Freitag, 29. Oktober 2010

So hat er es doch gar nicht gemeint

Im Spiegel schreibt der geschätzte Kollege von Schirach hier über zwei aktuelle Verfahren, und er schreibt gut.

Er verknüpft in seinem Beitrag den fast gänzlich im Verborgenen laufenden Prozess gegen Verena Becker, der 33 Jahre zu spät vorgeworfen wird, anno 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen zu haben. Um diesen Prozess, an dessen Rändern sich offenbar ein sehr ungewöhnliches und wohl recht unwürdiges Scharmützel zwischen Nebenkläger und Staatsanwaltschaft abspielt, kümmern sich meiner Ansicht nach viel zu wenig Menschen. Auch Ferdinand von Schierach reißt ihn nur an, aber immerhin.

Dafür gibt er eine sehr ausgewogene Einschätzung des Verfahrens gegen Jörg Kachelmann ab, die sich zu lesen lohnt. Man fragt sich allerdings danach, woher der Kollege von Schirach sein profundes Aktenwissen hat, insbesondere über den Inhalt der diversen schriftlichen Gutachten. Aber er scheint es zu haben.

Und dass er von einer Situation "Aussage gegen Aussage" spricht, ist dem Sprachgebrauch geschuldet, auch wenn die "Aussage" des Angeklagten natürlich eigentlich gar keine Aussage ist, wie der Kollege Stadler hier anmerkt. Aber als Laie entlarvt er sich dadurch sicherlich nicht. Es geht ihm um die Wahrheit, und über die sagt er einen sehr schönen Satz: "Die Wahrheit des Verfahrens ist nur eine Theorie über die Wirklichkeit".

Und das hat er schön gesagt.

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Das Rechtsempfinden der Frauen

Entgegen der Auffassung, die Frau Alice S. in der BILD-Zeitung vertritt, gibt es keine zwei Arten von Rechtsempfinden, sondern unendlich viele. Diese Arten sind insbesondere auch nicht geschlechtsspezifisch, wie Frau S. behauptet. Jedenfalls wären mir seriöse "wissenschaftliche Untersuchungen" hierzu nicht bekannt, auch wenn Alice S. einfach mal so in den Raum stellt, dass nämlich Frauen Gerechtigkeit wollten, Männer sich hingegen am geschriebenen Recht orientierten.

Aus diesem Käse lässt sich klasse wieder die alte Emanzenmasche stricken: Wer hat die Gesetze gemacht? - Die Männer natürlich. Wer bewacht jetzt deren Einhaltung? - Die Männer natürlich. Und wer irrt sich dabei ständig: Selbstverständlich die Männer. Denn die metaphysische Einsicht in das moralisch Gute schlechthin, in die Gerechtigkeit, die haben nur: Die Frauen. Deshalb haben Frauen immer Recht, kriegen es aber nie, wegen der bösen Männer. Arme Alice!

Wer zu mir kommt und Gerechtigkeit will, den schmeiße ich in der Regel raus. Denn Gerechtigkeit ist, wenn ich das größte Stück Kuchen bekomme.

Und weil sich das Rechtsempfinden der meisten so ähnelt, aber so widerläufige Ergebnisse nach sich zieht - im Zweifel so viele, wie es Menschen gibt - darum geht es im Recht eben nicht um das Empfinden, sondern: eben um das Recht. Das Recht an sich, hätte Immanuel Kant vielleicht gesagt. So, wie es geschrieben steht. Im Gesetz, nicht in der BILD.

Dienstag, 26. Oktober 2010

Zehn Tricks, wie ich trotz Belehrungspflicht eine Aussage erhalte

Gerade sind mir wieder zwei schöne Beiträge über Belehrungen begegnet, einer von der Kollegin Braun und einer vom Kollegen Vetter. Einen bunten Strauß blödsinniger Rechtsumgehungen finden wir da, den Polizei und Justiz gerne anrichten, um die Rechte der Bürger zu unterwandern.

Ermittlungsbehörden und Richter müssen Beschuldigte darüber belehren, dass diese nicht verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. Sie müssen Zeugen belehren, dass diese das Zeugnis verweigern können, wenn sie sich selbst oder ein enges Familienmitglied belasten würden. So steht es im Gesetz.

Das ist eigentlich ganz einfach, aber ach: Es erschwert die Überführung des Beschuldigten, pardon: die Aufklärung des Sachverhalts - doch manchmal allzu arg. Deswegen greift der gewiefte Aufklärer zu immer neuen abenteuerlichen Strategien, nicht zu belehren oder die Belehrung wenigstens so zu fassen, dass die Zielperson trotzdem etwas sagt. Hier ein exklusiver Service für unsere wackeren Strafverfolger, mit tollen Tricks, wie man möglichst viele Aussagen erhält:

Trick 1: Möglichst bis kurz vor der Anklageerhebung nicht entscheiden, wer Zeuge und wer Beschuldigter ist und derweil "informatorische Befragungen" aller möglicherweise Beteiligten durchführen. Das Ergebnis dieser Befragungen kann später auch ohne weiteres verwertet werden, weil alle Angaben ja freiwillig gemacht wurden. Gerne praktiziert bei unübersichtlichen Turbulenzgeschehen, in denen nicht ganz klar ist, wer der böse Bube ist.

Trick 2: Einfach gar nicht belehren und hinterher behaupten, man hätte belehrt. So einfach und doch so wirkungsvoll! Denn Gerichte glauben einem Polizisten eigentlich immer, dass er ordnungsgemäß belehrt hat, schließlich ist er ja Polizist und macht das täglich! Notfalls einige Kollegen mitnehmen, die das auch so machen und als Zeugen aussagen können.

Trick 3: Wenn man unbedingt belehren muss, z. B. weil eine junger engagierter Auszubildender dabei ist, der mit den Usancen bei den Ermittlungsbehörden noch nicht so vertraut ist, dann sollte man jedenfalls so belehren, dass der Beschuldigte / Zeuge es nicht versteht. Dafür stehen je nach Pfiffigkeit des ermittelnden Beamten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Trick 4: Die Belehrung auf einen Zettel schreiben und hinterher behaupten, man hätte diesen Zettel dem zu Belehrenden ausgehändigt. Beweis: Weil wir das immer so machen. Über diese Strategie sollten vorher unbedingt alle Kollegen informiert werden, damit sie notfalls als Zeugen für die Aushändigung des Vordrucks herhalten können. Im Optimalfall kann die Vornahme der Belehrung dann später sogar als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden.

Trick 5: Einfach Belehrung sagen oder schreiben, es aber trotzdem nicht tun. Diese Strategie ist nur für Fortgeschrittene geeignet und erfordert einen gewissen Erfindergeist. Ein Prachtbeispiel für die gelungene Scheinbelehrung ist das von der Kollegin Braun dargestellte Formular, mit dem nicht belehrt, sondern einfach auf die Nummern der einschlägigen Paragraphen verwiesen wird. Da hätte ja jeder nachgucken können. Selbst schuld, wer sein Strafgesetzbuch nicht dabei hat!

Trick 6: Die Belehrungsformel sehr leise sagen und danach sehr laut fragen, ob man aussagen wolle und dabei drohend gucken.

Trick 7: Die Belehrungsformel sehr schnell aufsagen und im Anschluss laut, langsam und deutlich feststellen, wie sehr man sich darüber freue, dass der so Belehrte jetzt seine Aussage machen wolle.

Trick 8: Die Belehrung mit der Drohung verbinden, dass man bei Aussageverweigerung noch einmal fragen würde, notfalls mit Gewalt. Eine erst im Vordringen befindliche Taktik, von deren schriftlicher Ausprägung der Kollege Vetter hier berichtet. Bedenken Sie unbedingt: Der Ton macht die Musik. Je fordernder, desto besser.

Trick 9: Wenn gar nichts mehr hilft, sollte man sich auch nicht scheuen, positive Anreize zu setzen, um die erfolgte Belehrung wenigstens zu konterkarieren: "Wenn sie jetzt hier aussagen, kriegen sie später vor Gericht mildernde Umstände". Das stimmt zwar nicht, ist aber unheimlich Erfolg versprechend. Der Zweck heiligt die Mittel. Wozu Gesetze, wenn es anders viel besser klappt?

Trick 10: Wenn der positive Anreiz allein nicht verfängt, sollte man ihn deutlich von den ansonsten drohenden negativen Konsequenzen abgrenzen: "Wenn sie sich weiter so unkooperativ zeigen, wirkt sich das negativ auf die Straferwartung aus.".

Montag, 25. Oktober 2010

Eine systematische Verblödung

Es gibt Rechtsprobleme, die sind einfach keine. Im Internet gibt es besonders viele davon und etliche davon haben mit Datenschutz zu tun oder dem, was einige Leute dafür halten.

Derzeit diskutiert man unverständlicherweise aufgeregt, ob ein mehr oder minder berühmter Blogger öffentlich Spekulationen über die Identität von Kommentatoren anstellen darf. Diskutiert wird dieses Nullproblem hier beim Kollegen Kompa, hier beim Kollegen Stadler und hier bei Dirk von Gehlen, dem Redaktionsleiter von jetzt.de (SZ) .

Nachvollziehbar ist das alles nicht. Warum sollte ein Autor keine Spekulationen darüber anstellen dürfen, wer hinter dem Zeugs steckt, das anonyme Leser so unter seine Texte schreiben? Noch dazu, wenn man es so zurückhaltend und ausgewogen tut, wie es der betroffene Blogger hier tut. Gegen welches Gesetz sollte das verstoßen? Gegen das BDSG sicher nicht, und sonst wäre mir auch keine Norm ersichtlich.

Anders herum wird ein Schuh daraus: Wer meint, seinen Senf irgendwo dazugeben zu müssen - und das sind im Internet fast alle - der sollte das gefälligst unter seinem eigenen Namen tun, damit man ihn anreden kann. Diejenigen, die anonym schreiben, werden wissen warum. Wer unter seinem Geschreibsel seinen Namen nicht lesen will, der muss sich fragen, warum er es dann nicht lieber gelassen hat.

Also liebe Blogger und Kommentatoren: Alles halb so wild! Außer vielleicht dem Kommentar eines - namentlich sich zu erkennen gebenden - Rechtsbloggers, der in seinem Kommentar den Niggemeier zum Niggermeier gemacht hat. Oder war das etwa ein Schreibversehen, Herr Kollege?

Dienstag, 19. Oktober 2010

Auf der Flucht zur Presse

Was mache ich als flüchtiger Straftäter, wenn ich Hilfe brauche? Richtig: Ich rufe die BILD-Zeitung an.

Und beschwere mich dort, wie ungerecht das alles ist. Dass die Richter an die sechs Jahre Freiheitsstrafe, zu denen sie mich wegen vielfachen Betruges verurteilt haben, noch Sicherungsverwahrung drangehängt haben, wo doch andere viel böser sind. Er wäre sogar bereit sich zu stellen, wenn die - rechtskräftige - Sicherungsverwahrung aufgehoben werden würde.

Das toppt sogar noch den Bericht der Hamburger Morgenpost, die tags zuvor bereits die Schwester des Flüchtigen darüber hatte schwadronieren lassen, dass z. B. Kinderschänder doch viel schlimmer wären und man die aber gar nicht oder jedenfalls nicht so hart bestrafen würde wie ihren Bruder, der doch niemandem geschadet hätte. Außer ein bisschen betrogen vielleicht.

Man bemerke: Das ist dieselbe Presse, die überschwängliches Lob an RTL2 und die berüchtigte Freifrau verteilt, weil die so effektiv Jagd auf die bösen Verbrecher machen.

Wann ruft der erste Sexualstraftäter bei Kai Dieckmann an und wie wird er darüber berichten?

So viel Sachverständige, so wenig Sachverstand

Liebe Strafverteidiger, wie häufig habt Ihr bei Euren Verteidigungen eigentlich einen Sachverständigen für Aussagepsychologie dabei? Oder etwa gleich einen Hirnforscher?

Wenn auch heute wieder die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim aussagt, dann hören ihr insgesamt neun Sachverständige zu, vier weitere sind beantragt - darunter ein Psychiater, zwei Psychologen, vier Rechtsmediziner und ein Hirnforscher. Sie alle sollen sich mehr oder weniger mit der Glaubwürdigkeit der Zeugin auseinandersetzen.

Die Wahrheit ist ein hohes Gut und schwer zu erlangen, deshalb kann man die Anzahl der Sachverständigen nicht kritisieren. Aber sie zeigt deutlicher denn je, dass es sehr wohl eine Zwei-Klassen-Justiz gibt. Denn bei dem durchschnittlichen Angeklagten, den Sie und ich regelmäßig verteidigen, sitzt eben keine solche Entourage, das Gericht bei der Wahrheitsfindung zu unterstützen.

Das liegt nicht daran, dass dieser Fall schwieriger wäre oder auch nur anders gelagert als Tausende anderer Prozesse mit ähnlichem Tatvorwurf: Es liegt einzig und allein daran, dass dieser Angeklagte das Geld hat, sich angemessen zu verteidigen. Das ist kein Vorwurf an die Verteidigung oder den Angeklagten - es zeigt lediglich, was durchschnittlich begüterten Angeklagten an Verteidigungsmöglichkeit vorenthalten bleibt.

Und der Bundesgerichtshof stützt seit ehedem diese Ungleichbehandlung, indem er mit stets wiederkehrender Floskel allen Tatgerichten einheitlich die Fähigkeit zuspricht, Zeugenaussagen zu würdigen. Dies sei die "ureigenste Aufgabe des Tatrichters" heißt es dann in rührend falschem Deutsch. Nun heißt das allerdings noch lange nicht, dass der mit der Aufgabe Betraute dieser Aufgabe auch gewachsen wäre. Würde es per Dekret zur "ureigensten Aufgabe" der Zahnärzte erklärt, ihre Praxen höchstpersönlich zu fliesen, dann wären die Fliesen in den meisten Zahnarztpraxen ziemlich schief.

Nur vor Gericht, wo das Schicksal der Angeklagten auf dem Spiel steht hält, man daran fest, dass die Aussage von jemandem gewürdigt werden soll, der dies nicht gelernt hat. Außer eben, der Angeklagte hat die Mittel und die Position, seine eigenen Sachverständigen in Stellung zu bringen. Und dann zeigt sich, welche Macht ein Angeklagter eigentlich immer haben müsste, wenn man es mit der von der StPO berufenen "Waffengleichheit" von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wirklich ernst meinte.

Aber man meint es mit der Waffengleichheit eben nicht ernst. Deshalb werden Jahr für Jahr Zehntausende Angeklagter verurteilt, ohne dass belastende Zeugenaussagen sachverständig gewürdigt worden wären, obwohl es mindestens so angezeigt gewesen wäre wie in Mannheim.


Montag, 18. Oktober 2010

Bei der Staatsanwaltschaft ist es etwas wie bei der Post

Eben war ich im Hause der Generalstaatsanwaltschaft, um eine etwas umfangreichere Akte abzuholen. Beim Pförtner merke ich sogleich: Man hat dort outgesourcet. Der Pförtner ist kein Justizangestellter mehr, sondern Angestellter eines privaten Sicherheitsdienstes. Damit einher gehen zwei bemerkenswerte Veränderungen:

1. Der Herr vom Sicherheitsdienst ist freundlich und zuvorkommend.
2. Er hat keine Ahnung.

Während er also verzweifelt Besucher abfertigt, helfe ich ihm in seinem Kabuff derweil, die richtigen Zimmer- und Telefonnummern der gesuchten Personen zu finden. Bis mal einen Moment Ruhe ist, und wir zusammen die Telefonnummer der Geschäftsstelle suchen können, in dem meine Akte auf mich wartet. Dabei entschuldigt er sich im wahrsten Sinne des Wortes vielmals bei mir und schon nach etwa einer Viertelstunde sind wir am Ziel.

Bei der Gelegenheit sehe ich, dass in der Pförtnerloge Photos der wichtigsten Vorgesetzten (die Reihe beginnend mit dem Justizsenator, über Generalstaatsanwalt zu den Leitenden Oberstaatsanwälten) angebracht sind: Wahrscheinlich, damit jeder Pförtner gleich weiß, wenn er es mit jemand wirklich Wichtigem zu tun hat.

Ich wünsche dem Herren noch einen entspannten Arbeitstag. Er wird die guten Wünsche brauchen.