Schwetzingen verantworten. Der 52-Jährige bestreitet die Tat, schweigt aber vor Gericht.

Mich stört nur ein Wort im zweiten Satz, das aber gewaltig: "aber". Damit werden in der Regel Gegensätze dargestellt, wie z.B.: Er ist zwar blöd, aber das hat er trotzdem kapiert.

Der Stern will also offenbar mit seinem Satzbau suggerieren, dass zwischen Bestreiten einerseits und "Schweigen vor Gericht" andererseits ein Gegensatz bestünde. Worin aber soll der liegen? Der Stern verrät es uns nicht. Denn es gibt ihn nicht, diesen Gegensatz. Der Stern hat ihn sich ausgedacht.

Aber warum? Um Kachelmann zu diskreditieren? Um seine Leser zu befriedigen? Oder hat der Redakteur nur nicht verstanden, worüber er schreibt?

Nur zur Orientierung: Der Stern gehört nicht zum Verlagshaus Burda, um das es im Prozess ja auch geht.


Ganz wie bei Pippi Langstrumpf

Der Kollege Hoenig berichtet hier von einer ziemlich typischen Verhandlung im Jugendstrafrecht, die so ähnlich aber auch im Erwachsenenstrafrecht häufiger vorkommt. Es geht im Kern um bestimmte Verhaltensweisen der Staatsanwaltschaft, die mit deren gesetzlicher Aufgabe im Rechtsstaat nicht mehr zu vereinbaren sind.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie die Rechtsmeinung der Staatsanwaltschaft je nach dem changieren kann, was es gerade zu erreichen gilt. Geht es darum, einen Beschuldigten anzuklagen oder gar einen Haftbefehl zu erwirken, geht man in der Regel von der schlimmstmöglichen Interpretation des Sachverhaltes aus und droht selbst dort mit Freiheitsstrafe, wo dies fern liegend ist.

Beantragt dann ein Verteidiger etwa seine Beiordnung - wobei regelmäßig die Schwere der vorgeworfenen Tat ausschlaggebend ist - findet die Staatsanwaltschaft auf einmal alles nicht mehr so schlimm, der Angeklagte könne sich doch selbst verteidigen, die drohende Strafe sei doch viel zu gering, etc., etc. Sie wissen schon: Ich mach' mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt.

Diese Pippi-Langstrumpf-Taktik mag im Parteienprozess ja noch angehen, im Strafprozess - zumal von einem angeblich objektiven Staatsorgan - ist sie rechtswidrig und verstößt zudem gegen die Dienstpflicht jedes einzelnen Staatsanwaltes. Als würde die Staatsanwaltschaft das Ziel verfolgen, jeden Beschuldigten - der als unschuldig zu gelten hat, solange die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens ist - unter Ausschaltung möglichst aller seiner Rechte einer möglichst hohen Strafe zuzuführen.

Diese Dienstauffassung ist Gift für den demokratischen Rechtsstaat, scheint sich aber bei Ermittlungsbehörden wie von selbst zu entwickeln und fortzupflanzen. Man könnte meinen, diese Menschen hätten von Natur aus einen Zwang, andere zu bestrafen.