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Freitag, 23. Juli 2010

Straftäter im Wartebereich

Die Kollegin Braun hat Recht: Auch unter Rechtsanwälten findet man viele äußerst merkwürdige Exemplare, auch wenn ich persönlich noch nie von einem des Fleischsalatdiebstahls bezichtigt worden wäre.

Obwohl Rechtsanwälte eigentlich alle dasselbe studiert haben, scheinen einige grundsätzliche Erkenntnisse längst nicht mehr bei allen präsent zu sein. So erinnere ich mich an eine Sozietät, in der man Strafmandaten aus eben dem genannten Grund skeptisch gegenüber stand: Man hatte nämlich panische Angst, Strafmandanten könnten die restliche Klientel beim Zusammentreffen im Wartebereich abschrecken.

Selbst meine Beteuerung, dass alle meine Mandanten unschuldig seien, zog da nicht. Und das trotz Unschuldsvermutung! Erstaunlicherweise waren bei denselben Kollegen selbst die zwielichtigsten eigenen Mandanten wohl gelitten, solange sie nur mit zivilrechtlichen Problemen die Kanzlei betraten. Meine Auffassung, dass ein Betrüger ein Betrüger sei, gleich ob er nun mit der zivilrechtlichen oder der strafrechtlichen Komponente seines Problems zu mir komme, verfing trotzdem nicht.

Da scheint bei einigen unserer zivilistischen Kollegen eine recht abenteuerliche Vorstellung vom mutmaßlichen Straftäter vorzuherrschen, der ungekämmt und ungeduscht im Wartebereich die Illustrierten klaut. Dabei hatte ich für die Kollegen noch einen weiteren Trost bereit:

Die gefährlichsten meiner Mandanten kommen nämlich gar nicht zu mir in die Kanzlei; bei denen mache ich Hausbesuche. Im Knast.

Samstag, 17. Juli 2010

Satanische Strafverteidigung

Christlich, buddhistisch, gar heidnisch - Das alles sind Methoden, die in der Strafverteidigung kaum jemals zum Erfolg führen dürften. Das Christentum z. B. hebt sich sein Gericht bis zum Schluss auf, da käme jede weltliche Verteidigung entschieden zu früh. Verteidigung gegen das buddhistische Karma wirkt ähnlich verloren; wie wollte man dem ewigen Kreislauf durch prozessuales Taktieren entkommen wollen? Und bei den Heiden war's eh ein einzig Kuddelmuddel.

Nein, nein - echte Strafverteidigung kann nur eine Ausrichtung haben: Schließlich arbeitet sie mit dem Ziel, die gottgewollte Ordnung aus den Angeln zu heben! Da heißt es: Zähne anspitzen und Augenbrauen zusammenwachsen lassen.

Echte Strafverteidigung huldigt dem Bösen und verteufelt alles Gute. Und es soll ein Heulen und Zähneklappern herrschen unter denen, die es wagen, sich ihr in den Weg zu stellen. Man denke nur an große Strafverteidiger wie Damian Thorn, Aleister Crowley oder Al Pacino!

Und wer hatte dieses Jahr schon zwei Akten, deren Aktenzeichen bei der StA die Nummer 666 hatte? Nachlesen!