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Freitag, 12. November 2010

Paraphe reicht nicht

Der Kollege Brandau berichtet hier über eine große und recht simple Unterschrift. Ab und an sieht man ja solche Unterschriften, bei denen fehlende Schöpfungshöhe auch gerne durch übermäßige Größe kompensiert wird. Aber Vorsicht!

Ein befreundeter Kollege hatte da vor dem Amtsgericht Hamburg schon einmal ein Problem, und das ging so:

1. Berufungsschriften müssen unterschrieben sein.
2. Der Kollege hat eine Unterschrift, die bei einer Länge von etwa acht Zentimetern dem griechischen Kleinbuchstaben alpha ähnelt - mit einem Punkt über der Schleife.
3. Hier kommt jetzt der titelgebende Unterschied ins Spiel: Das Amtsgericht hielt die mit derart unterzeichneter Berufungsschrift eingelegte Berufung für unzulässig, weil die Berufungsschrift nicht unterschrieben sei.
4. Es handele sich bei dem Zeichen nicht um eine Unterschrift, sondern nur um eine Paraphe.

Die Berufung wurde als unzulässig zurückgewiesen, die Beschwerde dagegen blieb erfolglos.

Auf diese Unterscheidung muss man erst einmal kommen! Aber Richter lassen sich eben eine Menge einfallen, wenn es gilt, sich um drohende Arbeit herumzudrücken. Fragen Sie diesen Kollegen hier.

Samstag, 29. Mai 2010

Rechtsmittel und Urlaubsplanung

Zwischendurch ein schönes Schmankerl zum Thema richterliche Unabhängigkeit und Pflichtverteidigung aus der Zeit, als mich zumindest ein Amtsrichter noch hin und wieder zum Pflichtverteidiger bestellt hat:

Die Hauptverhandlung am Mittwoch endet für Mandant und Verteidigung eher überraschend mit der Verurteilung zu einer Jugendstrafe. Am Donnerstag lege ich gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Am Freitag abend kurz vor Dienstschluss erhalte ich einen Anruf des Amtsrichters, der weitgehend grußlos zu der Frage übergeht, was "das denn" solle. Er meint damit die Rechtsmitteleinlegung, erklärt er mir auf Nachfrage. Schließlich wolle er am heutigen Tage für mehrere Wochen in Urlaub. Sollte das Rechtsmittel bestehen bleiben, müsste er vorher noch eine schriftliche Urteilsbegründung schreiben und dafür habe er keine Zeit. Der Flieger gehe in zwei Stunden. Da kann ich ihm auch nicht helfen.

Dieses war die letzte Beiordnung, die ich von diesem Amtsrichter jemals bekommen habe. Aber wundert das irgendjemanden?